- Ausbauplanung von u3-Plätzen für 2010 bis 2013
- Belegung der Tageseinrichtungsplätze zum 01.08.2010
- Investitionsbedarf in den Einrichtungen
- Erhöhung des freiwilligen Zuschusses für die evangelischen Tageseinrichtungen
- Rücknahme der Zuschüsse für Wichtelgruppen zwischen 2011 und 2013
- Ausblick auf die Entwicklung bis 2015
Beschlussvorschlag:
1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die
von der Verwaltung vorgeschlagene Belegung der Tageseinrichtungsplätze zum
01.08.2010, die Ausbauplanung von u3-Plätzen für 2010 bis 2013 sowie den
Ausblick auf die Entwicklung bis 2015 zur Kenntnis
2. Der
Jugendhilfeausschuss beschließt
a. unter
Inanspruchnahme des vom Bund und Land bereitgestellten Investitionsprogramms
den sukzessiven Ausbau von Betreuungsplätzen auf der Grundlage des ermittelten
Bedarfes der örtlichen Jugendhilfeplanung für unter dreijährige Kinder sofern
die Antragstellung mit den Trägern abgesprochen und die lokalen
Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
b. die Übernahme des
hälftigen Eigenanteiles der Investitionskosten zur u3-Betreuung
c. die Erhöhung des
freiwilligen Zuschusses um 1% der Gesamtbetriebskosten für die ev.
Kindertageseinrichtungen rückwirkend ab 01.08.2009
Die Beschlüsse
erfolgen unter Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Situation
3. Der Jugendhilfeausschuss nimmt
den sukzessiven Abbau der Wichtelgruppen bis 2013 zur Kenntnis
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Nach bisheriger
erfolgreicher Umsetzung der im letzten Jahr vorgestellten Aus- und Umbauten
wird mit dieser Vorlage das weitere Ausbauprogramm vorgestellt.
Die konkrete
Planung für das Kindergartenjahr 2010/2011 ist abgeschlossen, sodass die Realisierung
im Sommer dieses Jahres fortgesetzt werden kann, um 2013 den Rechtsanspruch
für ein bis sechsjährige Kinder zu gewährleisten.
In dieser Planung orientiert sich die Verwaltung an der Empfehlung des
Landes, eine Bedarfsdeckung von 35% für unter Dreijährige zu erzielen.
In der nachfolgenden Planung bezieht sich der Bedarf von 35% auf drei
Jahrgänge, obwohl die 0-1-jährigen nur marginal eine Betreuung benötigen. Der
Grund hierfür ist, dass der vom Land empfohlene 35%-Anteil bei den 1 bis
2-jährigen und bei den 2-3-jährigen mittelfristig vermutlich überschritten
wird.
Um eine realistische Planung durchzuführen,
wurden als Basis die Ist-Zahlen der Geburten zum Stichtag 01.08.05 bis 01.08.09
von insgesamt 7 Jahrgängen zugrunde gelegt.
In der nachfolgenden Tabelle I ist der
Rückgang der Geburten sozialräumlich unterschiedlich dargestellt. Dieser
Rückgang wird in den Planungen der Jahre 2010 bis 2013 und darüber hinaus im
Ausblick bis 2015 fortgesetzt. Insgesamt ist ein jährlicher Rückgang von rd.
2,6% berechnet.
Tabelle I
Bevölkerungsprognose nach Sozialräumen auf der Grundlage der Ist-Zahlen
Sozialräume
Stichtag |
Methler |
Nord-West |
Nord-Ost |
Südkamen |
Heeren-Werve |
Gesamt |
01.08.09 |
610 |
815 |
428 |
198 |
457 |
2.508 |
01.08.08 |
592 |
845 |
460 |
222 |
498 |
2.617 |
01.08.07 |
637 |
837 |
446 |
221 |
510 |
2.651 |
01.08.06 |
663 |
862 |
459 |
245 |
483 |
2.712 |
01.08.05 |
668 |
882 |
490 |
245 |
518 |
2.803 |
Tabelle II
Rückgang zwischen 2005 und 2009
|
Kamen-Methler |
Nord-West |
Nord-Ost |
Südkamen |
Heeren-Werve |
Gesamt |
Anzahl |
58 |
67 |
62 |
47 |
61 |
295 |
Auf der Grundlage der Ist-Zahlen der Geburten in der Zeit von 2005 bis
2009 ist ein Rückgang von 295 Kindern zu verzeichnen.
