Betreff
Situation der Fußgänger und Fahrradfahrer an Kreisverkehrsplätzen
Vorlage
008/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses nehmen die Zählungsergebnisse des Fuß- und Radfahrverkehrs an den Kreisverkehrsplätzen als Ergänzung der Bestandsaufnahme zur Kennt­nis.

 

Der Straßenverkehrsausschuss beschließt die im Termin der Inaugenscheinnahme am 28.10.2009 erörterten Optimierungsmaßnahmen, soweit es sich um Kreisverkehrsplätze in städtischer Baulast handelt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen sukzessive und unter Beachtung der finan­ziellen Möglichkeiten umzusetzen.

 

Soweit Kreisverkehrsplätze in der Baulast des Kreises Unna bzw. des Landesbetriebes Straßen­bau NRW stehen, sind die angedachten Optimierungsmaßnahmen mit den genannten Behör­den, mit dem Ziel der Umsetzung, zu erörtern. Die künftige Ausgestaltung ist als kommunale Vorgabe mitzuteilen.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

In der Sitzung des Straßenverkehrsausschusses am 20.01.2009 wurde die Verwaltung beauf­tragt, die Situation der Fußgänger und Fahrradfahrer an den Kreisverkehrsplätzen unter Berück­sichtigung festgelegter Prüfparameter zu analysieren und das Ergebnis dem Straßenverkehrs­ausschuss vorzustellen (BV 002/2009).

 

Es wurden folgende Prüfkriterien festgelegt:

 

  1. Verwaltungsvorschriften zu § 26 StVO (Fußgängerüberwege) bezüglich der Vorgaben zu den örtlichen und verkehrlichen Voraussetzungen sowie der Lage des Fußgängerüber­weges,

 

  1. weitere Spezifizierung der o.g. Verwaltungsvorschrift durch die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (RFGÜ), auch mit näheren Vorgaben zur Beleuchtung,

 

  1. Ermittlung der Belastungszahlen / Mengengerüste,

 

  1. Beseitigung von Unfallschwerpunkten,

 

  1. Schulwegsicherung,

 

  1. Kostenvolumina,

 

  1. Vorschläge zur Priorisierung.

 

Die Grundlagen für einige der vorstehenden Positionen sollten mit Vertretern der zuständigen Straßenbaulastträger, Vertretern der Bezirksregierung, der Kreis- und der örtlichen Polizei und des Straßenverkehrsamtes des Kreises Unna ermittelt und erörtert werden.

 

Die Verkehrswacht, der ADFC und der ADAC sollten beteiligt werden.

 

Dem Straßenverkehrsausschuss sollten die festgestellten Verbesserungsmöglichkeiten und deren Umsetzung in Abhängigkeit verfügbarer Haushaltsmittel sowie eine Prioritätenliste für die in kommunaler Baulast stehenden Kreisverkehre vorgetragen werden.

Optimierungsmaßnahmen an Kreisverkehrsplätzen in Baulast anderer sollten nach Erörterung mit diesen Trägern von diesen ggf. realisiert werden.

 

 

In einem Zwischenbericht (MV 009/2009) wurden die Mitglieder des Straßenverkehrsaus­schusses in der Sitzung am 10.03.2009 per Mitteilungsvorlage über die Örtlichkeiten -auch mittels Planauszügen- der 13 sich im Stadtgebiet Kamen befindenden Kreisverkehrsplätze sowie über den jeweilig zuständigen Straßenbaulastträger unterrichtet.

 

Ferner wurde der „Ist-Zustand“ der Kreisverkehrsplätze beschrieben.

 

Auf die Merkblätter, nach denen die Kreisverkehrsplätze in den verschiedenen Zeitabschnitten angelegt wurden, wurde in der Beschlussvorlage 002/2009 zur Sitzung am 20.01.2009 einge­gangen.

 

Für die ggf. durchzuführenden Optimierungsmaßnahmen werden im Folgenden für Kreisver­kehrsplätze innerhalb bebauter Gebiete die Vorgaben des Merkblatts für die Anlage von Kreisverkehren, Ausgabe 2006, zugrunde gelegt.

