Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen wählt für die gesamte Legislaturperiode des Rates als Delegierte in die Gesellschafterversammlung der Unnaer Kreis-, Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH (UKBS):
ordentliches Mitglied stellvertretendes
Mitglied
Sachverhalt und Begründung:
Nach §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.
Gemäß § 17 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der UKBS entsendet die Stadt Kamen einen Delegierten in die Gesellschafterversammlung.
Die Wahl erfolgt nach § 50 Abs. 2 GO NRW. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Die Verwaltung schlägt vor, den Delegierten für die gesamte Wahlzeit des Rates zu wählen.