In der Prognose bis 2015 wird sich die demografische Entwicklung mit
einem Rückgang der Kinder auf dem Niveau der oben genannten Ist-Zahlen weiter
fortsetzen. (s. Tab. VIII)
Tabelle III
|
01.08.2009 |
01.08.2010 |
01.08.2011 |
01.08.2012 |
01.08.2013 |
Rückgang insg. |
0-<1 |
334 |
325 |
316 |
308 |
300 |
-34 |
1-<2 |
355 |
334 |
325 |
316 |
308 |
- 47 |
2 - < 3 |
377 |
355 |
334 |
325 |
316 |
- 61 |
Gesamt |
1.066 |
1.014 |
975 |
949 |
924 |
- 142 |
3 - < 4 |
341 |
377 |
355 |
334 |
325 |
- 14 |
4 - < 5 |
361 |
341 |
377 |
355 |
334 |
- 27 |
5 - < 6 |
378 |
331 |
284 |
283 |
237 |
-141 |
|
|
|
|
|
|
|
Summe Regelkinder |
1.080 |
1.049 |
1.016 |
972 |
896 |
- 184 |
Gesamt |
2.146 |
2.063 |
1.991 |
1.921 |
1.820 |
-326 |
*die früheren Einschulungen sind berücksichtigt.
Prognose über die Anzahl der Kinder bis 2013 auf der Basis der o.g.
Ist-Zahlen
(jährlicher Rückgang von rd. 2,6% bei 4 Jahrgängen = rd. 10,5 % bis
2013)
In dieser Tabelle sind lediglich die Jahrgänge bis 2013 erfasst, weil
1. bis zu diesem Jahrgang
der oben dargestellte Rechtsanspruch zu gewährleisten ist
2. die Ausbauplanungen
des Landes bis 2013 abzuschließen sind.
Die Prognose bis 2015 ist in der Tabelle VIII Ausblick auf 2015 zu einem
späteren Zeitpunkt dargestellt.
Ab 2013 haben neben
den Regelkindern alle Kinder ab einem Jahren einen Rechtsanspruch auf die
Betreuung in einer Kindertageseinrichtung, alternativ in einer Tagespflege.
Die Eltern haben
die Möglichkeit unterschiedliche Betreuungszeiten von 25 Stunden, 35 Stunden
oder 45 Stunden wöchentlich zu buchen.
Jedes Kind wird je
nach Alter, Betreuungszeit und Angebotsstruktur der einzelnen Einrichtungen
aufgenommen. Diese Aufnahme erfolgt in unterschiedlichen Gruppenformen.
Tabelle IV
Darstellung der
Gruppenformen
Gruppenform |
Kinderzahl |
Alter |
Anmerkungen |
I |
20 |
2 Jahre bis Einschulung |
Min. 4, max. 6 Zweijährige |
II |
10 |
< 3 Jahre |
|
III |
25 |
> 3 Jahre |
Betreuung von 45 Std. auf 20 Kinder begrenzt |
Unterschiedliche
Gruppenformen erzeugen unterschiedliche finanzielle Förderungen, die in Form
von Kindspauschalen berechnet werden:
Für jedes Kind
wird eine Kindspauschale gezahlt, die abhängig ist
1. von der Gruppenform, in der das Kind
betreut wird,
2. der Betreuungszeit, die
zwischen den Eltern und dem Träger für die Betreuung vereinbart wird (25, 35, 45 Stunden),
3. der Anzahl der Monate, in denen das
Kind die KiTa besucht
Die nachfolgende Tabelle stellt sowohl die tatsächliche Belegung der
einzelnen Einrichtungen im Jahr 2010, als auch die prognostizierte Belegung im
Jahr 2013 dar.
Da der Übergang von unter drei Jahren zu den über Dreijährigen fließend
ist, wurden die tatsächlichen Belegungen zugrunde gelegt. Das führt zu einer
Aufteilung von 2 ½ Jahrgängen im u-3 Bereich und 3 ½ Jahrgängen im ü-3
Bereich.
