Betreff
Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit der Gelsenwasser AG zur Wahrnehmung der interkommunalen Wasserversorgung in den Kommunen Kamen - Bönen - Bergkamen und Abschluss von begleitenden Verträgen
Vorlage
048/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

A.

Der Rat der Stadt Kamen schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom 31.05.2010 an und stimmt zu, dass die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW beschließen:

 

  1. Auf der Grundlage der bestehenden Konzessionsverträge mit der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen – Bönen – Bergkamen (GSW) zur Wasserversorgung in den Gesellschafterkommunen der GSW soll die Durchführung der Aufgaben zusammen mit der GELSENWASSER AG (GW) erfolgen.
    Dazu soll eine gemeinsame Gesellschaft - GSW Wasser-plus GmbH – und ein begleitendes Vertragswerk vereinbart werden;

  2. Dem unter Vorbehalt erfolgten Erwerb einer Gesellschaft von GW wird zugestimmt. Damit erwirbt GSW von GW alle - in 2 gleiche Teile geteilten - Geschäftsanteile in Gesamthöhe von 25.000 Euro an der bereits gegründeten GSW Wasser-plus GmbH mit Sitz in Kamen, mit Nennwert von je 12.500   Euro Geschäftsanteil. Dies entspricht einer Gesellschaftsbeteiligung in Höhe von 100 %;

  3. GSW schließt mit GW einen Anteilskauf- und Abtretungsvertrag zum Erwerb eines Geschäftsanteils an der GSW Wasser-plus GmbH im Nennwert von 12.500 Euro ab.
    Die Durchführung steht unter der aufschiebenden Bedingung des erfolgreichen Abschlusses
                            - des kommunalaufsichtlichen Anzeigeverfahrens
                            - der kartellrechtlichen Prüfung gem. §§ 36, 40 GWB;

  4. GSW erhöht das Eigenkapital der GSW Wasser-plus GmbH auf 500.000 Euro.
    Im Rahmen der Ausübung des Kauf- und Abtretungsvertrages wird GW davon 250.000 Euro übernehmen; dies entspricht einer Gesellschaftsbeteiligung von 50 %.

  5. Die Durchführung der Beschlüsse zu 2. bis 4. setzt voraus, dass die übrigen begleitenden Verträge zustande kommen. Die Geschäftsführung der GSW stellt sicher, dass das gesamte Vertragswerk zeitgleich wirksam wird, nachdem der Aufsichtsrat der GSW zugestimmt hat.

  6. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der gemeinsamen Gesellschaft bestellen die beiden Gesellschafter je einen Geschäftsführer, der Angestellter der Gesellschafterunternehmen ist.
    Die Gesellschafterversammlung besteht aus je 6 Mitgliedern.
    Für den Gesellschafter GSW sind dies vier Mitglieder des Präsidiums und die Geschäftsführer der GSW. Einzelheiten regelt der Aufsichtsrat der GSW.

  7. Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der GSW Wasser-plus GmbH bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrates der GSW.

 

B.

Unter der Voraussetzung, dass in den Räten der anderen Gesellschafterkommunen der GSW gleiche Beschlüsse gefasst werden und das gesamte Vertragswerk endabgestimmt wurde, beauftragt der Rat die Verwaltung,

1) die Vereinbarung zum Interessenausgleich mit der GSW Wasser-plus GmbH, der GSW, der GW und den beiden anderen Gesellschafterkommunen sowie

2) einen Gestattungsvertrag mit der GW über die Errichtung und den Betrieb von Wassertransportleitungen im Gebiet der Stadt Kamen abzuschließen.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

zu A.

 

Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen – Bönen - Bergkamen (GSW) beabsichtigt mit der GELSENWASSER AG (GW) eine gemeinsame Gesellschaft zu gründen. 

 

In der Sitzung des Aufsichtsrates der GSW am 31.05.2010 hat der Aufsichtsrat der GSW seine Zustimmung erteilt und eine Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung ausgesprochen.

(Anlage 1 – Protokollauszug)

Zur Begründung wird inhaltlich auf den Auszug aus der Beschlussvorlage für den Aufsichtsrat verwiesen.

(Anlage 2 – Vorlage Aufsichtsrat mit 3 Anlagen –

·         Schaubild

·         Erfolgsvorausschau

·         Marktanalyse)

 

Des Weiteren wird inhaltlich auf folgende Verträge bzw. Vereinbarungen verwiesen:

(Anlage 3

·         Anteilsübertragung

·         Gesellschaftsvertrag GSW Wasser-plus GmbH (100%) – wird nach Abschluss aller Verträge durch den Gesellschaftsvertrag der 50-50-Gesellschaft ersetzt -

·         Vereinbarung zum Interessensausgleich

·         Anteilskauf- und Abtretungsvertrag

·         Gesellschaftsvertrag GSW Wasser-plus GmbH (50%/50%))

 

Wie mit der Geschäftsführung und den Verwaltungsleitungen der drei Gesellschafterkommunen der GSW vereinbart, wird den Räten Gelegenheit zur Beratung und Beschlussfassung gegeben.

 

Die Marktanalyse wurde zur Stellungnahme den örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen – IHK, Kreishandwerkerschaft, Ver.di – mit der Bitte um Stellungnahme zugeleitet. Sollten bis zur Ratssitzung die Stellungnahmen eingehen, wird in der Sitzung darüber informiert.

 

 

zu B.

 

Als regionaler Wasserversorger unterhält GW auch das jeweilige Konzessionsgebiet überschreitende Leitungen (Transportleitungen), aus denen auch die Wasserversorgung für die GSW-Gesellschafterkommunen erfolgt.

In den bisherigen Konzessionsverträgen mit GW war geregelt, dass diese Leitungen weiterhin bei GW verbleiben.

Anstelle der bisherigen Konzessionsregelung soll mit jeder Kommune ein

Gestattungsvertrag vereinbart werden, in dem die schon bisher bestehenden Weiterleitungsrechte auch für die Zukunft gesichert werden sollen.

 

Die Gestattungsverträge werden ein Teil des gesamten Vertragswerkes.

 

Die übrigen Verträge betreffen die direkten Beziehungen zwischen GSW und GW, sie werden von den Unternehmen nach Zustimmung im Aufsichtsrat GSW und der internen Freigabe bei GW nach Vorliegen aller unterschriftsreifen Unterlagen unterzeichnet.