Betreff
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kamen
Vorlage
136/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die vorgelegte „dritte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebühren­satzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kamen“ und billigt gleichzeitig die dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Für die Kalkulation der Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagsabwasser des Jahres 2010 ergeben sich folgende grundsätzlichen Anmerkungen:

 

  1. Die Steigerungsrate des Gebührenbedarfs insgesamt vom Geschäftsjahr 2009 zu 2010 beträgt 4,05 %.

  2. Die prozentuale Verteilung der Kosten und Nebenerlöse auf die Hauptkostenstellen „Schmutzwasser“ und „Niederschlagsabwasser“ hat sich zur Kalkulation 2009 leicht geändert:

 

 

 

 

 

 

 

2009

2010

 

SW

NW

SW

NW

 

 

 

 

 

Gesamtkosten %

44,00

56,00

44,00

56,00

Lippeverband %

70,00

30,00

68,87

31,13

Abwasserabgabe an das Land %

93,00

7,00

46,52

53,48

 

 

 

 

 

1.            Der Verlust des Jahres 2007 laut Betriebsabrechnung in Höhe von rd. 444.000 € wurde in den Gebührenbedarf 2010 eingerechnet (Unterdeckung laut Betriebsabrechnung rd. 744.000 € abzüglich Anrechnung eines Überschusses in Höhe von 300.000 € in der Kalkulation 2007)

2.            In den Kalkulationen der Wirtschaftsjahre 2000 – 2004 und 2006 bis 2009 hat der Eigen­betrieb durch Anrechnung handelsrechtlicher Gewinne aus Vorjahren auf Erlöse in Höhe von ca. 3,4 Mio. € verzichtet.

Eine Anrechnung von handelsrechtlichen Gewinnen aus Vorjahren erfolgt für das Jahr 2010 nicht. Da das derzeitige bereits lang anhaltende niedrige Zinsniveau auf den Finanz­märkten sich auch voraussichtlich noch längerfristig hält, schlägt die Betriebsleitung des Eigenbetriebes vor, den kalkulatorischen Zinssatz von 6,75 % auf 5,75 % zu senken. Dies trägt zur Aufrechterhaltung der Gebührenstabilität bzw. zur Abfederung des Gebühren­be­darfes in den kommenden Jahren bei.

 

3.            Bei der Lippeverbandsumlage wird von 2009 nach 2010 mit einer Erhöhung von rd. 90.000 € gerechnet. Die Abwasserabgabe an das Land, die zusammen mit der Verbandsumlage vom Lippeverband erhoben wird, steigt auf 322.000 € (Ausweisung Gebührenkalkulation 2009: 164.700 €; tatsächliche Veranlagung in 2009: 354.000 €)

4.            Für 2010 wird aufgrund der in 2009 tatsächlich veranlagten Mengen mit einer weiteren Verringerung der Schmutzwassermengen gerechnet (- 100.000 cbm).

 

 

Die detaillierte Berechnung des Gebührenbedarfs und der Gebührensätze des Jahres 2010 für Schmutz- und Niederschlagsabwasser ist der dieser Beschlussvorlage beigefügten Kalkulation zu entnehmen. Neben einem Vergleich mit den Werten der Kalkulation des Jahres 2009 sind auch die Verknüpfungen zum Erfolgsplan 2010 erkennbar. In einer „Ein/-Ausgliederungsspalte“ werden die differierenden Beträge zwischen Erfolgsrechnung und Kalkulation 2010 dargestellt.

Die in der Spalte „Kalkulation 2010“ ausgewiesenen Werte werden dann in jeder einzelnen Zeile den einzelnen Kostenstellen zugeordnet.

 

Die Division des Gebührenbedarfs durch die ausgewiesenen Veranlagungsmengen ergibt den Gebührensatz für die Leistungseinheiten der Kostenstellen „Schmutzwasser“ und „Nieder­schlagsabwasser“.

 

Nach der Gebührenbedarfsberechnung errechnet sich für das Jahr 2010, nach Abzug des Gemeindeanteils und weiterer Nebenerlöse von den Gesamtkosten, ein durch Gebühren zu deckender Gesamtbedarf in Höhe von 10.180.000 €.

