Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich der Bestellung des 1. Beigeordneten der Stadt Kamen zum Geschäftsführer der Gemeinschaftsstadtwerke Kamen-Bergkamen-Bönen wird
1. der Bürgermeister wird
beauftragt, die Stelle der/des 1. Beigeordneten gem. § 71 Abs. 2 GO NW umgehend
auszuschreiben;
2. der Bürgermeister ermächtigt, sämtliche im Zusammenhang mit der Übernahme der Geschäftsführung durch den 1. Beigeordneten der Stadt Kamen bei den Gemeinschaftsstadtwerken Kamen-Bergkamen-Bönen, beamtenrechtlich notwendigen Entscheidungen / Maßnahmen zu treffen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Aufsichtsrat der Gemeinschaftsstadtwerke Kamen-Bergkamen-Bönen beabsichtigt, den 1. Beigeordneten der Stadt Kamen, Herrn Hans-Jochen Baudrexl, zum Geschäftsführer zu bestellen.
Die dann vakante Stelle des 1.
Beigeordneten ist gem. § 71 Abs. 2 GO NW auszuschreiben. Eckpunkte der
Stellenanzeige werden sein:
- Bestellung zum / zur 1.
Beigeordneten und Kämmerer/Kämmerin der Stadt Kamen
-
Aussage zum Zuständigkeitsschwerpunkt mit dem Hinweis, dass eine Änderung der Organisationsstruktur
vorbehalten bleibt
- Wohnsitz in Kamen erwünscht