Für Kreisverkehrsplätze außerhalb bebauter Gebiete gilt ebenfalls das v.g. Merkblatt mit der Ergänzung, dass die Verwaltungsvorschriften zu § 26 StVO zusätzlich Anwendung finden.

 

Bei dem o. g. Merkblatt handelt es sich um ein umfangreiches Regelwerk, dass daher der Vor­lage nicht beigelegt werden kann. Es ist veröffentlicht vom FGSV Verlag Köln. Der Stadt Kamen liegt eine Fassung per CD vor. Bei Bedarf kann das „Merkblatt“ bei der Verwaltung eingesehen werden.
Gleichwohl wird in der Anlage III der § 26 der StVO nebst Verwaltungsvorschriften beigefügt.

Um Mengengerüste für die notwendige Bedarfsermittlung zu erhalten, mussten Zählungen des Fuß- und Radfahrverkehrs an den einzelnen Kreisverkehrsplätzen vorgenommen werden. Diese wurden zur Sitzung des Straßenverkehrsausschusses im März 2009 zurückgestellt, da jahres­zeitlich bedingt keine aussagekräftigen Ergebnisse zu erzielen waren.

 

Die Zählungen wurden inzwischen im Sommer 2009 außerhalb der Ferien an Dienstagen (Markttagen) in den Hauptverkehrszeiten von 07.00 bis 10.00 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr von der Verwaltung durchgeführt.

 

Die jeweilige Höchstmenge an Rad- bzw. Fußgängerverkehr wird in der folgenden Aufstellung zu den einzelnen ermittelten Spitzenzeiten wie folgt wiedergegeben.

 

Die fett dargestellten Kreisverkehre befinden sich in städtischer Baulast, die kursiv dargestellten Kreisverkehre befinden sich in der Trägerschaft des Landes und die restlichen Kreisverkehre befinden sich in der Trägerschaft des Kreises Unna.

 

 

 

Kamen-Methler:

 

1. Kreisverkehr Westicker Straße (K 40) / Königstraße, außerhalb bebauter Gebiete

 

16.00 – 17.00 und 17.00 – 18.00 Uhr                         Radfahrer:       jeweils 38,

09.00 – 10.00, 15.00 – 16.00 und

17.00 – 18.00 Uhr                                                       Fußgänger:     jeweils   1

 

 

2. Kreisverkehr Westicker Straße (K 40) / Germaniastraße, außerhalb bebauter Gebiete

 

15.00 – 16.00 Uhr                                                       Radfahrer:       33
15.00 – 16.00 Uhr                                                       Fußgänger:     19

 

3. Kreisverkehr Westicker Straße (K 40)/ Am Langen Kamp (K 9), außerhalb bebauter Gebiete

 

16.00 – 17.00 und 17.00 – 18.00 Uhr                         Radfahrer:       jeweils 42

16.00 – 17.00 Uhr                                                       Fußgänger:     18

 

 

4. Kreisverkehr Händelstraße / Germaniastraße / Robert-Koch-Straße (L 821) / Wasserkurler Straße (L 821), innerhalb bebauter Gebiete

 

07.00 – 08.00 Uhr                                                       Radfahrer:       15

07.00 – 08.00 und 15.00 – 16.00 Uhr                         Fußgänger:     jeweils 13

 

 

Kamen-Mitte:

 

5. Kreisverkehr Bahnhofstraße / Poststraße / Sesekedamm, innerhalb bebauter Gebiete

 

17.00 – 18.00 Uhr                                                       Radfahrer:     101

17.00 – 18.00 Uhr                                                       Fußgänger:      86

 

 

6. Minikreisverkehr Koppelstraße / Lünener Straße / Westenmauer / Weststraße, innerhalb bebauter Gebiete


17.00 – 18.00 Uhr                                                       Radfahrer:     96
16.00 – 17.00 Uhr                                                       Fußgänger:    91


 