Tabelle V
u-3 Kinder 2 ½ Jahrgänge
|
Ka-Methler |
Kamen Nord-West |
Kamen Nord-Ost |
Südkamen |
Heeren-Werve |
Anzahl der Kinder 2010 |
257 |
357 |
162 |
89 |
149 |
Anzahl der U-3 Plätze 2010 |
44 |
66 |
24 |
6 |
18 |
Tagespflege |
20 |
8 |
7 |
9 |
7 |
Gesamt |
64 |
74 |
31 |
15 |
25 |
% - Anteil |
24,9% |
20,7% |
19,1% |
16,9% |
16,8% |
Neue Maßnahmen (konkret benannt) |
6 |
22 |
0 |
12 |
16 |
Anzahl der U-3 Plätze 2013 |
70 |
96 |
31 |
27 |
41 |
Anzahl der Kinder 2013 |
248 |
318 |
140 |
84 |
134 |
%-Anteil |
28,2% |
30,2% |
22,1% |
32,1% |
30,6% |
Zusätzliche Plätze bei 35%-Planung |
+ 17 |
+ 15 |
+18 |
+2 |
+ 6 |
Neben den in den Tabellen VI und VII nachfolgend dargestellten
beantragten und noch nicht beantragten, aber konkret benannten Maßnahmen sind
bis 2013 auf der Grundlage des 35%igen Anteiles in der u3-Betreuung weitere 58 Plätze
in den Tageseinrichtungen sowie in der Tagespflege unter 3 Jahren einzurichten.
Belegung zum
01.08.2010
Zum Kindergartenjahr 2010/2011 liegen die konkreten Anmeldezahlen der
Tageseinrichtungen aktuell vor und werden dem Landesjugendamt zum 15.03.2010
zugesandt. Die Belegung wird auf der Grundlage der anerkannten und
installierten Gruppenformen zum 01.08.2010 vollzogen.
Die Belegungsliste steht als Tischvorlage während der Sitzung zur
Verfügung.
Investitionsbedarf
in den Einrichtungen
Die Investitionskostenzuschüsse für die u-3 Betreuung in
Tageseinrichtungen werden je nach Bauvorhaben unterschiedlich bezuschusst. Für
einen Neubau werden 20.000 €, für einen Umbau werden einschl. Ausstattung
12.000 € zugrunde gelegt. Das Land bezuschusst diese Investition pauschal mit
90%. Die restlichen 10% sind aus örtlichen Strukturen zu finanzieren.
Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Situation des Trägers ist
bisher faktisch unter Beteiligung des JHA eine Kostenteilung organisiert
worden; Träger und Kommune leisten jeweils 5%.
Es ist beabsichtigt, grundsätzlich auch in der Perspektive an dieser
Kostenteilung festzuhalten.
Tabelle VI
Beantragte Investitionen für U-3 Betreuung |
Ka-Methler |
Kamen Nord-West |
Kamen Nord-Ost |
Südkamen |
Heeren-Werve |
Gesamtinvestition |
391.000 € |
719.300 € |
240.000 € |
0 |
25.970 € |
Kommunaler Anteil |
19.550 € |
35.965 € |
12.000 € |
0 |
12.984 € |
Anzahl d. geförderten U-3 Kinder |
32 |
51 |
24 |
10 |
18 |
Folgende Maßnahmen befinden sich in der Planung des Fachbereiches. Hierfür
sind noch intensive Gespräche mit allen potentiellen Trägern notwendig.
Tabelle VII
Investitionen für U-3 Betreuung 2011-2013 |
Ka-Methler |
Kamen Nord-West |
Kamen Nord-Ost |
Südkamen |
Heeren-Werve |
Gesamtinvestition |
120.000 € |
440.000 € |
0 |
240.000 € |
320.000 € |
Kommunaler Anteil |
6.000 € |
22.000 € |
0 |
12.000 € |
16.000 € |
Anzahl d. geförderten U-3 Kinder |
6 |
22 |
0 |
12 |
16 |
Erhöhung des
freiwilligen Zuschusses für die ev. Kindertageseinrichtungen rückwirkend ab
01.08.2009
Der ev. Kirchenkreis Unna hat bei der Stadt Kamen eine Erhöhung des
freiwilligen Zuschusses von 1% beantragt (Trägeranteil = 12%, durch bisherigen
freiwilligen Zuschuss Absenkung auf 10%; mit vorliegendem Antrag weitere
Absenkung auf 9%) und die Notwendigkeit mit einer Verminderung des
Kirchensteueraufkommens sowie mit Einschnitten bei den einzelnen Kirchengemeinden
infolge der demografischen Entwicklung begründet.