 

Der Mehrbedarf gegenüber der Kalkulation 2009 in Höhe von ca. 396.600 € resultiert in erster Linie aus folgenden Veränderungen der Kosten und Nebenerlöse:

 

 

 

Veränderung der Kosten:

 

Lippeverbandsumlage

+

90 T€

 

 

 

Abwasserabgabe

+

157 T€

 

 

 

Unterhaltung der Abwasseranlagen

-

  30 T€

 

 

 

Kalkulatorische Abschreibungen

-

41 T€

 

 

 

Kalkulatorische Zinsen

-

451 T€

 

 

 

Personalkosten

+

23 T€

 

 

 

Sonstige

+

108 T€

 

 

 

 

 

 

Summe Minderkosten:

-

144 T€

 

 

 

Betriebswirtschaftliche Unterdeckung Vorjahre (2006/2007)

+

114 T€

 

 

 

Anrechnung eines Überschusses aus Vorjahren

+

630 T€

 

 

 

Zwischensumme Mehrkosten

+

600 T€

 

 

 

 

 

 

Veränderung der Nebenerlöse:

 

 

 

 

 

Gemeindeanteil für Straßenoberflächenentwässerung

+

126 T€

 

 

 

Sonstige

+

77 T€

 

 

 

Summe Mehr – Nebenerlöse:

+

203 T€

 

 

 

Gebührenmehrbedarf 2010 gegenüber 2009

=

397 T€

 

 

 

 

 

 

Unter Berücksichtigung der Veranlagungsmengen errechnen sich folgende Gebührensätze für das Wirtschaftsjahr 2010:

 

Schmutzwasser:

 

Gebührenbedarf

=

6.519.820 €

Frischwassermenge

=

2.260.000 cbm

 

 

 

Gebührensatz ab 01.01.2010

=

2,88 €/cbm Schmutzwasser

 

 

 

Gebührensatz bisher

=

2,71 €/cbm Schmutzwasser

 

 

 

Abweichung

=

+ 6,27 %

 

 

 

 

Niederschlagsabwasser:

 

 

 

Gebührenbedarf

=

3.660.180 €

Private befestigte Flächen

=

3.020.000 qm

 

 

 

Gebührensatz ab 01.01.2010

=

1,21 €/qm private befestigte Fläche

 

 

 

Gebührensatz bisher

=

1,14 €/qm private befestigte Fläche

 

 

 

Abweichung

=

+ 6,14 %

 

 

Die Konstellation der Kosten und Nebenerlöse, eine Reduzierung der Schmutzwassermengen  (- 100.000 cbm), demgegenüber die Erhöhung privater befestigter Flächen ( + 38.000 qm) und der hierdurch geringfügig um 0,19 % reduzierte Anteil öffentlicher befestigter Flächen bewirken im Rahmen der Kalkulation des kommenden Jahres darüber hinaus einen um ca. 126 T€ höheren Gemeindeanteil für Straßenoberflächenentwässerung gegenüber der Kalkulation des Jahres 2009, den die Stadt Kamen für die Straßenoberflächenentwässerung im kommenden Jahr zu entrichten hat.

 

Eine Anhebung der Gebührensätze, die Zugrundelegung aktuell geschätzter Veranlagungsmen­gen und die Errechnung eines höheren Gemeindeanteils bewirken im Erfolgsplan 2010 folgende Abweichungen bei den Gebührenerlösen im Vergleich zum laufenden Jahr 2009 :

 

 

 

 

Bezeichnung

 

2010

 

2009

 

Absolute

Abweichung

 

Relative

Abweichung

 

%

Gebührenerlöse für:

 

   

 

 

- Schmutzwasser

6.519.820

6.397.000

122.820

+ 1,92 %

- Niederschlagsabwasser

3.660.180

3.386.400

273.780

+ 8,08 %

 

Gemeindeanteil


1.736.700

 

1.611.200


125.500


+ 7,79 %

 

Summe


11.916.700

 

11.394.600


522.100


+ 4,58 %

 

 

Auf die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung wird verwiesen.


Anlagen:

 

Gebührenbedarfsberechnung (Kalkulation)

Satzungsentwurf