7. Kreisverkehr Nordstraße / Nordenmauer, innerhalb bebauter Gebiete


07.00 – 08.00 Uhr                                                       Radfahrer:     127
07.00 – 08.00 Uhr                                                       Fußgänger:      99
15.00 – 16.00 Uhr                                                       Fußgänger:    139



 

8. Kreisverkehr Derner Straße / Hammer Straße / Ostenallee / Oststraße, innerhalb bebauter Gebiete

07.00 – 08.00 Uhr                                                       Radfahrer:     26
07.00 – 08.00 Uhr                                                       Fußgänger:    69


9. Kreisverkehr Herbert-Wehner-Straße / Gertrud-Bäumer-Straße / Zufahrt Einkaufszentrum, innerhalb bebauter Gebiete
17.00 – 18.00 Uhr                                                       Radfahrer:     31
09.00 – 10.00 Uhr                                                       Fußgänger:    24

 

Kamen-Heeren-Werve:

 

10. Kreisverkehr Heerener Straße (L 663)/ Bergstraße, innerhalb bebauter Gebiete

16.00 – 17.00 Uhr                                                       Radfahrer:       18
15.00 – 16.00 Uhr                                                       Fußgänger:     10

 

 

11. Kreisverkehr Heerener Straße (L 663) / Lenningser Straße (L 663) / Werver Mark (L 665), innerhalb bebauter Gebiete

17.00 – 18.00 Uhr                                                       Radfahrer:       42
07.00 – 08.00 Uhr                                                       Fußgänger:     37
17.00 – 18.00 Uhr                                                       Fußgänger:     41

 

 

12. Kreisverkehr Mühlhauser Straße (K 37) / Südfeld / Werver Mark (L 665), innerhalb bebauter Gebiete
15.00 – 16.00 Uhr                                                       Radfahrer:       49
15.00 – 16.00 Uhr                                                       Fußgänger:     25


Kamen-Südkamen:

 

13. Kreisverkehr Kamen-Karree, außerhalb bebauter Gebiete

17.00 – 18.00 Uhr                                                       Radfahrer:     16
17.00 – 18.00 Uhr                                                       Fußgänger:    19


 

 

Inaugenscheinnahme der Kreisverkehrsplätze unter dem Gesichtspunkt von Verbesserungsmöglichkeiten für den Fußgänger- und Fahrradverkehr, unter gleichzeitiger Bewertung der rechtlichen Möglichkeiten:

 

Die Inaugenscheinnahme der 13 Kreisverkehre in Kamen fand unter Federführung eines Mitar­beiters des Fachbereiches Bürger Service – Recht, Ordnung und Verkehr – (FB 30.1) am 28.10.2009 statt. Es nahmen ferner 1 Vertreter des Fachbereiches Planung, Bauen, Umwelt – Strassen – (FB 60.1), 1 Vertreter der Polizeiinspektion Nord, der Fahrradbeauftragte der Stadt Kamen (FB 60.2), 1 Vertreter des ADFC`s und 1 Vertreter der Verkehrswacht, teil. Der Vertreter des ADAC war verhindert.

 

Als Grundlage für die Begutachtungen bzw. Verbesserungsvorschläge, dienten

  • die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL),
  • die Richtlinien für die Anlagen von Stadtstraßen (RASt),
  • die Verwaltungsvorschriften zu § 26 StVO (Fußgängerüberwege) und als weitere Spezifizierung der letztgenannten Verwaltungsvorschrift,
  • die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (RFGÜ) sowie
  • das Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren, Ausgabe 2006.

 

Unter Zugrundelegung der v.g. Vorgaben verständigte sich das Gremium dahingehend, dass da­rauf hingearbeitet werden sollte, an den bestehenden Kreisverkehrsplätzen – soweit es ohne bauliche Mittel möglich ist – gleiche Standards zu erreichen. Dies betrifft in erster Linie die Be­schilderungen und die Markierungen.

