Betreff
Genehmigung einer weiteren außerplanmäßigen Ausgabe für Arbeiten im Rahmen einer außerordentlichen Maßnahme für ein Großschadensereignis in Wasserkurl
Vorlage
016/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 83 Absatz 2 GO NRW wird folgende außerplanmäßige Ausgabe genehmigt:

 

Im Produkt 12.07.01 – Brandschutz und Bevölkerungsschutz – werden unter der eingerichteten Buchungsstelle 12.07.01.591000 – Außerordentliche Aufwendungen – außerplanmäßig weitere 176.000 Euro zur Verfügung gestellt. Der bisherige außerplanmäßige Ausgabenrahmen erhöht sich insgesamt auf 876.000 Euro.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Für das Großschadensereignis in Wasserkurl wurde bereits per Dringlichkeitsentscheidung vom 22.7.2009, entsprechend einer Kostenschätzung, für Arbeiten zur Gefahrenabwehr und für die Ursachenforschung, ein Betrag in Höhe von 350.000 Euro außerplanmäßig bereitgestellt.

Zusätzlich wurden per Beschluss vom 24.9.2009 weitere 350.000 Euro außerplanmäßig be­reit­gestellt, da es absehbar war, dass der erste aufgestellte Ausgabenrahmen nicht aus­reichen werde.

 

Da sich derartige Ereignisse durch individuelle Besonderheiten auszeichnen, die bezüglich ihres Aufwandes zur Schadensbehebung nicht exakt vorab eingeschätzt werden können, sind weitere Mittel erforderlich, die außerplanmäßig bereitgestellt werden müssen.

 

Der bis zum heutigen Zeitpunkt voraussichtliche Kostenrahmen entspricht 875.700 Euro.

 

Folgende Rechnungen werden noch erwartet bzw. müssen noch beglichen werden:

 

Abschlagsrechnung Geotechnik Institut                        80.000 Euro

Schlussrechnung Geotechnik Institut                           26.000 Euro

THW                                                                              70.000 Euro

 


                                                                                     176.000 Euro

 

Da der Aufwand im Jahr 2009 entstanden ist, sind demnach Rückstellungen für ungewisse Ver­bindlichkeiten in Höhe von 176.000 Euro auf der Buchungsstelle 12.07.01.591000 zu bilden.