Betreff
Einrichtung eines Unterstützungsfonds "Erdfall in Wasserkurl"
Vorlage
096/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1)      Es wird ein Unterstützungsfonds „Erdfall in Wasserkurl“ eingerichtet. Hierzu sind 100.000 € außerplanmäßig bereitzustellen.

2)      Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Unterstützung der Hauptbetroffenen zu entwickeln.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach den durch eine Erdwärmebohrung ausgelösten Erdbewegungen im Bereich der Spiekerstraße in Wasserkurl am 9. Juli und den darauf folgenden Tagen, wurden einige Häuser im direkten Umfeld der Bohrstelle so erheblich beschädigt, dass sie tlw. nicht be­wohnbar sind.

Die Stadt Kamen hat in Folge des Schadensereignisses alle notwendigen Maßnahmen zur Ge­fahrenabwehr und Sicherung veranlasst und Untersuchungen zur Ursachen­for­schung einge­leitet, die zur Klärung von Haftungsfragen und Sicherungspflichten beitragen werden.

Für diese Sofortmaßnahmen hat die Stadt bisher außerplanmäßig 700.000 Euro bereitgestellt. Aufgrund dieser erheblichen Größenordnung und mit Blick auf die unge­klär­te Eigentumssicherung der Betroffenen hat die Verwaltungsleitung bereits unmittelbar nach Ein­tritt des Großschadensfalls Kontakt zur Landesregierung aufgenommen und um finanzielle Un­terstützung aus einem Notfallprogramm gebeten.

Die Landesregierung hat eine zügige Prüfung zugesagt und eine Zuwendung nach § 19 GFG signalisiert.

Unter der Voraussetzung, dass das Land der Stadt Kamen zur Deckung ihrer Aufwendungen einen Finanzbeitrag leistet, soll geprüft werden, ob und inwieweit finanzielle Hilfen an betroffene Haueigentümer gewährt werden können. Zu erwarten ist, dass die Klärung aller haftungs- und versicherungsrechtlichen Fragen auf der Basis des Gutachtens zu den Schadensursachen noch geraume Zeit in Anspruch nehmen wird. Einige Hausbe­sitzer, die unverschuldet in diese Not­situation geraten sind, sind inzwischen in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Um hier Unter­stützung leisten zu können, wird dem Rat empfohlen, die Ver­waltung zu beauftragen, ein Konzept sowie Verteilungskriterien zu erarbeiten. um die Hauptbetroffenen zu entlasten.

Die Mittelbereitstellung erfolgt außerplanmäßig. Eine Deckungsmöglichkeit besteht nicht, d. h., es findet eine Ergebnisverschlechterung statt.