Betreff
NKF-Haushaltssatzung für das Jahr 2010
Vorlage
019/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung 2010 mit ihren Anlagen wird beschlossen.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2010 wurde am 12.11.2009 in den Rat eingebracht.

 

Die seit der Einbringung zwischenzeitlich bekannt gewordenen neuen Sachverhalte, die zu Änderungen diverser Ansätze im Planentwurf führen, sind in einer Liste aufgeführt, die dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist.

 

Die ebenfalls zu dieser Anlage gehörenden Einzelseiten des Plans, die geändert worden sind, ersetzen die entsprechenden Seiten im Planentwurf 2010 und sind auszutauschen.

 

Gemäß § 80 Abs.4 GO NRW (NKF) ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Rat in der öffentlichen Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

Mit der Haushaltssatzung 2010 ist mit gesonderter Beschlussfassung gleichzeitig das Haus­haltssicherungskonzept (HSK) für das Haushaltsjahr 2010 zu beraten und zu beschließen.

Die Erstellung eines HSK im Zusammenhang mit der Erstellung des Haushaltsplans 2010 ist erforderlich, da die Voraussetzung des § 76 Abs. 1 Ziffer 2 GO NRW gegeben ist.

 

Die in § 76 Abs. 2 GO NRW fixierte Bedingung, dass aus dem HSK hervorgehen muss, dass der Haushaltsausgleich gem. § 75 Abs. 2 GO NRW spätestens im letzten Jahr der mittelfristigen Ergebnis- und Finanz­planung wieder erreicht wird, kann nicht erfüllt werden. Nähere Einzelheiten sind dem HSK zu entnehmen.

 

Ein eventueller Erstattungsbetrag des Landes NRW für die in 2009 angefallenen außerplan­mäßigen Aufwendungen, zur Regulierung eines Großschadensereignisses in Wasserkurl, wurde im Haushaltsplan 2010 nicht berücksichtigt.

 

 

 

Zwar wurde in Gesprächen mit dem Innenministerium eine Beteiligung des Landes an den entstandenen Aufwendungen in Aussicht gestellt, die Höhe dieser Beteiligung ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt ungewiss und nicht einschätzbar.

 

Sollte im Laufe des Jahres die Angelegenheit seitens des Landes NRW positiv beschieden werden, wird der außerordentliche Ertrag das im Produktplan 2010 ausgewiesene Jahres­ergebnis entsprechend verbessern.