Betreff
Wahl der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses
Vorlage
007/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss wählt zur/ zum Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses:

 

Vorsitzende/r:                        

stellv. Vorsitzende/r:              

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Rat der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung am 12.11.2009 die Wahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses durchgeführt.

 

Der/die Vorsitzende und deren Stellvertretung werden gem. § 4 Abs. 5 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vom 12.12.1990 - AG KJHG -, zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.10.2008, von den stimmberechtigten Mitgliedern des Aus­schusses aus dem Kreis der Mitglieder, die dem Rat angehören, gewählt.

 

Für das Wahlverfahren sind nach § 3 Abs. 1 AG-KJHG die Bestimmungen der Gemeinde­ordnung anzuwenden, so dass das Wahlverfahren nach § 50 Abs. 2 GO NRW Anwendung findet. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.