Beschlussvorschlag:
A.
Der Rat der Stadt Kamen schließt sich der
Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom 31.05.2010 an und stimmt zu, dass die
Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW beschließen:
- Auf der Grundlage der bestehenden
Konzessionsverträge mit der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen – Bönen
– Bergkamen (GSW) zur Wasserversorgung in den Gesellschafterkommunen der
GSW soll die Durchführung der Aufgaben zusammen mit der GELSENWASSER AG
(GW) erfolgen.
Dazu soll eine gemeinsame Gesellschaft - GSW Wasser-plus GmbH – und ein begleitendes Vertragswerk vereinbart werden;
- Dem unter Vorbehalt erfolgten Erwerb
einer Gesellschaft von GW wird zugestimmt. Damit erwirbt GSW von GW alle -
in 2 gleiche Teile geteilten - Geschäftsanteile in Gesamthöhe von 25.000
Euro an der bereits gegründeten GSW Wasser-plus GmbH mit Sitz in Kamen,
mit Nennwert von je 12.500 Euro
Geschäftsanteil. Dies entspricht einer Gesellschaftsbeteiligung in Höhe
von 100 %;
- GSW schließt mit GW einen Anteilskauf-
und Abtretungsvertrag zum Erwerb eines Geschäftsanteils an der GSW
Wasser-plus GmbH im Nennwert von 12.500 Euro ab.
Die Durchführung steht unter der aufschiebenden Bedingung des erfolgreichen Abschlusses
- des kommunalaufsichtlichen Anzeigeverfahrens
- der kartellrechtlichen Prüfung gem. §§ 36, 40 GWB;
- GSW erhöht das Eigenkapital der GSW
Wasser-plus GmbH auf 500.000 Euro.
Im Rahmen der Ausübung des Kauf- und Abtretungsvertrages wird GW davon 250.000 Euro übernehmen; dies entspricht einer Gesellschaftsbeteiligung von 50 %.
- Die Durchführung der Beschlüsse zu 2.
bis 4. setzt voraus, dass die übrigen begleitenden Verträge zustande
kommen. Die Geschäftsführung der GSW stellt sicher, dass das gesamte
Vertragswerk zeitgleich wirksam wird, nachdem der Aufsichtsrat der GSW
zugestimmt hat.
- Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der
gemeinsamen Gesellschaft bestellen die beiden Gesellschafter je einen
Geschäftsführer, der Angestellter der Gesellschafterunternehmen ist.
Die Gesellschafterversammlung besteht aus je 6 Mitgliedern.
Für den Gesellschafter GSW sind dies vier Mitglieder des Präsidiums und die Geschäftsführer der GSW. Einzelheiten regelt der Aufsichtsrat der GSW.
- Beschlüsse der
Gesellschafterversammlung der GSW Wasser-plus GmbH bedürfen der Zustimmung
des Aufsichtsrates der GSW.
B.
Unter der Voraussetzung, dass in den Räten
der anderen Gesellschafterkommunen der GSW gleiche Beschlüsse gefasst werden
und das gesamte Vertragswerk endabgestimmt wurde, beauftragt der Rat die
Verwaltung,
1) die Vereinbarung zum Interessenausgleich
mit der GSW Wasser-plus GmbH, der GSW, der GW und den beiden anderen
Gesellschafterkommunen sowie
2) einen Gestattungsvertrag mit der GW über die Errichtung und den Betrieb von Wassertransportleitungen im Gebiet der Stadt Kamen abzuschließen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
zu
A.
Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen –
Bönen - Bergkamen (GSW) beabsichtigt mit der GELSENWASSER AG (GW) eine
gemeinsame Gesellschaft zu gründen.
In der Sitzung des
Aufsichtsrates der GSW am 31.05.2010 hat der Aufsichtsrat der GSW seine
Zustimmung erteilt und eine Beschlussempfehlung an die
Gesellschafterversammlung ausgesprochen.
(Anlage 1 – Protokollauszug)
Zur Begründung
wird inhaltlich auf den Auszug aus der Beschlussvorlage für den Aufsichtsrat
verwiesen.
(Anlage 2 – Vorlage Aufsichtsrat mit 3
Anlagen –
·
Schaubild
·
Erfolgsvorausschau
·
Marktanalyse)
Des Weiteren wird
inhaltlich auf folgende Verträge bzw. Vereinbarungen verwiesen:
(Anlage 3 –
·
Anteilsübertragung
·
Gesellschaftsvertrag GSW Wasser-plus GmbH (100%) – wird nach Abschluss aller Verträge durch
den Gesellschaftsvertrag der 50-50-Gesellschaft ersetzt -
·
Vereinbarung zum Interessensausgleich
·
Anteilskauf- und Abtretungsvertrag
·
Gesellschaftsvertrag GSW Wasser-plus GmbH
(50%/50%))
Wie mit der Geschäftsführung und den Verwaltungsleitungen der drei
Gesellschafterkommunen der GSW vereinbart, wird den Räten Gelegenheit zur
Beratung und Beschlussfassung gegeben.
Die Marktanalyse
wurde zur Stellungnahme den örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen – IHK,
Kreishandwerkerschaft, Ver.di – mit der Bitte um Stellungnahme zugeleitet.
Sollten bis zur Ratssitzung die Stellungnahmen eingehen, wird in der Sitzung
darüber informiert.
zu B.
Als regionaler
Wasserversorger unterhält GW auch das jeweilige Konzessionsgebiet
überschreitende Leitungen (Transportleitungen), aus denen auch die
Wasserversorgung für die GSW-Gesellschafterkommunen erfolgt.
In den bisherigen
Konzessionsverträgen mit GW war geregelt, dass diese Leitungen weiterhin bei GW
verbleiben.
Anstelle der bisherigen
Konzessionsregelung soll mit jeder Kommune ein
Gestattungsvertrag
vereinbart werden, in dem die schon bisher bestehenden Weiterleitungsrechte
auch für die Zukunft gesichert werden sollen.
Die
Gestattungsverträge werden ein Teil des gesamten Vertragswerkes.
Die übrigen
Verträge betreffen die direkten Beziehungen zwischen GSW und GW, sie werden von
den Unternehmen nach Zustimmung im Aufsichtsrat GSW und der internen Freigabe
bei GW nach Vorliegen aller unterschriftsreifen Unterlagen unterzeichnet.