Betreff
10. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kamen vom 29.10.2009
Vorlage
078/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die vorgelegte “10. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kamen vom..................”, Artikel 1 bis 4, wird beschlossen.

 


Sachverhalt und Begründung:

 

Zu Artikel 1

 

Die Änderung des § 7 ist erforderlich nach der Novellierung des § 27 der Gemeindeordnung NRW durch Art. I Partizipation-FörderungsG zum 30.09.2009. Die Abfassung entspricht dem gesetzlich vorgegebenem Rahmen und den Mindestinhalten der aktuellen Musterhauptsatzung des NRW Städte- und Gemeindebundes.

 

Zu Artikel 2

 

Die Änderung des § 13 Abs.2 Satz 3 folgt der Änderung der Entschädigungsverordnung zum 01.11.2009, die eine Erhöhung der Entschädigungen um 1,8 % vorsieht. Der Innenminister weist darauf hin, dass die gesetzliche Erhöhung der Aufwandsentschädigung nicht konnexitätsrelevant ist. Mit Blick auf die finanzwirtschaftlichen Auswirkungen für die Gemeinden wird in der Begründung zum Änderungsentwurf auf die Einflussmöglichkeiten der Gemeinderäte auf die Struktur der kommunalen Gremien und die Möglichkeit der Begrenzung der Anzahl der entschädigungspflichtigen Fraktionssitzungen verwiesen. Die Verringerung neutralisiert finanzwirtschaftlich den erhöhten Entschädigungsaufwand. Der Haushalt der Stadt Kamen wird nicht zusätzlich belastet.

 

Zu Artikel 3

 

Die Aufnahme des § 18 a dient der Klarstellung und entspricht im übrigen der Mustersatzung des NRW Städte- und Gemeindebundes.

 

 

Der Rat wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.