Betreff
Wahl eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitgliedes für die Mitgliederversammlung des Vereins Wissenschaft vor Ort e.V.
Vorlage
082/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat wählt für die gesamte Legislaturperiode des Rates als Mitglied für

die Mitgliederversammlung des Vereins “Wissenschaft vor Ort e.V.“:

 

ordentliches Mitglied                          stellvertretendes Mitglied

 


Sachverhalt und Begründung:

 

Nach §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.

 

Gemäß § 11 der Satzung des Vereins ”Wissenschaft vor Ort e.V.” hat der Rat der Stadt Kamen das Recht, einen Vertreter in die Mitgliederversammlung zu entsenden. Die Be­stellung eines Stellvertreters ist nicht ausdrücklich vorgesehen. Die Verwaltung schlägt aber vor, für den Verhinderungsfall des ordentlichen Mitgliedes die Wahl eines Stellvertreters durchzuführen.

 

Die Wahl erfolgt nach § 50 Abs. 2 GO NRW. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

 

Die Verwaltung schlägt vor, das ordentliche und das stellvertretende Mitglied für die gesamte Legislaturperiode des Rates zu wählen.