Beschlussvorschlag:
Die Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses nehmen die Zählungsergebnisse des Fuß- und Radfahrverkehrs an den Kreisverkehrsplätzen als Ergänzung der Bestandsaufnahme zur Kenntnis.
Der Straßenverkehrsausschuss beschließt die im Termin der
Inaugenscheinnahme am 28.10.2009 erörterten Optimierungsmaßnahmen, soweit es
sich um Kreisverkehrsplätze in städtischer Baulast handelt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen sukzessive und unter Beachtung
der finanziellen Möglichkeiten umzusetzen.
Soweit Kreisverkehrsplätze in der Baulast des Kreises Unna bzw. des Landesbetriebes Straßenbau NRW stehen, sind die angedachten Optimierungsmaßnahmen mit den genannten Behörden, mit dem Ziel der Umsetzung, zu erörtern. Die künftige Ausgestaltung ist als kommunale Vorgabe mitzuteilen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
In der Sitzung des Straßenverkehrsausschusses am 20.01.2009 wurde die Verwaltung beauftragt, die Situation der Fußgänger und Fahrradfahrer an den Kreisverkehrsplätzen unter Berücksichtigung festgelegter Prüfparameter zu analysieren und das Ergebnis dem Straßenverkehrsausschuss vorzustellen (BV 002/2009).
Es wurden folgende Prüfkriterien festgelegt:
- Verwaltungsvorschriften zu § 26 StVO (Fußgängerüberwege) bezüglich der Vorgaben zu den örtlichen und verkehrlichen Voraussetzungen sowie der Lage des Fußgängerüberweges,
- weitere Spezifizierung der o.g. Verwaltungsvorschrift durch die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (RFGÜ), auch mit näheren Vorgaben zur Beleuchtung,
- Ermittlung der Belastungszahlen / Mengengerüste,
- Beseitigung von Unfallschwerpunkten,
- Schulwegsicherung,
- Kostenvolumina,
- Vorschläge zur Priorisierung.
Die Grundlagen für einige der vorstehenden Positionen sollten mit Vertretern der zuständigen Straßenbaulastträger, Vertretern der Bezirksregierung, der Kreis- und der örtlichen Polizei und des Straßenverkehrsamtes des Kreises Unna ermittelt und erörtert werden.
Die Verkehrswacht, der ADFC und der ADAC sollten beteiligt werden.
Dem Straßenverkehrsausschuss sollten die festgestellten Verbesserungsmöglichkeiten und deren Umsetzung in Abhängigkeit verfügbarer Haushaltsmittel sowie eine Prioritätenliste für die in kommunaler Baulast stehenden Kreisverkehre vorgetragen werden.
Optimierungsmaßnahmen an Kreisverkehrsplätzen in Baulast anderer sollten nach Erörterung mit diesen Trägern von diesen ggf. realisiert werden.
In einem Zwischenbericht (MV 009/2009) wurden die Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses in der Sitzung am 10.03.2009 per Mitteilungsvorlage über die Örtlichkeiten -auch mittels Planauszügen- der 13 sich im Stadtgebiet Kamen befindenden Kreisverkehrsplätze sowie über den jeweilig zuständigen Straßenbaulastträger unterrichtet.
Ferner wurde der „Ist-Zustand“ der Kreisverkehrsplätze beschrieben.
Auf die Merkblätter, nach denen die Kreisverkehrsplätze in den verschiedenen Zeitabschnitten angelegt wurden, wurde in der Beschlussvorlage 002/2009 zur Sitzung am 20.01.2009 eingegangen.
Für die ggf. durchzuführenden Optimierungsmaßnahmen werden im Folgenden für Kreisverkehrsplätze innerhalb bebauter Gebiete die Vorgaben des Merkblatts für die Anlage von Kreisverkehren, Ausgabe 2006, zugrunde gelegt.
