und
mittelbare Beteiligung der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen - Bönen - Bergkamen über die Trianel Windkraftwerk Borkum GmbH + Co. KG an der neu zu gründenden Infrastrukturgesellschaft und deren persönlich haftender Gesellschafterin über die Trianel Gmb
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen schließt sich der
Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom 09.12.2009 an und stimmt zu, dass die
Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW beschließen:
a)
die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen -
Bönen – Bergkamen (GSW) beteiligt sich mittelbar über die Trianel Windkraftwerk
Borkum GmbH & Co. KG (TWB) als Kommanditistin mit einem Kommanditkapital
von bis zu 25.000 € (2,5 %) an der neu
zu gründenden „Infrastruktur Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG“ (IWB). Die
TWB wird an der IWB ein Kommanditkapital von bis zu 1 Mio. € halten;
b)
die GSW beteiligt sich mittelbar über die TWB
als Gesellschafterin mit Geschäftsanteilen von bis zu 625 € (2,5 %) an der neu
zu gründenden „Infrastruktur Windkraftwerk Borkum Verwaltungs GmbH“ (IWBV). Die
TWB wird an der IWBV Geschäftsanteile von bis zu 25.000 € halten.
Als Gesellschafterin der Trianel GmbH, die sich ebenfalls an den unter a) und
b) genannten Gesellschaften beteiligen wird, beteiligt sich die GSW zusätzlich
c)
mittelbar über Trianel GmbH mittelbar über TWB
mit einem Kommanditkapital von bis zu 300 € (0,03 %) als Kommanditistin an der
neu zu gründenden IWB
d)
und
mittelbar über Trianel GmbH mittelbar über die TWB mit Geschäftsanteilen von
bis zu 7,50 € (0,03 %) als Gesellschafterin an der neu zu gründenden IWBV.
e)
Bei einer Veränderung der Beteiligung der GSW
an der TWB wird sich der Umfang der mittelbaren Beteiligung entsprechend
verändern.
f)
Die Geschäftsführung der GSW wird ermächtigt,
sämtliche für den vorstehenden Beschluss erforderliche Maßnahmen vorzunehmen
und durchzuführen und insbesondere in Gesellschafterversammlungen der TWB
und/oder der Trianel GmbH dem Beitritt zur oder der Gründung der
Infrastrukturgesellschaft sowie deren persönlich haftender Gesellschafterin
zuzustimmen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen – Bönen - Bergkamen (GSW)
beabsichtigt, sich mittelbar über die Trianel Windkraftwerk Borkum GmbH &
Co. KG an der neu zu gründenden Infrastrukturgesellschaft und deren persönlich
haftender Gesellschafterin zu beteiligen.
In der Sitzung des Aufsichtsrates der GSW am
09.12.2009 wird die mittelbare Beteiligung beraten. Nach erteilter Zustimmung
des Aufsichtsrates der GSW wird eine Beschlussempfehlung an die
Gesellschafterversammlung ausgesprochen.
Zur Begründung wird inhaltlich auf den
Auszug aus der Beschlussvorlage für den Aufsichtsrat verwiesen.
(Anlage
1 – Vorlage Aufsichtsrat mit zwei Anlagen
·
Übersicht der Kommanditisten der Trianel
Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG (TWB) – Kapitalstufe 0 und A
·
Marktanalyse)
Wie mit der
Geschäftsführung und den Verwaltungsleitungen der drei Gesellschafterkommunen
der GSW vereinbart, wird den Räten Gelegenheit zur Beratung und
Beschlussfassung gegeben.
Sollte eine
abweichende Beschlussfassung des Aufsichtsrates der GSW erfolgen, wird dem Rat
entsprechend berichtet.
Die Marktanalyse wurde zur Stellungnahme den
örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen – IHK, Kreishandwerkerschaft, Ver.di
– mit der Bitte um Stellungnahme zugeleitet. Mit Schreiben vom 13.11.2009 hat
die Kreishandwerkerschaft Hellweg mitgeteilt, dass sie keine Bedenken gegen die
Beteiligung hat. Des Weiteren hat Ver.di mit Schreiben vom 20.11.2009
mitgeteilt, dass keine Einwendungen erhoben werden. Sollte bis zur Ratssitzung
die Stellungnahme der IHK eingehen, wird in der Sitzung darüber informiert.
Anlagen:
Beschlussvorlage Aufsichtsrat
Beteiligungsübersicht
Marktanalyse
Stellungnahme Ver.di
Stellungnahme Kreishandwerkerschaft Hellweg
Nichtöffentlicher Teil Beschlussvorlage Aufsichtsrat