Betreff
Wahl einer/eines ordentlichen und einer/eines stellvertretenden Delegierten für die Gesellschafterversammlung der Unnaer Kreis-, Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH (UKBS)
Vorlage
070/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen wählt für die gesamte Legislaturperiode des Rates als Delegierte in die Gesellschafterversammlung der Unnaer Kreis-, Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH (UKBS):

 

ordentliches Mitglied                                      stellvertretendes Mitglied

 


Sachverhalt und Begründung:

 

Nach §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.

 

Gemäß § 17 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der UKBS entsendet die Stadt Kamen einen Delegierten in die Gesellschafterversammlung.

 

Die Wahl erfolgt nach § 50 Abs. 2 GO NRW. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Delegierten für die gesamte Wahlzeit des Rates zu wählen.