Betreff
Änderung der Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Kamen und der Gemeinde Bönen
Vorlage
145/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt die vorgelegte „ Sechszehnte Satzung zur Änderung der Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Kamen und der Gemeinde Bönen“ und billigt gleichzeitig die dieser Satzung zugrunde liegende Berechnung der Gebührensätze.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Satzung in der derzeitigen Fassung wurde in der Sitzung des Rates am 11.12.2008 be­schlossen und gilt seit dem 01.01.2009. Eine Anpassung der Gebührensätze innerhalb des § 5 „Höhe der Gebühren“ ist notwendig. Würden die bisherigen Gebührensätze beibehalten, so würden die geplanten Gesamterlöse den voraussichtlichen Gebührenbedarf des Jahres 2010 nicht decken können. Es verbliebe eine Unterdeckung in Höhe von 83.255 €. Dem stehen die allgemeinen Haushaltsgrundsätze (§ 75 Gemeindeordnung NRW, GO NRW) und die Grund­sätze der Finanzmittelbeschaffung (§ 77 GO NRW) der Gemeinden entgegen. Danach ist der Haushalt wirtschaftlich mit dem Ziel der stetigen Aufgabenerfüllung zu führen und die Finanz­mittel dafür sind soweit vertretbar und geboten aus speziellen Entgelten (wie Benutzungsgebüh­ren) zu beschaffen. Schließlich ist für die Einrichtung Rettungsdienst eine Gebührenerhöhung in Höhe von ca. 2,1 % vorzunehmen. Weitere inhaltliche Änderungen der Satzung sind nicht vor­gesehen.

 

Die Personalkosten steigen gegenüber der Vorjahreskalkulation (2009) leicht um 50.800 € oder 1,8 %. Zwei Stellen, die bislang im operativen Bereich geplant waren, werden nun unter den sonstigen Diensten geführt. Die deutliche Zunahme der Kosten für Praktikanten um 41.140 € ist das Ergebnis 3 zusätzlicher Jahresstellen. Hierdurch wird dem absehbaren krankheitsbedingten Personalausfall entgegengewirkt.

 

Die Sach- und Dienstleistungskosten nehmen im Vergleich zum Vorjahr um 54.060 € (6,7 %) zu. Die größte Erhöhung in diesem Bereich erfolgt mit zusätzlichen 34.700 € (77,1 %) für die Be­wirtschaftung der Grundstücke und Gebäude. Der Ansatz 2009 basierte noch auf Durch­schnittswerten vergangener Perioden. Seit der Abrechnung des Jahres 2007 sind die Ergeb­nisse jedoch auf dem deutlich höheren Niveau der aktuellen Planung.

 

Des Weiteren nimmt die Vergütung der Dienst- und Sachleistungen der
Hellmig-Krankenhaus Kamen gGmbH um 14.790 € oder 35,9 % gemäß Mitteilung von dort zu.

 

Ansonsten ergeben sich nur geringe Veränderungen, die sich per Saldo nahezu gegeneinander aufheben.

 

Die kalkulatorischen Kosten steigen um 36.081 € (14,5 %) gegenüber dem Vorjahreswert. Die deutlich höheren Aufwendungen für kalkulatorische Abschreibungen resultieren aus den Anla­genzugängen für Fahrzeuge in den Jahren 2009 und 2010.

 

Die Kosten der Einrichtung Rettungsdienst, die im Bereich der Stadt Bergkamen und der Ge­meinde Bönen verursacht werden, nehmen um 9.000 € (- 9,4 %) ab. Dies vornehmlich, weil die geplanten Bewirtschaftungsaufwendungen gegenüber dem Vorjahresansatz wieder gesenkt wurden.

 

Den größten Einfluss auf den veränderten Gebührenbedarf hat der Vortrag der gänzlichen Überdeckung (21.378 €) der Betriebsabrechnung 2007 und der halben Überdeckung der Be­triebsabrechnung 2008 mit 28.768 €, insgesamt 50.146 €. Das sind dann 98.065 € weniger ge­genüber der Berechnung für das Jahr 2009.

 

Der vorgenannte Ansatz erfolgt aufgrund des § 6 Abs. 2 Satz 3 ff KAG NRW. Hiernach sind Kostenüberdeckungen als Ergebnis einer Betriebsabrechnung innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes aus­ge­glichen werden. Die Betriebsabrechnung des Jahres 2007 und der sich daraus ergebende Über­schuss wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2008 in der Mittei­lungsvorlage 083/2008, die des Jahres 2008 am 22.09.2009 in der Mitteilungsvorlage 041/2009 dargestellt. Als in die Kalkulation des Jahres 2011 vorzutragender, gebührenbedarfs­mindernder Rest verbleibt somit das halbe Ergebnis der Betriebsabrechnung 2008 in Höhe von 28.767 €.

