Betreff
Entwicklung der Kamener Grundschulen
hier: Auflösung der Glückaufschule
Vorlage
132/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Rat der Stadt Kamen beschließt gem. § 81 Abs. 2 des Schulgesetzes für das Land   NRW (SchulG) die Glückaufschule, Gemeinschaftsgrundschule, zum Ende des Schul­jahres 2012/13 (31.07.2013) aufzulösen.

2.         Eingangsklassen werden ab dem Schuljahr 2010/11 nicht mehr gebildet.

 

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, die gem. § 81 Abs. 3 SchulG erforderliche Genehmigung der Bezirksregierung einzuholen.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Allgemeines

 

Im Rahmen der Festlegung der Zügigkeit der Kamener Grundschulen (BV Nr. 011/2007) im Jahr 2007 hat die Verwaltung bewusst vorgetragen, den aktuellen Raumbestand zunächst fortzu­führen und diesen nicht etwa aus finanzpolitischen Gründen mit Blick auf die demographische Entwicklung bereits zum damaligen Zeitpunkt zurückzunehmen. Hintergrund für diese komfor­table Regelung war, den Schulen eine größtmögliche Flexibilität bei der Erfüllung des Eltern­willens mit Blick auf ihr Schulwahlverhalten zu ermöglichen. Im Jahr 2007 bestand bereits ein Raumüberhang von 15 – 20 %.

Die Verwaltung hat aber gleichzeitig auch dargelegt, dass bei der künftigen Schulraumbereit­stellung der weitere Rückgang der Schulanfängerzahlen zu realisieren und die Einsparung von Schulraumbevorratung parlamentarisch zu erörtern sein wird. Wenn im Schuljahr 2006/07 noch 1.821 Schüler in der Primarstufe beschult wurden, so beläuft sich die Zahl im laufenden Schul­jahr 2009/10 nur noch auf 1.622. Diese Zahl wird sich in den nächsten Jahren weiterhin ver­ringern. In der Zeitachse sah die Verwaltung eine derartige Entscheidung für die Jahre 2010/11. Die Entwicklung der Schulanmeldezahlen ab 2010 bestätigt diesen Zeitpunkt.

 

 

Entwicklung der Schulanfängerzahlen


Auf Basis der Einwohnermeldedatei kann zum jetzigen Zeitpunkt eine fundierte Aussage bis zum Einschulungsjahr 2014/15 getroffen werden. Die nachstehende Tabelle 1 berücksichtigt alle Kinder, die bis zum 01.01.2009 geboren wurden und somit zum Schuljahr 2014/15 schulpflichtig werden. Geringfügige Änderungen entstehen lediglich durch Zu- und Wegzüge. Verbindliche Aussagen zum Schuljahr 2015/16 sind erst nach dem Stand vom 01.01.2010 möglich. Eine erste Auswertung nach dem Stand vom 31.10.2009 lässt allerdings einen weiteren Rückgang der Geburtenzahl im Jahr 2009 erwarten.

 

Um die Wohnadressen der Kinder zu verdeutlichen, wurde die Tabelle zudem auf der Grundlage der alten Schulbezirke, allerdings unter Zugrundelegung der neuen Einschulungsstichtage er­arbeitet.

 

Tabelle 1

 

Schulanfänger

alter Schulbezirk

2010/11

2011/12

2012/13

2013/14

2014/15

 

02.09.03-01.09.04

02.09.04-01.10.05

02.10.05-01.11.06

02.11.06-01.12.07

02.12.07-01.01.09

 

12 Monate

13 Monate

13 Monate

13 Monate

13 Monate

Eichendorffschule

29

45

45

33

38

Jahnschule

44

41

37

40

42

Überschn.-Gebiet

9

9

12

9

21

Methler gesamt

82

95

94

82

101

Astrid-Lindgren-Schule

50

62

43

51

42

Astrid-Lindgren-Schule Teilst.