 

 

Für die innerhalb bebauter Gebiete gelegenen Kreisverkehre bedeutet dies für den Fußgänger­verkehr, dass dort, wo es die verkehrlichen Gegebenheiten und die fachlichen Vorschriften zu­lassen, Fußgängerüberwege gemäß Nr. 4 des Merkblattes für die Anlage von Kreisverkehren, Ausgabe 2006, angelegt werden sollen.

Probleme werden auf Grund der positiven Erfahrungen bezüglich der Kreisverkehre Nrn. 11 und 12 (beide an der Straße „Werver Mark“) nicht gesehen (siehe hierzu auch die Ausführungen in der Sitzung des Straßenverkehrsausschusses am 10.03.2009).

Außerhalb bebauter Gebiete dürfen Fußgängerüberwege gem. der Verwaltungsvorschriften zu § 26 StVO künftig nicht mehr angelegt werden.

 

Für den Radverkehr innerhalb und außerhalb von bebauten Gebieten soll die Beschilderung mit den Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) und 215 (Kreisverkehr) auf den Zufahrten zum Kreisver­kehr so vorgenommen werden, dass die Zeichen vor den Radfahrerfurten ausgeschildert wer­den, wenn die Furten bis maximal 5 m von der äußeren Fahrbahnbegrenzung der Kreisverkehre abgesetzt sind (vorgeschrieben in den Verwaltungsvorschriften zu Zeichen 215).
Sollte von der Radfahrerfurt bis zum äußeren Fahrbahnrand eine größere Entfernung als 5 m bestehen, sind die Zeichen 205 und 215 direkt am Beginn des Kreisverkehrs aufzustellen. Damit wird der Radverkehr in diesem Fall dem Kraftfahrzeugverkehr untergeordnet.

 

Bei zeichnerische Darstellung für die obigen Ausführungen wird als Anlage IV der Vorlage bei­gefügt.

 

Der nachstehend abgebildete Kreisverkehr stellt ein Beispiel innerhalb bebauter Gebiete mit Fußgänger- und Radfahrerfurten dar.

 

 

 

Ein Prüfkriterium ist die Beseitigung von Unfallschwerpunkten. Nach Auswertung der ent­sprechenden Unterlagen kann festgestellt werden, dass keiner der vorhandenen 13 Kreisver­kehrsplätze sich in den vergangenen Jahren als Unfallschwerpunkt herausgestellt hat.

Insoweit erübrigen sich weitere diesbezügliche Aussagen in der nachstehenden Betrachtung.

Bei den Feststellungen zur gewünschten Priorisierung wurde auf das Prüfkriterium der Schul­wegsicherung eingegangen und es entsprechend berücksichtigt.

 

 

Ergebnis der Begutachtung der Kreisverkehrsplätze:

(Bezüglich der Bestandsaufnahme des Ist-Zustands an den Kreisverkehrsplätzen wird auf die Vorlage 009/2009, StVA am 10.03.2009, verwiesen. Die Vorlage wird als Anlage beigefügt.)

 

Kamen-Methler:

 

  1. Kreisverkehr Westicker Straße / Königstraße
    Es handelt sich um einen Kreisverkehr, an der ein Fußgängerüberweg aufgrund der Neufassung der Verwaltungsvorschriften zu § 26 StVO und des Merkblattes für die Anlage von Kreisverkehren, Ausgabe 2006, nicht mehr angelegt werden darf.

Ferner ist ein Bedarf nicht erkennbar (siehe Zählungsergebnisse).

Zur Verbesserung des Fahrradverkehrs sollte eine Markierung mit unterbrochenen Linien an den Radfahrerfurten an den Mittelinseln des Kreisverkehrs markiert werden, wie sie bereits an den Kreisverkehren Westicker Straße / Germaniastraße und Westicker  Straße / Am Langen Kamp vorhanden sind.

 

Mit der Kreisverwaltung Unna wird entsprechend Kontakt aufgenommen.