Die Begründung ist nachvollziehbar und ist durch weitere Kommunen des
Kreises und durch den Kreis Unna selbst bereits akzeptiert worden.
In Summe beträgt die Erhöhung des Zuschusses am Beispiel des
Kindergartenjahres 2009/ 2010 rd. 21.000 Euro.
Wichtelgruppen
Wichtelgruppen
sind feste Gruppen von Kindern unter drei Jahren, die am Vormittag stundenweise
2-3 mal wöchentlich in Abwesenheit der Eltern betreut werden.
Mit JHA-Beschluss
vom 09.06.1999 (und Anpassung zum 01.01.2007) gewährt die Stadt Kamen den
Trägern von Wichtelgruppen einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 400 €.
Derzeit werden sieben Wichtelgruppen betrieben. Das entspricht einem
Gesamtzuschuss für 2010 in Höhe von 33.600 €.
Da die Förderung
von Wichtelgruppen vor dem jetzigen Ausbau der u3-Betreuung eingeführt wurde,
können diese sukzessiv zurückgeführt werden. Somit ließen sich
Einsparpotentiale in Höhe von 33.600 € realisieren. Die Rückführung erfolgt
unter Berücksichtigung des Ausbaues der u-3 Betreuung innerhalb des jeweiligen
Sozialraumes.
Die jeweilige Entwicklung wird dem
Jugendhilfeausschuss mitgeteilt.
Wichtelgruppen in Kamen
Stadtteil |
Träger |
Adresse |
Anzahl
der Gruppen |
Mitte |
Kath. Kirche |
Dunkle Str. 4 |
zwei Gruppen |
Südkamen |
Ev. Kirche |
Perthesstr. 8 |
eine Gruppe |
Kath. Kirche |
Hegelstr. 6 |
zwei Gruppen |
|
Heeren |
AWO |
Bergstr. 9 |
eine Gruppe |
Ev. Kirche |
Heerener Str. 144 |
eine Gruppe |
Tabelle VIII
Ausblick auf das Jahr 2015
|
01.08.2013 |
01.08.2014 |
01.08.2015 |
Rückgang insg. |
0 - < 1 |
308 |
300 |
292 |
-16 |
1 - < 2 |
314 |
308 |
300 |
-14 |
2 - < 3 |
320 |
314 |
308 |
-12 |
Gesamt |
942 |
922 |
900 |
-42 |
3 - < 4 |
327 |
320 |
314 |
-13 |
4 - < 5 |
334 |
327 |
320 |
-14 |
5 -< 6 |
237 |
223 |
191 |
-46 |
Summe Regelkinder |
898 |
870 |
825 |
-73 |
Gesamt |
1.840 |
1.792 |
1.725 |
-115 |
Die Prognose bis 2015 bezieht sich auf die Ist-Zahlen (s. Tab. III).
Der Rückgang der Kinderzahlen basiert auf die Anzahl der Kinder im
kindergartenfähigen Alter zum Stichtag 01.08. mit einer prognostizierten
Reduzierung der Geburten von 2,1% jährlich (s. Tab. III) und der
vorzeitigen Einschulung (s.a. Jahrgangsstufe 5 bis < 6).
Unter Berücksichtigung der aktuellen Datenlage (Geburten, Ist-Zahlen,
Geburtenrückgang= Prognose, vorzeitige Einschulung) und vor dem Hintergrund der
Planungsgröße des Landes (35%ige Bedarfsdeckung u-3) müssten keine weiteren
Plätze eingerichtet werden. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass die 1 bis
2- und 2-3-jährigen die Einrichtungen bzw. Tagespflege mit einem höheren Anteil
nutzen. Die Entwicklung ist sorgfältig zu beobachten.
zu beobachten.