Betreff
Wahl eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitgliedes für die Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH
Vorlage
074/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat wählt für die gesamte Legislaturperiode des Rates als Mitglied in die

Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH:

 

ordentliches Mitglied                          stellvertretendes Mitglied

 


Sachverhalt und Begründung:

 

Nach §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.

 

Die Stadt Kamen hat die Möglichkeit, ein ordentliches Mitglied in die Gesellschafter­versamm­lung der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH zu entsenden. Gemäß § 9 Abs. 5 des Gesell­schaftsvertrages gewähren jeweils 500 Euro eines Geschäftsanteils eine Stimme. Diese Stimmen können nach den gesetzlichen Bestimmungen (GmbH-Gesetz, GO NRW) nur einheitlich abgegeben werden. Das GmbH-Gesetz geht in derartigen Fällen auch nur von der Entsendung eines Vertreters aus; im Gesellschaftsvertrag der VKU wurde keine weiter­gehende Regelung getroffen. Die Bestellung eines Stellvertreters ist ebenfalls nicht aus­drücklich vorgesehen. Im Hinblick auf die Stimmenzahl wird seitens der Verwaltung aber die Bestellung eines stellvertretenden Mitgliedes für den Verhinderungsfall des ordentlichen Mitgliedes als erforderlich angesehen.

 

Die Wahl erfolgt gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW. Danach ist die vorgeschlagene Person ge­wählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Vertreter/die Vertreterin und den Stellvertreter / die Stell­vertreterin für die gesamte Legislaturperiode des Rates zu wählen.