Betreff
Wahl der ordentlichen und der stellvertretenden Mitglieder für die Verbandsversammlung des VHS-Zweckverbandes Kamen-Bönen
Vorlage
069/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

a)    Der Rat der Stadt Kamen wählt für die Dauer seiner Wahlzeit nachstehende Mitglieder
       für die Verbandsversammlung des VHS-Zweckverbandes Kamen-Bönen

 

       ordentliche Mitglieder                              stellvertretende Mitglieder
       1 bis 19

 

 

b)    Der Bürgermeister benennt als Vertreter der Verwaltung gem. § 113 Abs. 2 GO NRW:

       ordentliches Mitglied                               stellvertretendes Mitglied
       20.

 


Sachverhalt und Begründung:

 

Auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) haben sich die Stadt Kamen und die Gemeinde Bönen zu einem VHS-Zweckverband Kamen-Bönen zusammengeschlossen. Organe des Zweckverbandes sind die Verbands­versammlung und der Verbandsvorsteher.

 

Nach § 15 Abs. 2 GkG sind die Vertreter/Vertreterinnen der Verbandsversammlung durch die Vertretungskörperschaft der Stadt Kamen und der Gemeinde Bönen für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitgliedes nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gem. § 50 Abs. 3 GO NRW zu wählen. Danach ist ein einstimmiger Beschluss ausreichend, wenn sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt.

 

Für jedes Mitglied der Verbandsversammlung ist gem. § 15 Abs. 3 GkG ein Stellvertreter/ eine Stellvertreterin für den Fall der Verhinderung zu bestellen.

 

Nach § 6 Abs. 1 der Satzung des VHS-Zweckverbandes Kamen-Bönen entsendet jedes Verbandsmitglied je angefangene 5.000 Einwohner 2 Vertreter in die Verbandsversammlung. Es gilt jeweils die Bevölkerungszahl nach der letzten Fortschreibung des Statistischen Landesamtes. Danach hat die Stadt Kamen eine Einwohnerzahl von 45.103 (Stichtag 31.12.2008). Seitens der Stadt Kamen sind somit 20 Vertreter/Vertreterinnen zu entsenden.

 

Da mehr als 1 Vertreter zu benennen ist, muss nach § 113 Abs. 2 GO NRW der Bürger­meister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde dazu­zählen. Vom Rat sind daher 19 ordentliche und stellvertretende Mitglieder zu wählen.