Für Kreisverkehrsplätze außerhalb bebauter Gebiete gilt ebenfalls das v.g. Merkblatt mit der Ergänzung, dass die Verwaltungsvorschriften zu § 26 StVO zusätzlich Anwendung finden.
Bei dem o. g. Merkblatt handelt es sich um ein umfangreiches
Regelwerk, dass daher der Vorlage nicht beigelegt werden kann. Es ist
veröffentlicht vom FGSV Verlag Köln. Der Stadt Kamen liegt eine Fassung per CD
vor. Bei Bedarf kann das „Merkblatt“ bei der Verwaltung eingesehen werden.
Gleichwohl wird in der Anlage III der § 26 der StVO nebst
Verwaltungsvorschriften beigefügt.
Um Mengengerüste für die notwendige Bedarfsermittlung zu erhalten, mussten Zählungen des Fuß- und Radfahrverkehrs an den einzelnen Kreisverkehrsplätzen vorgenommen werden. Diese wurden zur Sitzung des Straßenverkehrsausschusses im März 2009 zurückgestellt, da jahreszeitlich bedingt keine aussagekräftigen Ergebnisse zu erzielen waren.
Die Zählungen wurden inzwischen im Sommer 2009 außerhalb der Ferien an Dienstagen (Markttagen) in den Hauptverkehrszeiten von 07.00 bis 10.00 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr von der Verwaltung durchgeführt.
Die jeweilige Höchstmenge an Rad- bzw. Fußgängerverkehr wird in der folgenden Aufstellung zu den einzelnen ermittelten Spitzenzeiten wie folgt wiedergegeben.
Die fett dargestellten Kreisverkehre befinden sich in städtischer Baulast, die kursiv dargestellten Kreisverkehre befinden sich in der Trägerschaft des Landes und die restlichen Kreisverkehre befinden sich in der Trägerschaft des Kreises Unna.
Kamen-Methler:
1. Kreisverkehr Westicker Straße (K 40) / Königstraße,
außerhalb bebauter Gebiete
16.00 – 17.00 und 17.00 – 18.00 Uhr Radfahrer: jeweils 38,
09.00 – 10.00, 15.00 – 16.00 und
17.00 – 18.00 Uhr Fußgänger: jeweils
1
2. Kreisverkehr Westicker Straße (K 40) / Germaniastraße,
außerhalb bebauter Gebiete
15.00 – 16.00 Uhr Radfahrer: 33
15.00 – 16.00 Uhr Fußgänger: 19
3. Kreisverkehr Westicker Straße (K 40)/ Am Langen Kamp
(K 9), außerhalb bebauter Gebiete
16.00 – 17.00 und 17.00 – 18.00 Uhr Radfahrer: jeweils 42
16.00 – 17.00 Uhr Fußgänger: 18
4. Kreisverkehr
Händelstraße / Germaniastraße / Robert-Koch-Straße (L 821) / Wasserkurler
Straße (L 821), innerhalb bebauter Gebiete
07.00 – 08.00 Uhr Radfahrer: 15
07.00 – 08.00 und
15.00 – 16.00 Uhr Fußgänger: jeweils 13
Kamen-Mitte:
5. Kreisverkehr Bahnhofstraße / Poststraße /
Sesekedamm, innerhalb bebauter Gebiete
17.00 – 18.00 Uhr Radfahrer: 101
17.00 – 18.00 Uhr Fußgänger: 86
6. Minikreisverkehr Koppelstraße / Lünener
Straße / Westenmauer / Weststraße, innerhalb bebauter Gebiete
17.00 – 18.00 Uhr Radfahrer: 96
16.00 – 17.00 Uhr Fußgänger: 91
7. Kreisverkehr Nordstraße / Nordenmauer,
innerhalb bebauter Gebiete
07.00 – 08.00 Uhr Radfahrer: 127
07.00 – 08.00 Uhr Fußgänger: 99
15.00 – 16.00 Uhr Fußgänger: 139