11

10

6

25

11

Überschn.-Gebiet

6

2

11

5

7

Heeren gesamt

67

74

60

81

60

Südschule

40

27

29

29

30

Friedrich-Ebert-Schule

57

69

61

66

70

Überschn.-Gebiet FES/GLAS

13

12

16

15

15

Glückaufschule

41

57

32

52

54

Überschn.-Gebiet DIWS/GLAS

5

4

8

9

3

Diesterwegschule

58

56

68

65

62

Kamen-Mitte/-Süd gesamt

214

225

214

236

234

 

 

 

 

 

 

Summe

363

394

368

399

395

 

 

Anmeldeergebnisse für das Schuljahr 2010/11

 

Die folgende Tabelle 2 veranschaulicht am Beispiel des Einschulungsjahres 2010/11 die Ver­änderungen zwischen ehemaligem Schulbezirk und Überschneidungsgebieten sowie dem nunmehr geltenden Elternwillen. Die geringe summarische Abweichung (363 : 360) ergibt sich durch zwischenzeitliche Wohnortwechsel.

 

Tabelle 2

alter Schulbezirk

2010/11

 

 

02.09.03-01.09.04

Anmeldeergebnisse 2010/11

 

12 Monate

Stand 27.10.2009

Eichendorffschule

29

42

Jahnschule

44

40

Überschn.-Gebiet

9

 

Methler gesamt

82

82

Astrid-Lindgren-Schule

50

54

Astrid-Lindgren-Schule Teilst.

11

14

Überschn.-Gebiet

6

 

Heeren gesamt

67

68

Südschule

40

37

Südschule Teilst. Heiliger Josef

 

29

Friedrich-Ebert-Schule

57

62

Überschn.-Gebiet FES/GLAS

13

 

Glückaufschule

41

 

Überschn.-Gebiet DIWS/GLAS

5

 

Diesterwegschule

58

82

Kamen-Mitte/-Süd gesamt

214

210

Summe 

363

360

 

In Methler besteht ein ausgewogenes Verhältnis. Das Überschneidungsgebiet wurde in der

Vergangenheit sowohl der Jahnschule als auch der Eichendorffschule zugerechnet. Ein­schneidende Veränderungen werden auch in der Zukunft nicht erwartet.

 

In Heeren-Werve wurde das Überschneidungsgebiet traditionell dem Teilstandort zugerechnet, da auch in der Vergangenheit für eine Klassenbildung an der damaligen Schule In der Mark

diese Schülerzahlen benötigt wurden. Von insgesamt 17 Kindern, die dem Teilstandort zugeord­net waren, wurden 14 Kinder direkt für den Teilstandort angemeldet. Der Schulverbund bietet die Grundlage für die Realisierung einer ausgewogenen Klassenbildung an der Stamm­schule und dem Teilstandort.

Es muss aber gesehen werden, dass regelmäßig eine Klassenbildung auch in der Zukunft nur durch Zuweisungen von Kindern aus dem Bereich Heeren möglich sein wird. Es ist daher zu erwarten, dass der Elternwille auch für diesen Stadtteil eine parlamentarische Entscheidung einfordern wird.

 

In Kamen-Mitte gestaltet sich die Situation schwierig, da
1.         die Anmeldezahl zum Teilstandort Heiliger Josef nicht kalkulierbar ist
            (Anmeldungen 2009 = 13 und 2010 = 29) und

2.         die Anmeldezahl zur Glückaufschule nicht der Zahl des ehemaligen Schulbezirks entspricht. Im Schuljahr 2009/10 besuchen lediglich 23 Kinder den 1. Jahrgang         (Schülerzahl lt. Schulbezirk 42 zzgl. 23 aus den Überschneidungsgebieten).
            Für das Schuljahr 2010/11 wurden nur 11 Kinder angemeldet, so dass keine Klassen-
            bildung möglich war. Die Eltern und auch der Schul- und Sportausschuss wurden durch
            Schreiben vom 30.09.09 entsprechend informiert.

 

Schulanfängerzahlen an der Glückaufschule

 

Die ausgesprochen geringe Anmeldezahl an der Glückaufschule hat die Verwaltung dazu veran­lasst, im Detail zu hinterfragen, für welche Grundschule sich die Eltern aus diesem ehemaligen Schulbezirk entschieden haben. Das Ergebnis dieser Auswertung zeigt die nachstehende Tabelle 3.

