Betreff
Wahlordnung für die Wahl der direkt in den Integrationsrat der Stadt Kamen zu wählenden Mitglieder
Vorlage
118/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt folgende Satzung:

 

Wahlordnung für die Wahl der direkt in den Integrationsrat der Stadt Kamen
zu wählenden Mitglieder


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Änderung in §§ 7 und 27 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666) SGV. NRW. 2023, zuletzt geändert durch Art. I Partizipation-FörderungsG vom 30. 6. 2009 (GV. NRW. S. 380) machte eine Anpassung der Wahlordnung notwendig.

Die Änderungen beziehen sich hauptsächlich auf die Bezeichnung Integrationsrat, auf die Verkürzung der notwendigen Meldefrist für die Wahlberechtigung von 3 Monaten auf 16 Tage vor der Wahl sowie auf die Zulassung der Briefwahl.

 

Gem. § 27 GO NRW muss ein Integrationsrat innerhalb von 16 Wochen nach dem Beginn der Wahlzeit des Rates gewählt werden. Dies wäre demnach bis spätestens zum 10.02.2010 durchzuführen.

Der Rat der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung am 29.10.2009 den Wahltermin auf den 07. Februar 2010 festgelegt.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten. Es wird vorgeschlagen, die vorgelegte Wahlordnung als Satzung zu beschließen.