Betreff
Jahresabschluß der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2008
Vorlage
103/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nach­stehend aufgeführt abzustimmen:

 

  1. Der Jahresabschluss der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2008 wird in der vorgelegten Form festgestellt.

 

  1. Der Lagebericht wird genehmigt.

 

  1. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 525.934,71 € wird von der Stadt Kamen ausgeglichen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Für das Wirtschaftsjahr 2008 wurden von der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH (KBG) Mittel in Höhe von 326.000 €, zur Deckung des Verlustausgleichs 2008, im Haushaltsplan der Stadt Kamen, angemeldet. Dieser Wert basiert auf dem Wirtschaftsplan 2008 der KBG vom 30.10.2007.

Die angemeldeten Mittel wurden der KBG unterjährig in zwei Teilbeträgen von 300.000 € am 06.02.2008 und 26.000 € am 25.09.2008 ausgezahlt.

Mit Schreiben vom 26.05.2009 teilte die KBG mit, dass sich der Verlust für das Jahr 2008 auf 525.934,71 € belaufen wird. Rückstellungen wurden entsprechend gebildet.

 

Gemäß § 12 Nr. 3a des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung nach Vorberatung im Aufsichtsrat über die Feststellung des Jahresabschlusses, über die Ergeb­nis­verwendung oder den Gewinnvortrag und über die Genehmigung des Lageberichts.

 

Der nach § 15 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages von der Geschäftsführung aufzustellende Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) und der Lagebericht wurden von der EversheimStuible Treuberater GmbH geprüft.

 

Die Prüfungsgesellschaft stellte im Ergebnis fest, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2008 ordnungsgemäß aus den Büchern entwickelt wurde und in seiner Form den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Dem Jahresabschluss wurde folgender uneingeschränkter Prüfungs­vermerk erteilt:

 

„Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“

 

Der geprüfte Jahresabschluss und der Lagebericht wurden dem Aufsichtsrat entsprechend § 15 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrages zur Prüfung vorgelegt.

 

Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung entsprechend dem Beschlussvor­schlag zu entscheiden.

 

Die Verwaltung schließt sich dieser Beschlussempfehlung an.

 

Da die Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung nur nach den Weisungen des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen können, wird der Rat um Beratung und ent­sprechende Beschlussfassung gebeten.


Anlagen:

 

1.      Bilanz

2.      Gewinn- und Verlustrechnung

3.      Anhang zum Jahresabschluss

4.      Lagebericht

5.      Anlagenspiegel