Betreff
Bildung eines Wahlausschusses für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Kamen
Vorlage
119/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Wahlausschuss besteht aus 10 Beisitzerinnen oder Beisitzern.

 

2.      Der Rat wählt folgende Beisitzerinnen oder Beisitzer in den Wahlausschuss

 

Beisitzerin/Beisitzer                      Stellvertreterin/Stellvertreter

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Wahlausschuss ist ein kollegiales Wahlorgan und wird für Wahlen innerhalb einer Legislaturperiode besonders gebildet.
Die Rechtsgrundlage ist § 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz.

Die Aufgaben des Wahlausschusses bestehen grundsätzlich darin:

 

  • das Wahlgebiet in Wahlbezirke einzuteilen,
  • über Verfügungen des Wahlleiters bei der Prüfung von Wahlvorschlägen zu entscheiden, wenn der Vertrauensmann den Wahlausschuss anruft,
  • über die Zulassung der Wahlvorschläge zu entscheiden,
  • das Wahlergebnis festzustellen.

 

Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem, sowie 4, 6, 8, oder 10 Beisitzerinnen oder Beisitzern.

 

Gem. § 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz wählt der Rat die Beisitzerinnen oder Beisitzer des Wahlausschusses. Entsprechend § 6 Abs. 1 Kommunalwahlordnung soll der Rat für jede Beisitzerin oder Beisitzer eine Vertreterin oder einen Vertreter wählen.

 

Neben Ratsmitgliedern können auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger, die dem Rat angehören können, gewählt werden. Die Möglichkeit, beratende Mitglieder nach § 58 Abs. 4 GO NW zu bestellen, findet auf den Wahlausschuss keine Anwendung.

 

Für die Wahl gelten die allgemeinen Vorschriften des § 50 Abs. 3 GO NW.

Insbesondere ist darauf hinzuweisen, daß § 31 GO NW keine Anwendung findet. Wahlbewerber sind also nicht gehindert, im Wahlausschuss mitzuwirken.

 

Es wird empfohlen, den Wahlausschuss  mit 10 Beisitzern oder Beisitzerinnen zu besetzen.

 

Ausgehend von den Fraktionsstärken stehen der SPD 5 Sitze, der CDU 3 Sitze und Bündnis 90/DIE GRÜNEN 1 Sitz zu. Die verbleibenden zwei Sitze sind durch vom Wahlleiter zu ziehende Lose zwischen der SPD, der FDP und der Fraktion DIE LINKE zu vergeben.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.