 

  1. Kreisverkehr Westicker Straße / Germaniastraße
    Zur Optimierung und Vereinheitlichung der Beschilderung sollten die vorhandenen Ver­kehrszeichen 205 ((Vorfahrt gewähren) und 215 (Kreisverkehr) auf der Westseite (in Fahrtrichtung DO-Lanstrop) westlich des vorhandenen Fußgängerüberweges ausge­schildert werden. Auf der Ostseite sollte das Zusatzzeichen „Radfahrer in Gegenrich­tung“ an den Furten des kombinierten Rad- / Gehweg ausgeschildert werden.

 

Mit der Kreisverwaltung Unna wird entsprechend Kontakt aufgenommen.

 

  1. Kreisverkehr Westicker Straße / Am Langen Kamp
    Im nordwestlichen Quadranten sollten zur besseren Führung des Radverkehrs noch 3 Bordsteine (in nördlicher Richtung) abgesenkt werden.

Ebenso sollte auf der Ostseite zur Vereinheitlichung der Beschilderung die vorhandenen Verkehrszeichen 205 und 215 vor die Radfahrerfurt (Fahrtrichtung Kamen) versetzt werden.

 

Mit der Kreisverwaltung Unna wird entsprechend Kontakt aufgenommen.

 

  1. Kreisverkehr Händelstraße / Germaniastraße / Robert-Koch-Straße / Wasserkurler Straße

Es ist geplant, dass mit den Kanalbaumaßnahmen innerhalb des Kreisverkehrs im Frühling / Frühsommer 2010 begonnen wird.

Diese Baumaßnahme wird ca. 10 Monate in Anspruch nehmen.

Anschließend wird mit dem Bau der Kreisfahrbahn und der Kreisinsel begonnen.

Nach Abschluss dieser Baumaßnahmen sollten die Verkehrszeichen 205 und 215 zum Schutz der Fahrradfahrer vor die Radfahrerfurten versetzt werden.

Weiterhin sollten zur Vereinheitlichung der Kreisverkehre innerhalb bebauter Gebiete alle 4 Äste mit Fußgängerüberwegen ausgestattet werden.

Mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ruhr, ist mit dem Ziel Kontakt aufzunehmen, die Optimierungsmaßnahmen zu realisieren.

 

Kamen-Mitte:

 

  1. Kreisverkehr Bahnhofstraße / Poststraße / Sesekedamm

Der Radfahrerverkehr wird gut geführt.

An den 4 Ästen sollten Fußgängerüberwege nebst entsprechender Beschilderung angebracht werden.

 

  1. Minikreisverkehr Koppelstraße / Lünener Straße / Weststraße / Westenmauer

Der Radfahrerverkehr wird gut geführt.

An den 4 Ästen sollten Fußgängerüberwege nebst entsprechender Beschilderung angebracht werden.

 

  1. Kreisverkehr Nordstraße / Nordenmauer

Der Radfahrerverkehr wird gut geführt.

An den 4 Ästen sollten Fußgängerüberwege nebst entsprechender Beschilderung angelegt werden.

Ferner müssten aus Sicherheitsgründen an dem nördlichen wie dem südlichen Einmündungsbereich der Nordstraße je eine Laterne aufgestellt werden.

 

  1. Kreisverkehr Derner Straße / Hammer Straße / Ostenallee / Oststraße

Der Radfahrerverkehr wird gut geführt.

Die Anlegung von Fußgängerüberwegen verbietet sich aus örtlichen und aus ver­kehrlichen Gründen (siehe Ausführungen in der Sitzung des StVA`s am 06.03.2007).

 

  1. Kreisverkehr Herbert-Wehner-Straße / Gertrud-Bäumer-Straße / Zufahrt

Einkaufszentrum

Der Radfahrer- wie auch der Fußgängerverkehr werden gut geführt.

Fußgängerüberwege sollten nicht angelegt werden, weil sie gemäß den RFGÜ in Tempo 30-Zonen entbehrlich sind und eine Notwendigkeit hierzu an diesem Kreisverkehr nicht gesehen wird.