Tabelle 3

Schulanmeldungen 2010/11 aus dem ehemaligen Schulbezirk Glückaufschule sowie den Überschneidungsgebieten
einschl. der 11 ursprünglich an der Glückaufschule angemeldeten Kinder – Angabe in ( ):

 

Diesterwegschule                       insgesamt 23 (6)            15 Schulbezirk (5)          8 Übersch. (1)

 

Friedrich-Ebert-Schule                insgesamt 17 (3)            12 Schulbezirk (3)          5 Übersch. (-)

 

TS Heiliger Josef                        insgesamt 17 (1)            13 Schulbezirk (1)          4 Übersch.

 

Südschule                                 insgesamt  1 (1)   1 Schulbezirk (1)

 

Diese Übersicht belegt eindeutig, dass der Elternwille nicht die ehemalige Schulbezirksregelung widerspiegelt. Die Ursachen für diese Entwicklung liegen möglicherweise bereits in der Aussage im Schulgutachten, dass der Schulstandort Glückaufschule verzichtbar sein könnte und vielleicht auch in der aktuellen Veröffentlichung über die Personalsituation an der Glückaufschule. Zudem hat die Glückaufschule in ihrem eigenen Internetauftritt bereits die Aufgabe des Schulstandortes avisiert.

Die Verwaltung und auch der zuständige Schulamtsdirektor des Kreises Unna betonen, dass die Qualität der Schule und auch die Lehrersituation nicht ursächlich für die geringe Nachfrage der Schule sein können. Evtl. Befürchtungen seitens der Eltern, die pädagogische Qualität der Schule verringere sich, seien vollkommen grundlos. Das Schulamt des Kreises Unna gewähr­leiste bis zum letzten Schultag eine qualifizierte pädagogische Versorgung. Die neue Schul­leitung und das Lehrerkollegium leisten - wie alle Kamener Schulen - eine hervorragende Arbeit auf gleich hohem pädagogischen Niveau. Dies gilt auch für die außerunterrichtlichen Betreuungsangebote.

 

Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass auch in den Schuljahren ab 2011/12 an der Glückaufschule keine Klassenbildung gelingen wird.

 

Damit stellt sich die Klassenbildung am Standort Glückaufschule wie folgt dar:

 

Anzahl Klassen

2009/10

2010/11

2011/12

2012/13

2013/14

1. Jahrgang

1

0

0

0

0

2. Jahrgang

1

1

0

0

0

3. Jahrgang

2

1

1

0

0

4. Jahrgang

2

2

1

1

0

 

Die in der Anlage beigefügten Pläne veranschaulichen für die Einschulungen 2011 – 2014 die Wohnadressen (nicht die Schülerzahl) des ehemaligen Schulbezirks Glückaufschule. Hieraus wird auch die Entfernung zu den benachbarten Schulstandorten der Friedrich-Ebert-Schule und der Diesterwegschule deutlich.

 

 

Entwicklung der Schülerzahlen in Kamen-Mitte und Südkamen

 

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung am Standort der Glückaufschule war der Schulträger aufgefordert, die Entwicklung der Schulanfängerzahlen in Kamen-Mitte und Südkamen zu ana­lysieren und die Mindestzahl der erforderlichen Klassenbildungen zu errechnen. In Kamen-Mitte einschl. Südkamen ergibt sich allein bezogen auf den Klassenfrequenzrichtwert von 24 (Band­breite 18 bis 30) eine 9-Zügigkeit. Da die Klassenfrequenzen je Schulstandort mit Blick auf das Schulwahlverhalten der Eltern rechnerisch nicht bestimmbar sind, ist es durchaus denkbar, dass an einem Standort kleine Klassen zu Lasten großer Klassen an den anderen Schulen entstehen. Das bedeutet dann aber auch, dass 10 Eingangsklassen gebildet werden müssen. Durch die Festlegung der Zügigkeit für die einzelnen Schulen ist hier eine Steuerungsmöglichkeit seitens des Schulträgers gegeben.