8. Kreisverkehr Derner Straße / Hammer Straße
/ Ostenallee / Oststraße, innerhalb bebauter Gebiete
07.00 – 08.00 Uhr Radfahrer: 26
07.00 – 08.00 Uhr Fußgänger: 69
9. Kreisverkehr Herbert-Wehner-Straße /
Gertrud-Bäumer-Straße / Zufahrt Einkaufszentrum, innerhalb bebauter Gebiete
17.00 – 18.00 Uhr Radfahrer: 31
09.00 – 10.00 Uhr Fußgänger: 24
Kamen-Heeren-Werve:
10. Kreisverkehr
Heerener Straße (L 663)/ Bergstraße, innerhalb bebauter Gebiete
16.00 – 17.00 Uhr Radfahrer: 18
15.00 – 16.00 Uhr Fußgänger: 10
11. Kreisverkehr
Heerener Straße (L 663) / Lenningser Straße (L 663) / Werver Mark (L 665), innerhalb
bebauter Gebiete
17.00 – 18.00 Uhr Radfahrer: 42
07.00
– 08.00 Uhr Fußgänger: 37
17.00 – 18.00 Uhr Fußgänger: 41
12. Kreisverkehr
Mühlhauser Straße (K 37) / Südfeld / Werver Mark (L 665), innerhalb bebauter
Gebiete
15.00 – 16.00 Uhr Radfahrer: 49
15.00 – 16.00 Uhr Fußgänger: 25
Kamen-Südkamen:
13. Kreisverkehr Kamen-Karree, außerhalb
bebauter Gebiete
17.00 – 18.00 Uhr Radfahrer: 16
17.00 – 18.00 Uhr Fußgänger: 19
Inaugenscheinnahme der Kreisverkehrsplätze
unter dem Gesichtspunkt von Verbesserungsmöglichkeiten für den Fußgänger- und
Fahrradverkehr, unter gleichzeitiger Bewertung der rechtlichen Möglichkeiten:
Die Inaugenscheinnahme der 13 Kreisverkehre in Kamen fand unter Federführung eines Mitarbeiters des Fachbereiches Bürger Service – Recht, Ordnung und Verkehr – (FB 30.1) am 28.10.2009 statt. Es nahmen ferner 1 Vertreter des Fachbereiches Planung, Bauen, Umwelt – Strassen – (FB 60.1), 1 Vertreter der Polizeiinspektion Nord, der Fahrradbeauftragte der Stadt Kamen (FB 60.2), 1 Vertreter des ADFC`s und 1 Vertreter der Verkehrswacht, teil. Der Vertreter des ADAC war verhindert.
Als Grundlage für die Begutachtungen bzw. Verbesserungsvorschläge, dienten
- die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL),
- die Richtlinien für die Anlagen von Stadtstraßen (RASt),
- die Verwaltungsvorschriften zu § 26 StVO (Fußgängerüberwege) und als weitere Spezifizierung der letztgenannten Verwaltungsvorschrift,
- die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (RFGÜ) sowie
- das Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren, Ausgabe 2006.
Unter Zugrundelegung der v.g. Vorgaben verständigte sich das Gremium dahingehend, dass darauf hingearbeitet werden sollte, an den bestehenden Kreisverkehrsplätzen – soweit es ohne bauliche Mittel möglich ist – gleiche Standards zu erreichen. Dies betrifft in erster Linie die Beschilderungen und die Markierungen.
Für die innerhalb bebauter Gebiete gelegenen Kreisverkehre bedeutet dies für den Fußgängerverkehr, dass dort, wo es die verkehrlichen Gegebenheiten und die fachlichen Vorschriften zulassen, Fußgängerüberwege gemäß Nr. 4 des Merkblattes für die Anlage von Kreisverkehren, Ausgabe 2006, angelegt werden sollen.