 

 

Kamen-Heeren-Werve:

 

  1. Kreisverkehr Bergstraße / Heerener Straße

Zum Schutz der Fahrradfahrer sollten an den Radfahrerfurten Markierungen, wie zum Kreisverkehr Nr. 1 ausgeführt, markiert werden.

Zur Optimierung des Fußgängerverkehrs und zur Vereinheitlichung der Kreisverkehre innerhalb bebauter Gebiete sollten an allen 3 Ästen Fußgängerüberwege nebst ent­sprechender Beschilderung angelegt werden.
Mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ruhr, ist entsprechend Kontakt aufzunehmen.

 

  1. Kreisverkehr Heerener Straße / Lenningser Straße / Werver Mark

Es wurde festgestellt, dass der Fußgänger- als auch der Fahrradverkehr optimal geführt werden.

Allerdings sind die Fußgängerüberwege teilweise verblasst und müssten neu markiert werden.

     

Mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ruhr, ist entsprechend Kontakt aufzunehmen.

 

  1. Kreisverkehr Mühlhauser Straße / Südfeld / Werver Mark

Siehe unter 11.

Auch an diesem Kreisverkehr müssten die Fußgängerüberwege neu markiert werden.

 

Mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ruhr, ist entsprechend Kontakt aufzunehmen.

 

 

Kamen-Südkamen:

 

  1. Kreisverkehr Kamen-Karree

Es handelt sich um einen Kreisverkehr, in dem der Fahrradverkehr gut geführt wird.

Ebenso sind für den Fußgängerverkehr keine Verbesserungsmaßnahmen angezeigt.

 

 

Zur finanziellen Möglichkeit der Verwirklichung:

 

Das Gremium war sich einig darüber, dass einzelne Maßnahmen, wie zum Beispiel die Anlage von Fußgängerüberwegen nebst Änderung der Beleuchtung, nur sukzessive unter Beachtung der finanziellen Möglichkeiten der Stadt Kamen verwirklicht werden können.

 

Bereits durch einfache, wenig kostenintensive Maßnamen, wie zum Beispiel Markierungen und Beschilderungen, lassen sich aber bereits in näherer Zukunft Verbesserungen des Fuß- und Radverkehrs umsetzen.

 

Seitens der Vertreter der Verwaltung wurde zugesagt, dass, falls sich die Kreisverkehre in ande­rer als städtischer Baulast befinden, mit den entsprechenden Straßenbaulastträgern Kon­takt aufgenommen wird, mit dem Ziel, dass festgestellte Verbesserungsvorschläge umgesetzt wer­den.

 

 

 

 

Zur Priorisierung:

 

Als erster Kreisverkehr sollte der Kreisverkehr Nr. 7 mit Fußgängerüberwegen versehen werden, weil hier die höchste Belastung an Fahrrad- und Fußgängerverkehr festgestellt wurde und dieser Kreisverkehr von Schülern als Schulweg genutzt wird.

Da hier eine Optimierung der Beleuchtung vorgenommen werden muss, ist vorab mit dem Fach­bereich Planung, Bauen, Umwelt zu klären, inwieweit Haushaltsmittel hierfür zur Verfügung stehen.

 

Als zweiter Kreisverkehr sollte der Kreisverkehr Nr. 6 mit Fußgängerüberwegen versehen wer­den, weil hier eine hohe Belastung an Fahrrad- und Fußgängerverkehr festgestellt wurde und auch dieser Kreisverkehr von Schülern als Schulweg genutzt wird.

 

Anschließend sollte der Kreisverkehr Nr. 5 auf Grund der hohen Belastung an Fahrrad- und Fußgängerverkehr mit Fußgängerüberwegen versehen werden.

 

Soweit Kreisverkehre sich in der Baulast anderer Behörden befinden, kann an dem Kreisverkehr Nr. 4 erst nach Durchführung der Kanalbau- als der Straßenbaumaßnahme ein Fußgänger­überweg angelegt werden; aller Wahrscheinlichkeit nach Frühling 2011.

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW sollte bereits Mitte 2010 um eine entsprechende Markie­rung gebeten werden.

