Betreff
Wahl von Vertreterinnen und stellvertretenden Vertreterinnen von Organsisationen und Verbänden in den Behindertenbeirat
Vorlage
142/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Rat der Stadt Kamen wählt zu Mitgliedern in den Behindertenbeirat nachstehende Vertre­terinnen der Frauenselbsthilfe nach Krebs:

ordentliches Mitglied           stellvertretendes Mitglied

Hilbk, Brigitte                      Kunstmann, Christa

 

2. Der Rat der Stadt Kamen wählt zur Vertreterin von Frau Gabriele Tönnes (Vertreterin des Verbandes „Der Paritätische – KG Unna“) Frau Ingrid Scholz.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Rat der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung am 29.10.2009 die Bildung und Zusammen­setzung des Behindertenbeirates beschlossen.

 

Danach gehören dem Behindertenbeirat 11 stimmberechtigte Mitglieder, davon höchstens 5 sachkundige Bürgerinnen und Bürger, und bis zu 17 Vertreter der Gruppen und Verbände an.

 

Die Verwaltung hat die bisher im Behindertenbeirat vertretenen Organisationen und Ver­bände und darüber hinaus weitere Interessenverbände angeschrieben und um Personal­vorschläge gebeten.

 

Für das Wahlverfahren findet § 50 Abs. 3 GO NRW Anwendung. Danach können sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen, der durch einstimmigen Beschluss angenommen werden muss.

 

Die Wahlvorschläge der Organisationen und Verbände sind in die Vorschlagslisten der Fraktionen aufzunehmen und werden gemeinsam zur Wahl gestellt. Für jedes stimmberechtigte und beratende Mitglied des Behinderten­bei­rates ist ein persön­licher Stellvertreter zu bestellen.

 

Bei der Wahl der Mitglieder des Behindertenbeirates in der Ratssitzung am 12.11.2009 wurde bei den Vertretern von Organisationen und Verbänden versehentlich, aufgrund einer Büropanne, die Vertreterinnen der Frauenselbsthilfe nach Krebs nicht mitgewählt.

 

Des Weiteren wurde mit Schreiben vom 26.11.2009 vom Verband „Der Paritätische – KG Unna“ eine Vertreterin für die bereits benannte und gewählte Vertreterin des Verbandes benannt.

 

Um Beschlussfassung wird gebeten.