Probleme werden auf Grund der positiven Erfahrungen bezüglich der Kreisverkehre Nrn. 11 und 12 (beide an der Straße „Werver Mark“) nicht gesehen (siehe hierzu auch die Ausführungen in der Sitzung des Straßenverkehrsausschusses am 10.03.2009).
Außerhalb bebauter Gebiete dürfen Fußgängerüberwege gem. der Verwaltungsvorschriften zu § 26 StVO künftig nicht mehr angelegt werden.
Für den Radverkehr
innerhalb und außerhalb von bebauten Gebieten soll die
Beschilderung mit den Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) und 215 (Kreisverkehr)
auf den Zufahrten zum Kreisverkehr so vorgenommen werden, dass die Zeichen vor
den Radfahrerfurten ausgeschildert werden, wenn die Furten bis maximal 5 m von
der äußeren Fahrbahnbegrenzung der Kreisverkehre abgesetzt sind (vorgeschrieben
in den Verwaltungsvorschriften zu Zeichen 215).
Sollte von der Radfahrerfurt bis zum äußeren Fahrbahnrand eine größere
Entfernung als 5 m bestehen, sind die Zeichen 205 und 215 direkt am Beginn des
Kreisverkehrs aufzustellen. Damit wird der Radverkehr in diesem Fall dem
Kraftfahrzeugverkehr untergeordnet.
Bei zeichnerische Darstellung für die obigen Ausführungen wird als Anlage IV der Vorlage beigefügt.
Der nachstehend abgebildete Kreisverkehr stellt ein Beispiel innerhalb bebauter Gebiete mit Fußgänger- und Radfahrerfurten dar.
Ein Prüfkriterium ist die Beseitigung von Unfallschwerpunkten. Nach Auswertung der entsprechenden Unterlagen kann festgestellt werden, dass keiner der vorhandenen 13 Kreisverkehrsplätze sich in den vergangenen Jahren als Unfallschwerpunkt herausgestellt hat.
Insoweit erübrigen sich weitere diesbezügliche Aussagen in
der nachstehenden Betrachtung.
Bei den Feststellungen zur gewünschten Priorisierung wurde auf das
Prüfkriterium der Schulwegsicherung eingegangen und es entsprechend
berücksichtigt.
Ergebnis der
Begutachtung der Kreisverkehrsplätze:
(Bezüglich der Bestandsaufnahme des Ist-Zustands an den Kreisverkehrsplätzen wird auf die Vorlage 009/2009, StVA am 10.03.2009, verwiesen. Die Vorlage wird als Anlage beigefügt.)
Kamen-Methler:
- Kreisverkehr
Westicker Straße / Königstraße
Es handelt sich um einen Kreisverkehr, an der ein Fußgängerüberweg aufgrund der Neufassung der Verwaltungsvorschriften zu § 26 StVO und des Merkblattes für die Anlage von Kreisverkehren, Ausgabe 2006, nicht mehr angelegt werden darf.
Ferner ist ein Bedarf nicht erkennbar (siehe Zählungsergebnisse).
Zur Verbesserung des Fahrradverkehrs sollte eine Markierung mit unterbrochenen Linien an den Radfahrerfurten an den Mittelinseln des Kreisverkehrs markiert werden, wie sie bereits an den Kreisverkehren Westicker Straße / Germaniastraße und Westicker Straße / Am Langen Kamp vorhanden sind.
Mit der Kreisverwaltung Unna wird entsprechend Kontakt aufgenommen.
- Kreisverkehr
Westicker Straße / Germaniastraße
Zur Optimierung und Vereinheitlichung der Beschilderung sollten die vorhandenen Verkehrszeichen 205 ((Vorfahrt gewähren) und 215 (Kreisverkehr) auf der Westseite (in Fahrtrichtung DO-Lanstrop) westlich des vorhandenen Fußgängerüberweges ausgeschildert werden. Auf der Ostseite sollte das Zusatzzeichen „Radfahrer in Gegenrichtung“ an den Furten des kombinierten Rad- / Gehweg ausgeschildert werden.
