Beschlussvorschlag:
Gemäß § 83 Absatz 2 GO NRW wird folgende außerplanmäßige Ausgabe genehmigt:
Im Produkt 12.07.01 – Brandschutz und Bevölkerungsschutz – werden unter der eingerichteten Buchungsstelle 12.07.01.591000 – Außerordentliche Aufwendungen – außerplanmäßig weitere 176.000 Euro zur Verfügung gestellt. Der bisherige außerplanmäßige Ausgabenrahmen erhöht sich insgesamt auf 876.000 Euro.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Für das Großschadensereignis in Wasserkurl wurde bereits per Dringlichkeitsentscheidung vom 22.7.2009, entsprechend einer Kostenschätzung, für Arbeiten zur Gefahrenabwehr und für die Ursachenforschung, ein Betrag in Höhe von 350.000 Euro außerplanmäßig bereitgestellt.
Zusätzlich wurden per Beschluss vom 24.9.2009 weitere 350.000 Euro außerplanmäßig bereitgestellt, da es absehbar war, dass der erste aufgestellte Ausgabenrahmen nicht ausreichen werde.
Da sich derartige Ereignisse durch individuelle Besonderheiten auszeichnen, die bezüglich ihres Aufwandes zur Schadensbehebung nicht exakt vorab eingeschätzt werden können, sind weitere Mittel erforderlich, die außerplanmäßig bereitgestellt werden müssen.
Der bis zum heutigen Zeitpunkt voraussichtliche Kostenrahmen entspricht 875.700 Euro.
Folgende Rechnungen werden noch erwartet bzw. müssen noch beglichen werden:
Abschlagsrechnung Geotechnik Institut 80.000 Euro
Schlussrechnung Geotechnik Institut 26.000 Euro
THW 70.000 Euro
176.000 Euro
Da der Aufwand im Jahr 2009 entstanden ist, sind demnach Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe von 176.000 Euro auf der Buchungsstelle 12.07.01.591000 zu bilden.