 

Weiterhin sollte der Landesbetrieb Straßenbau NRW bezüglich des Kreisverkehrs Nr. 10 um An­legung von Fußgängerüberwegen gebeten werden.

 

Bei den weiteren aufgeführten Optimierungsmaßnahmen an den genannten Kreisverkehren in der Baulast des Landesbetriebes Straßenbau NRW bzw. der Kreisverwaltung Unna handelt es sich nur um kleine Maßnahmen (hierzu wird auf die Ausführungen zu dem Abschnitt „Ergebnisse der Begutachtung der Kreisverkehrsplätze“ verwiesen), die aller Wahrscheinlichkeit nach in die­sem Jahr durchgeführt werden können.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die oben beschriebenen Maßnahmen umzusetzen bzw. mit den überörtlichen Straßenbaulastträgern in Gespräche einzutreten. Gegebenenfalls ist die Um­setzung der Maßnahmen anzuordnen.

 

Die Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses werden sukzessiv über die Umsetzungen der Maßnahmen in Kenntnis gesetzt.

 

 

Ausstattung von zukünftig geplanten Kreisverkehren:

 

Zukünftig sollen innerhalb bebauter Gebiete gelegene Kreisverkehre so angelegt werden, dass der Radverkehr in Abhängigkeit von den vorhandenen Fahrbahnführungen und der zur Verfü­gung stehenden Platzverhältnisse entweder innerhalb der Kreisverkehre auf der Fahrbahn oder aber auf abgesetzten Radwegen geführt wird.

Das bedeutet in der Variante I, dass der Radverkehr zusammen mit dem KFZ-Verkehr zum Kreisverkehrsplatz und gemeinsam mit dem KFZ-Verkehr in der Kreisfahrbahn geführt wird.
In der Variante II wird der Radverkehr zusammen mit dem KFZ-Verkehr zum Kreisverkehrsplatz geführt und dann neben der Kreisfahrbahn auf einer getrennten Spur weiter geleitet. Die Zuord­nung zur Kreisfahrbahn muss erkennbar sein.


Bei den sog. Minikreisverkehren soll der Radverkehr zusammen mit dem KFZ-Verkehr zum Kreisverkehrsplatz und gemeinsam mit dem KFZ-Verkehr in der Kreisfahrbahn geführt werden.

 

 

An Kreisverkehren und Minikreisverkehren sollen an allen Ästen zur Führung für den Fußgän­gerverkehr Mittelinseln angelegt werden.

Dort, wo es die verkehrlichen Belange zulassen, s. Anlage III, sollen als Ergänzung Fußgänger­überwege auf den Fahrbahnen markiert werden.

 

 

Außerhalb bebauter Gebiete, darf der Radverkehr nach dem Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren, Ausgabe 2006 (s. Ausführungen auf Seite 2 ), nicht innerhalb der Kreisverkehre auf der Fahrbahn geführt werden

Hier soll der Radverkehr zukünftig gemäß den Vorgaben des genannten Merkblattes dem Kfz-Verkehr untergeordnet werden, das heißt, dass für die Radfahrerfurten bereits bei der Planung eine größere Entfernung als 5 m vom äußeren Fahrbahnrand des Kreisverkehrs vorgesehen wird (s. Anlage IV).

Darüber hinaus dürfen Fußgängerüberwege nicht angelegt werden (s. Verwaltungsvorschriften zu § 26 StVO, Anlage III).

Zur Führung des Fußgänger- und des Radverkehrs sollen auch diese Kreisverkehre mit Mittel­inseln ausgestattet werden.

 

 

Anmerkung:

Der Kreisverkehrsplatz Lindenallee (L 821) / Westicker Straße (K 40) ist bereits nach dem Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren, Ausgabe 2006, geplant worden und wird von den Straßenbaulastträgern (Landesbetrieb Straßenbau NRW und Kreisverwaltung Unna) ent­sprechend angelegt.

 

Der dortige Unfallschwerpunkt dürfte damit in Zukunft entschärft sein.