Mit der Kreisverwaltung Unna wird entsprechend Kontakt aufgenommen.
- Kreisverkehr
Westicker Straße / Am Langen Kamp
Im nordwestlichen Quadranten sollten zur besseren Führung des Radverkehrs noch 3 Bordsteine (in nördlicher Richtung) abgesenkt werden.
Ebenso sollte auf der Ostseite zur Vereinheitlichung der Beschilderung die vorhandenen Verkehrszeichen 205 und 215 vor die Radfahrerfurt (Fahrtrichtung Kamen) versetzt werden.
Mit der Kreisverwaltung Unna wird entsprechend Kontakt aufgenommen.
- Kreisverkehr Händelstraße / Germaniastraße / Robert-Koch-Straße / Wasserkurler Straße
Es ist geplant, dass mit den Kanalbaumaßnahmen innerhalb des Kreisverkehrs im Frühling / Frühsommer 2010 begonnen wird.
Diese Baumaßnahme wird ca. 10 Monate in Anspruch nehmen.
Anschließend wird mit dem Bau der Kreisfahrbahn und der Kreisinsel begonnen.
Nach Abschluss dieser Baumaßnahmen sollten die Verkehrszeichen 205 und 215 zum Schutz der Fahrradfahrer vor die Radfahrerfurten versetzt werden.
Weiterhin sollten zur
Vereinheitlichung der Kreisverkehre innerhalb bebauter Gebiete alle 4 Äste mit
Fußgängerüberwegen ausgestattet werden.
Mit dem Landesbetrieb Straßenbau
NRW, Regionalniederlassung Ruhr, ist mit dem Ziel Kontakt aufzunehmen, die
Optimierungsmaßnahmen zu realisieren.
Kamen-Mitte:
- Kreisverkehr Bahnhofstraße / Poststraße / Sesekedamm
Der Radfahrerverkehr wird gut geführt.
An den 4 Ästen sollten Fußgängerüberwege nebst entsprechender Beschilderung angebracht werden.
- Minikreisverkehr Koppelstraße / Lünener Straße / Weststraße / Westenmauer
Der Radfahrerverkehr wird gut geführt.
An den 4 Ästen sollten Fußgängerüberwege nebst entsprechender Beschilderung angebracht werden.
- Kreisverkehr Nordstraße / Nordenmauer
Der Radfahrerverkehr wird gut geführt.
An den 4 Ästen sollten Fußgängerüberwege nebst entsprechender Beschilderung angelegt werden.
Ferner müssten aus Sicherheitsgründen an dem nördlichen wie dem südlichen Einmündungsbereich der Nordstraße je eine Laterne aufgestellt werden.
- Kreisverkehr Derner Straße / Hammer Straße / Ostenallee / Oststraße
Der Radfahrerverkehr wird gut geführt.
Die Anlegung von Fußgängerüberwegen verbietet sich aus örtlichen und aus verkehrlichen Gründen (siehe Ausführungen in der Sitzung des StVA`s am 06.03.2007).
- Kreisverkehr Herbert-Wehner-Straße / Gertrud-Bäumer-Straße / Zufahrt
Einkaufszentrum
Der Radfahrer- wie auch der Fußgängerverkehr werden gut geführt.
Fußgängerüberwege sollten nicht angelegt werden, weil sie gemäß den RFGÜ in Tempo 30-Zonen entbehrlich sind und eine Notwendigkeit hierzu an diesem Kreisverkehr nicht gesehen wird.
Kamen-Heeren-Werve:
- Kreisverkehr Bergstraße / Heerener Straße
Zum Schutz der Fahrradfahrer sollten an den Radfahrerfurten Markierungen, wie zum Kreisverkehr Nr. 1 ausgeführt, markiert werden.
