hier: Lenbachstraße
Mit der 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (StVO) wurden
zur Förderung des Radverkehrs auch die Verwaltungsvorschriften zu Verkehrszeichen 244.1 (Beginn einer Fahrradstraße) und 244.2 (Ende einer Fahrradstraße) geändert.
Die Änderungen sind der Vorlage Nr. 006 / 2010 zu entnehmen, die unter TOP 1 der Einladung zur Sitzung des Straßenverkehrsausschusses am 04.03.2010 den Mitgliedern des Straßenverkehrsausschusses bereits übersandt wurde.
Die verkehrliche Situation in der Lenbachstraße wurde von Mitarbeitern der Feuerwehr und des Rettungsdienstes, von der Polizeiinspektion Nord und der Verwaltung in Augenschein genommen.
Die Lenbachstraße ist in eine Tempo 30-Zone integriert. Am Einmündungsbereich der Straße „Mersch“ ist sie mit Verkehrszeichen 357 (Sackgasse) nebst Zusatzzeichen „Keine Wende- möglichkeit“ und „Radfahrer frei“ ausgeschildert.
Bei der Lenbachstraße handelt es sich um eine Sackgasse, die nur über die Straße „Mersch“ von mehrspurigen Kraftfahrzeugen angefahren werden kann. Südlich ist sie durch eine mit 2 Pollern gesperrte Bahnunterführung begrenzt. Die Poller verhindern die Durchfahrt von mehrspurigen Fahrzeugen.
Von den Schülern der weiterführenden Schulen an der Gutenbergstraße wird die Lenbachstraße mit der Unterführung insbesondere in der Zeit zwischen 07.00 und 08.00 Uhr gern als Abkürzung des Schulweges vom Stadtzentrum aus fußläufig oder mit Fahrrädern genutzt.
Verkehrliche Gründe, die gegen die Einrichtung einer Fahrradstraße sprechen, sind nicht ersichtlich.
Vor Einrichtung als Fahrradstraße ist geplant, die Anwohner der Lenbachstraße über die verkehrlichen Veränderungen zu informieren.
Gegebenenfalls wird die Verwaltung die Lenbachstraße als Fahrradstraße beschildern und dem StVA in seiner nächsten Sitzung berichten.
Die Einrichtung der Lenbachstraße als Fahrradstraße dient der Förderung des Radverkehrs in Kamen.