 

Stadtteil

Schuljahr 2011/12

Schuljahr 2012/13

Schuljahr 2013/14

Schuljahr 2014/15

 

Schüler

Klassen

Schüler

Klassen

Schüler

Klassen

Schüler

Klassen

 

Kamen-Mitte +

Südkamen

 

225

 

9

 

(25,25,25,25,25,25,

25,25,25)

 

214

 

9

 

(23,23,24,24,24,24,

24,24,24)

 

236

 

9

 

(26,26,26,26,26,26,

26,27,27)

 

234

 

 

9

 

(26,26,26,26,26,26,

26,26,26)

 

 

 

 

altern. 10

 

(22,22,22,22,22,23,

23,23,23,

23)

 

 

 

altern. 10

 

(21,21,21,21,21,21,

22,22,22,22)

 

 

 

altern. 10

 

(23,23,23,23,24,24,

24,24,24,

24)

 

 

 

altern. 10

 

(23,23,23,23,23,23,

24,24,24,

24)

 

 

Schulraumbedarf und -angebot in Kamen-Mitte und Südkamen

 

Im Rahmen der Prüfung über eine Auflösung der Glückaufschule ist neben der Feststellung der notwendigen Klassenbildung zwangsläufig auch ein Abgleich des vorhandenen Raum­angebotes mit dem erforderlichen Raumbedarf vorzunehmen.

 

vorhandenes Schulraumangebot
Das Raumangebot wurde bereits im Rahmen der Beschlussfassung über die Zügigkeit der Grundschulen hinterfragt. Festzustellen bleibt, dass für das erforderliche Raumangebot die Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemein bildende Schulen und Förderschulen gem. RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 19.10.1995, zuletzt geänd. durch RdErl. vom 04.10.2005, zu beachten ist. Das Raumprogramm sieht für
1- bis 4-zügige Grundschulen jeweils eine bestimmte Anzahl von Räumen vor. Die Größe der Unterrichts- und Mehrzweckräume ist abhängig von der jeweiligen Schülerzahl, die der Lehr­mittelräume und des Forums von der jeweiligen Zügigkeit.

 

Hiernach sind vorzuhalten:

Unterrichtsräume                                4 Räume je Zug

Mehrzweckräume                               1 Mehrzweckraum je Zug
Lehrmittelräume                                  30 qm, 35 qm, 40 qm bzw. 50 qm von 1- bis 4-zügig

Forum                                                 150 qm (1- bis 3-zügig), 160 qm (4-zügig)

 

Mit diesen Grundsätzen für die Aufstellung von Raumprogrammen war das in den Grund­schulen vorhandene Raumangebot abzugleichen. Ein objektiver Abgleich konnte sich aber nur an den tatsächlich vorhandenen Räumen und unabhängig von der tatsächlichen Nutzung orientieren. Soweit Raumüberhang besteht, findet entweder eine Fremdnutzung (z.B. PC-Schulungen in der Südschule) oder eine individuelle Nutzung durch die Schule, z.B. Schul­büchereien, Leseräume, PC-Räume etc., statt.

 

Hiernach ist an Raumangebot vorhanden:

 

 

Unterrichts-
räume

Mehrzweck-
räume

Lehrmittel-
räume (qm)
mind. vorhanden:

Forum
(qm)

Klassenbildung im Schuljahr 2009/10

Diesterwegschule

13

2 + OGS

60

ca. 130

13

Friedrich-Ebert-Schule

14

4 + OGS

75

ca. 156

12

Südschule

12

3 + OGS

60

ca. 155

7

TS Heiliger Josef

4

1 + 1 Betreuung

27

ca. 144

4

 

 

Abgleich des Raumbedarfs mit dem vorhandenen Angebot

 

Für Kamen-Mitte und Südkamen werden bei einer 9-Zügigkeit mind. 36 Unterrichtsräume benötigt. Der Bedarf wird gedeckt durch den Standort Heiliger Josef mit 4 Räumen sowie je mind. 12 Räumen an der Diesterwegschule, der Südschule und der Friedrich-Ebert-Schule.