Zur Optimierung des
Fußgängerverkehrs und zur Vereinheitlichung der Kreisverkehre innerhalb
bebauter Gebiete sollten an allen 3 Ästen Fußgängerüberwege nebst entsprechender
Beschilderung angelegt werden.
Mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ruhr, ist
entsprechend Kontakt aufzunehmen.
- Kreisverkehr Heerener Straße / Lenningser Straße / Werver Mark
Es wurde festgestellt, dass der Fußgänger- als auch der Fahrradverkehr optimal geführt werden.
Allerdings sind die Fußgängerüberwege teilweise verblasst und müssten neu markiert werden.
Mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ruhr, ist entsprechend Kontakt aufzunehmen.
- Kreisverkehr Mühlhauser Straße / Südfeld / Werver Mark
Siehe unter 11.
Auch an diesem Kreisverkehr müssten die Fußgängerüberwege neu markiert werden.
Mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ruhr, ist entsprechend Kontakt aufzunehmen.
Kamen-Südkamen:
- Kreisverkehr Kamen-Karree
Es handelt sich um einen Kreisverkehr, in dem der Fahrradverkehr gut geführt wird.
Ebenso sind für den Fußgängerverkehr keine Verbesserungsmaßnahmen angezeigt.
Zur finanziellen
Möglichkeit der Verwirklichung:
Das Gremium war sich einig darüber, dass einzelne Maßnahmen, wie zum Beispiel die Anlage von Fußgängerüberwegen nebst Änderung der Beleuchtung, nur sukzessive unter Beachtung der finanziellen Möglichkeiten der Stadt Kamen verwirklicht werden können.
Bereits durch einfache, wenig kostenintensive Maßnamen, wie zum Beispiel Markierungen und Beschilderungen, lassen sich aber bereits in näherer Zukunft Verbesserungen des Fuß- und Radverkehrs umsetzen.
Seitens der Vertreter der Verwaltung wurde zugesagt, dass, falls sich die Kreisverkehre in anderer als städtischer Baulast befinden, mit den entsprechenden Straßenbaulastträgern Kontakt aufgenommen wird, mit dem Ziel, dass festgestellte Verbesserungsvorschläge umgesetzt werden.
Zur Priorisierung:
Als erster Kreisverkehr sollte der Kreisverkehr Nr. 7 mit Fußgängerüberwegen versehen werden, weil hier die höchste Belastung an Fahrrad- und Fußgängerverkehr festgestellt wurde und dieser Kreisverkehr von Schülern als Schulweg genutzt wird.
Da hier eine Optimierung der Beleuchtung vorgenommen werden muss, ist vorab mit dem Fachbereich Planung, Bauen, Umwelt zu klären, inwieweit Haushaltsmittel hierfür zur Verfügung stehen.
Als zweiter Kreisverkehr sollte der Kreisverkehr Nr. 6 mit Fußgängerüberwegen versehen werden, weil hier eine hohe Belastung an Fahrrad- und Fußgängerverkehr festgestellt wurde und auch dieser Kreisverkehr von Schülern als Schulweg genutzt wird.
Anschließend sollte der Kreisverkehr Nr. 5 auf Grund der hohen Belastung an Fahrrad- und Fußgängerverkehr mit Fußgängerüberwegen versehen werden.
Soweit Kreisverkehre sich in der Baulast anderer Behörden befinden, kann an dem Kreisverkehr Nr. 4 erst nach Durchführung der Kanalbau- als der Straßenbaumaßnahme ein Fußgängerüberweg angelegt werden; aller Wahrscheinlichkeit nach Frühling 2011.
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW sollte bereits Mitte 2010 um eine entsprechende Markierung gebeten werden.
Weiterhin sollte der Landesbetrieb Straßenbau NRW bezüglich des Kreisverkehrs Nr. 10 um Anlegung von Fußgängerüberwegen gebeten werden.
