Betreff
Ausschüttung von Teilbeträgen des Eigenkapitals der Stadtentwässerung an die Stadt Kamen
Vorlage
133/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Vom Gewinnvortrag in Höhe von 2.813.806,05 Euro und vom Jahresüberschuss 2008 in Höhe von 1.765.739,21 Euro gemäß Bilanz der Stadtentwässerung Kamen zum 31.12.2008 wird ein Betrag von 3.700.000,-- Euro an die Stadt Kamen ausgeschüttet.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

a)

 

Bereits im Februar 2008 hatten Betriebsausschuss und Rat eine Gewinnausschüttung der Stadtentwässerung an die Stadt Kamen beschlossen (Vorlage Nr. 001/2008). Der Betriebsausschuss (Sitzung v. 27.11.2008) und der Rat (Sitzung v. 11.12.2008) haben diesen Beschluss jedoch wieder aufgehoben und gleichzeitig beschlossen, dass zu gegebener Zeit über eine Ausschüttung erneut zu entscheiden ist (Vorlage Nr. 108/2008).

 

 

b)

 

Die Bilanz der Stadtentwässerung Kamen zum 31.12.2008 weist auf der Passivseite unter der Position A. III. einen Gewinnvortrag in Höhe von 2.813.806,05 Euro aus. Dieser Betrag resultiert aus Gewinnverwendungsbeschlüssen des Rates der Stadt Kamen für die vergangenen Wirtschaftsjahre.

 

Teilbeträge der Gewinne aus der Auflösung der Ertragszuschüsse wurden jeweils der Allgemeinen Rücklage (Position A. II. Nr. 1) zugeführt. Verbleibende Gewinne wurden auf das nächste Wirtschaftsjahr vorgetragen und werden in der Bilanz als Position „Gewinnvortrag“ ausgewiesen.

 

Somit wurde bei den Gewinnverwendungsbeschlüssen der einzelnen Jahre (seit Gründung der Stadtentwässerung im Jahr 1998) zunächst auf eine Gewinnausschüttung an die Stadt Kamen verzichtet.

 

Es erfolgte jedoch in einer Vielzahl von Jahren eine „Subventionierung“ der Abwassergebührensätze durch die Anrechnung von handelsrechtlichen Gewinnen aus Vorjahren. Folgende Beträge wurden zur Reduzierung der Gebührensätze eingestellt:

 

Jahr

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

TEur

214

445

424

450

300

0

300

300

300

 

Auch in der Kalkulation 2009 wurde ein Betrag von 630.000,-- Euro zur Minderung der Gebührensätze berücksichtigt. In der Summe ergibt sich ein Betrag von 3,363 Mio. Euro. Trotz Einstellung dieser Beträge ist aus den Vorjahren ein Gewinnvortrag von rd. 2,8 Mio. Euro verblieben.

 

Weiterhin weist die Bilanz der Stadtentwässerung Kamen zum 31.12.2008 auf der Passivseite unter der Position A. IV. einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.765.739,21 Euro aus. Gemäß Beschluss des Betriebsausschusses (Sitzung vom 22.06.2009) und Rat (Sitzung 24.09.2009) werden von diesem Betrag 473.934,36 Euro der Allgemeinen Rücklage zugeführt und der verbleibende Überschuss von 1.291.804,85 Euro auf das Wirtschaftsjahr 2009 vorgetragen (Vorlage Nr. 035/2009).

 

 

c)

 

Bei Gründung belief sich das Eigenkapital auf 52,2 % und somit das Fremdkapital auf

47,8 %. Die Eigenkapitalquote konnte seit Gründung des Eigenbetriebes in den einzelnen Wirtschaftsjahren stets verbessert werden. Nach der Bilanz vom 31.12.2008 hat sich nunmehr das Eigenkapital auf 62,9 % erhöht, während sich das Fremdkapital auf 37,1 % vermindert hat.

 

Trotz kontinuierlich getätigten Investitionen konnte der Schuldenstand aus dem Gründungsjahr 1998 in Höhe von rd. 34,8 Mio. Euro bis zum Ende des Jahres 2008 auf rd. 28,2 Mio. Euro reduziert werden.

 

Wie auch bei anderen Kommunen üblich, soll nunmehr auch eine Gewinnausschüttung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung an die Stadt erfolgen.

 

Nunmehr ist im Entwurf des Wirtschaftsplans 2010 der Stadtentwässerung im Vermögensplan eine Eigenkapitalminderung in Höhe von 4.700.000,-- Euro in Ansatz gebracht worden. Davon soll ein Betrag von 3.700.000,-- Euro durch diesen Beschluss konkretisiert werden. Der weitere Betrag von 1.000.000,-- Euro soll sich im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2009 ergeben.

 

Zunächst soll ein Betrag in Höhe von 3.700.000,-- Euro an die Stadt Kamen ausgeschüttet werden.

 

Die Erfüllung der Aufgaben und die zukünftige Entwicklung der Stadtentwässerung Kamen werden durch die vorgeschlagene Verfahrensweise nicht beeinträchtigt. Die Betriebsleitung hat dem vorgeschlagenen Weg zugestimmt.