 

Der Gebührenbedarf beläuft sich schließlich auf 4.015.225 €.

 

Die Einsatzzahlen als Divisoren des Gebührenbedarfs zur Ermittlung der Gebührensätze wur­den unter Berücksichtigung der sich verstetigenden Zeitreihenwerte geschätzt. Bei allen Ein­satzarten liegen die Einsatzzahlen knapp unter den hochgerechneten Ist-Werten des laufenden Jahres, was realistisch erscheint.

 

Bei aktuellen Tarifen würden dann 3.931.970 € im Jahr 2010 als Gebührenerlöse erwartet. Der Gebührenbedarf wäre dann um 83.255 € (2,1 %) nicht gedeckt.

 

Grundsätzliche Veränderungen in der Berechnungstechnik wurden im Vergleich zur Vorjahres­kalkulation nicht vorgenommen. Die gesamten Nebengebührenerlöse (km-Tarif, Wartezeiten, Reinigung und Desinfektion) liegen mit 279.524 € (2009 = 248.448 €) etwas über Vorjahres­niveau.

 

Um in etwa den Gebührenbedarf zu decken, ist eine Anpassung der Gebührensätze wie folgt notwendig:

 

Gebührensätze im Rettungsdienst

Gebühren-

Gebühren-

Abweich.

Abweich.

in Euro

satz, alt

satz, neu

 

in %

innerhalb des Gebietes des Rettungsdienstbereiches

- KTW-Einsatz

173,60

186,40

12,80

7,4

- RTW-Einsatz

441,40

443,40

2,00

0,5

- NEF-Einsatz

203,80

219,70

15,90

7,8

außerhalb des Rettungsdienstbereiches zusätzlich

- KTW pro gefahrene km

0,80

1,00

0,20

25,0

- RTW pro gefahrene km

2,60

3,00

0,40

15,4

- NEF pro gefahrene km

5,80

5,60

-0,20

-3,4

Wartezeiten; bis zu 30 Minuten ohne zusätzliche Berechnung

- KTW ab 31. Minute je angefangene Stunde

51,90

56,90

5,00

9,6

- RTW ab 31. Minute je angefangene Stunde

102,10

108,30

6,20

6,1

Reinigung/Desinfektion der Fahrzeuge

 

 

 

 

- besondere Reinigung nach Verunreinigung

77,00

82,50

5,50

7,1

- Desinfektion des Fahrzeugs

192,50

206,30

13,80

7,2


Bei einer Satzungsänderung mit den vorgenannten Gebührensätzen für das Jahr 2010 werden Gesamterlöse in Höhe von 4.015.310 € erwartet. Dies entspricht insgesamt einer Gebührener­höhung in Höhe von 2,1 %. Betrachtet man jedoch die gesamte Gebührenentwicklung von 2006 bis jetzt einschließlich der Vorjahreserhöhung von 4,5 % (2008: -3,4 %, 2007: -2,8 %, 2006: -5,5 %), dann sind die Gebühren insgesamt immer noch um 5,3 % gesunken. Der Gebührenbedarf wäre dann in Höhe von 85 € überdeckt, was sich durch Rundungsdifferenzen bei der Multiplika­tion mit den Einsatzzahlen ergibt und wegen Geringfügigkeit hinzunehmen ist. Die Berechnun­gen, die obige Gebührensätze begründen, sind samt Erläuterungen als Anlage beigefügt.

 

Durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Aufgabenwahrnehmung im Rettungs­dienst auf dem Gebiet der Städte Bergkamen und Kamen wie auch der Gemeinde Bönen ist die Stadt Kamen ermächtigt, die Gebührensätze für die Gemeinde Bönen festzusetzen. Die Stadt Bergkamen erlässt nach vorheriger Abstimmung eigenverantwortlich eine gleichlautende Sat­zung.

 

Den in § 14 Abs. 2 S. 1 Rettungsgesetz NRW genannten Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften ist der Satzungsentwurf ein­schließlich der Berechnungen zu den Gebührensätzen fristgerecht zur Stellungnahme vorgelegt worden. Bislang liegt von Seiten der Krankenversicherer keine Äußerung hierzu vor. Der Kreis Unna als Träger des Rettungsdienstes und Aufsichtsbehörde wurde gleichermaßen informiert.


Anlagen:

 

- Gebührensatzberechnung für das Jahr 2010 einschließlich Erläuterungen

- Satzungsänderung ab 01.01.2010 zur gültigen Satzung für den Rettungsdienst