Damit ist aus räumlicher Sicht auch eine 10-Zügigkeit realisierbar.

 

Die Entwicklung der Schülerzahlen in Kamen-Mitte/Südkamen zeigt bis einschl. des Schuljahres 2014/15 eine 9- bis 10-Zügigkeit. Vom Schuljahr 2015/16 an sind für die Einschulungen ausschließlich 12 Monate zugrunde zu legen. Das bedeutet eine Verringerung der Schulan­fängerzahl um ca. 25 Kinder. Zudem lässt die demografische Entwicklung einen weiteren Rückgang der Geburtenzahl erwarten. Evtl. Engpässe mit Blick auf das vorhandene Rauman­gebot und evtl. Fremdnutzungen bzw. besondere Raumnutzungen sind ab 2015/16 nicht mehr zu erwarten.

 

 

Prüfergebnis

 

Ein Abgleich der Schulanfängerzahlen der kommenden Jahre mit dem vorhandenen Rauman­gebot an den anderen Grundschulstandorten zeigt, dass auf den Schulstandort der Glückauf­schule verzichtet werden kann.

Bei der Auflösung von Schulen muss gewährleistet sein, dass das Angebot in zumutbarer Weise erreichbar bleibt. Durch die räumliche Nähe zur Friedrich-Ebert-Schule, Diesterwegschule und die Südschule einschl. ihres Teilstandortes Heiliger Josef wird ein Grundschulangebot für alle Kinder in fußläufig zumutbarer Entfernung vorgehalten. Damit sind die Voraussetzungen gege­ben, eine grundsätzliche Entscheidung über die Auflösung der Glückaufschule herbeiführen zu können und im Rahmen der gesetzlichen Regelung als Schulträger auch verantwortlich be­schließen zu lassen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Glückaufschule zum Ende des Schuljahres 2012/13 aufzulösen. Wie die Tabelle über die Klassenbildung an der Glückaufschule zeigt, werden dann alle Kinder, die jetzt die Glückaufschule besuchen, ihre Grundschulzeit auch an dieser Schule beenden können.

 

Die haushaltliche Entwicklung, bezogen auf den Schulstandort der Glückaufschule, ist ent­scheidungstechnisch und verfahrensrechtlich nicht von besonderer Relevanz. Die Verwaltung ist jedoch bemüht, in der Sitzung des Schul- und Sportausschusses Kosteneckpunkte zu benen­nen. Spätestens zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wird ein Vortrag zugesagt.

Bereits jetzt wird darauf hingewiesen, dass ggf. Landesmittel aus den Zuweisungen zur offenen Ganztagsgrundschule zurückzuzahlen sind. Es handelt sich hierbei um einen Betrag in Höhe von rd. 57.000,-- €.

 

 

Weiteres Verfahren

 

Nach § 81 Abs. 2 SchulG beschließt der Schulträger über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule. In § 82 SchulG ist die Mindestgröße von Schulen festgelegt. Danach müssen Schulen die für einen geordneten Schulbetrieb erforderliche Mindestgröße haben. Das sind bei der Errichtung mindestens 2 Parallelklassen pro Jahrgang und bei der Fortführung mindestens 1 Klasse pro Jahrgang.

 

§ 76 SchulG bestimmt, dass die Schule vom Schulträger in den für sie bedeutsamen Angele­genheiten rechtzeitig zu beteiligen ist. Hierzu gehören gem. Ziff. 1 insbesondere die Teilung, Zusammenlegung, Änderung und Auflösung der Schule. Der Schulleiter und auch das Schulamt des Kreises Unna wurden bereits über die beabsichtigte Auflösung der Glückaufschule infor­miert. Das Beteiligungverfahren der Schulkonferenz wurde veranlasst.

 

Der Ratsbeschluss über die Auflösung der Glückaufschule erfordert gem. § 81 Abs. 3 SchulG die Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Geneh­migung einzuholen.


Anlagen:

 

4 Pläne