Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Kamen wählt
nachstehende Mitglieder in den Gleichstellungsbeirat:
ordentliche Mitglieder stellvertretende
Mitglieder
a)
Ratsmitglieder
1. Petra Hartig Klaus Kasperidus
2. Annette
Mann Ursula
Müller
3. Sylvester
Runde Marion
Dyduch
4. Renate
Jung Michael Krause
5. Heinrich
Rickwärts-Naujokat Dieter Heidenreich
6. Astrid
Gube Udo
Theimann
7. Dirk
Ebbinghaus Rainer
Fuhrmann
8. Rosemarie
Gerdes Franz
Hugo Weber
9. Bettina
Werning Katharina
Werning
b) sachkundige
Bürgerinnen
1. Vorschlagsrecht CDU
2.
Losentscheid FDP – LINKE/GAL
FDP - Sarah Fischer Dagmar Rothmann
LINKE –
Maria Rosa Groer Annette
Sobotta
c) Vertreterinnen Gruppen und Verbände
Deutscher
Gewerkschaftsbund
N.N. N.N.
Deutsch-Türkische
Begegnungsstätte
Sevda Özdemir Nasli Özdemir
Evangelische
Kirchengemeinde
Ursula Enns N.N.
Kath.
Frauengemeinschaft Deutschland
Ingrid Bollmann Ulrike Wolter
Frauenforum im Kreis
Unna e.V.
Ingrid Kollmeyer Gisela
Kalt-Sponheuer
Frauenplenum Kamen
e.V.
Margarete Knöpper Klara Sellmann
Stadtseniorenring
Liesel Gersmeier Brigitte
Blecher
VHS-Zweckverband
Kamen-Bönen
Karin Schwerdtfeger Annemarie Berg
2. beratende Mitglieder gem § 58 Abs.
1 Satz 7 GO NRW
je nach 1 Mitglied Losentscheid FDP
– LINKE/GAL
FDP - Sarah Fischer Dagmar Rothmann
LINKE –
Maria Rosa Groer Annette
Sobotta
3. Zur Vorsitzenden und zum
stellvertretenden Vorsitzenden werden benannt:
Vorsitzende: Hartig, Petra
stellv. Vorsitzender Ebbinghaus, Dirk
Sachverhalt und Begründung:
Der Rat der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung am 29.10.2009 die Bildung und Zusammensetzung des Gleichstellungsbeirates beschlossen.
Danach gehören dem Gleichstellungsbeirat 11 stimmberechtigte Mitglieder, davon höchstens 5 sachkundige Bürgerinnen und Bürger, und bis zu 8 Vertreterinnen und Vertreter der Gruppen und Verbände an.
Die Gleichstellungsbeauftragte hat die bisher im Gleichstellungsbeirat vertretenen Gruppen und Verbände angeschrieben und um Personalvorschläge gebeten. Die Vorschläge liegen zur Zeit noch nicht vor, werden aber nachgereicht.
Für das Wahlverfahren findet § 50 Abs. 3 GO NRW Anwendung. Danach können sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen, der durch einstimmigen Beschluss angenommen werden muss.
Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.
Für jedes stimmberechtigte und beratende Mitglied des
Gleichstellungsbeirates ist ein persönlicher Stellvertreter zu bestellen.
Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, sind nach § 58 Abs. 1
Satz 7 GO NRW berechtigt, für diesen Ausschuss ein Ratsmitglied oder einen
sachkundigen Bürger/in, der dem Rat angehören kann, zu benennen. Der Rat ist
gesetzlich verpflichtet, den von einer Fraktion ordnungsgemäß Benannten
zum Mitglied des Ausschusses zu bestellen. Die Bestellung erfolgt durch
Wahlbeschluss gem. § 50 Abs. 2 GO NRW. Danach ist die benannte Person bestellt,
die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Nach Mitteilung der zugriffsberechtigten Fraktionen wurde über die Benennung des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden eine Einigung erzielt. Die SPD-Fraktion benennt als Vorsitzende Frau Petra Hartig. Als stellvertretende Vorsitzende benennt die CDU-Fraktion Herrn Dirk Ebbinghaus.