Bei den weiteren aufgeführten Optimierungsmaßnahmen an den genannten Kreisverkehren in der Baulast des Landesbetriebes Straßenbau NRW bzw. der Kreisverwaltung Unna handelt es sich nur um kleine Maßnahmen (hierzu wird auf die Ausführungen zu dem Abschnitt „Ergebnisse der Begutachtung der Kreisverkehrsplätze“ verwiesen), die aller Wahrscheinlichkeit nach in diesem Jahr durchgeführt werden können.
Die Verwaltung wird beauftragt, die oben beschriebenen Maßnahmen umzusetzen bzw. mit den überörtlichen Straßenbaulastträgern in Gespräche einzutreten. Gegebenenfalls ist die Umsetzung der Maßnahmen anzuordnen.
Die Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses werden sukzessiv über die Umsetzungen der Maßnahmen in Kenntnis gesetzt.
Ausstattung von
zukünftig geplanten Kreisverkehren:
Zukünftig sollen innerhalb
bebauter Gebiete gelegene Kreisverkehre so angelegt werden, dass der
Radverkehr in Abhängigkeit von den vorhandenen Fahrbahnführungen und der zur
Verfügung stehenden Platzverhältnisse entweder innerhalb der Kreisverkehre auf
der Fahrbahn oder aber auf abgesetzten Radwegen geführt wird.
Das bedeutet in der Variante I, dass der Radverkehr zusammen mit dem
KFZ-Verkehr zum Kreisverkehrsplatz und gemeinsam mit dem KFZ-Verkehr in der
Kreisfahrbahn geführt wird.
In der Variante II wird der Radverkehr zusammen mit dem KFZ-Verkehr zum
Kreisverkehrsplatz geführt und dann neben der Kreisfahrbahn auf einer getrennten
Spur weiter geleitet. Die Zuordnung zur Kreisfahrbahn muss erkennbar sein.
Bei den sog. Minikreisverkehren soll der Radverkehr zusammen mit dem
KFZ-Verkehr zum Kreisverkehrsplatz und gemeinsam mit dem KFZ-Verkehr in der
Kreisfahrbahn geführt werden.
An Kreisverkehren und Minikreisverkehren sollen an allen Ästen zur Führung für den Fußgängerverkehr Mittelinseln angelegt werden.
Dort, wo es die verkehrlichen Belange zulassen, s. Anlage III, sollen als Ergänzung Fußgängerüberwege auf den Fahrbahnen markiert werden.
Außerhalb bebauter
Gebiete, darf der Radverkehr nach dem Merkblatt für die Anlage von
Kreisverkehren, Ausgabe 2006 (s. Ausführungen auf Seite 2 ), nicht innerhalb der
Kreisverkehre auf der Fahrbahn geführt werden
Hier soll der Radverkehr zukünftig gemäß den Vorgaben des genannten Merkblattes
dem Kfz-Verkehr untergeordnet werden, das heißt, dass für die Radfahrerfurten
bereits bei der Planung eine größere Entfernung als 5 m vom äußeren
Fahrbahnrand des Kreisverkehrs vorgesehen wird (s. Anlage IV).
Darüber hinaus dürfen Fußgängerüberwege nicht angelegt
werden (s. Verwaltungsvorschriften zu § 26 StVO, Anlage III).
Zur Führung des Fußgänger- und des Radverkehrs sollen auch diese Kreisverkehre
mit Mittelinseln ausgestattet werden.
Anmerkung:
Der Kreisverkehrsplatz Lindenallee (L 821) / Westicker Straße (K 40) ist bereits nach dem Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren, Ausgabe 2006, geplant worden und wird von den Straßenbaulastträgern (Landesbetrieb Straßenbau NRW und Kreisverwaltung Unna) entsprechend angelegt.
Der dortige Unfallschwerpunkt dürfte damit in Zukunft entschärft sein.