Betreff
Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates der TECHNOPARK KAMEN GmbH
Vorlage
067/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat wählt für die gesamte Legislaturperiode des Rates als Mitglieder in den Aufsichtsrat der TECHNOPARK KAMEN GmbH:

 

            ordentliche Mitglieder                         stellvertretende Mitglieder
1.
2.
3.

 


Sachverhalt und Begründung:

 

Nach §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.

 

Die Wahl erfolgt gem. § 50 Abs. 4 GO NRW auf der Grundlage des Verhältniswahlsystems nach § 50 Abs. 3 GO NRW.

 

Gemäß § 14 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages entsendet die Stadt Kamen 6 Mitglieder, und zwar den Bürgermeister und den 1. Beigeordneten, ein Mitglied des Betriebsrates der GmbH sowie 3 Mitglieder, die vom Rat der Stadt Kamen in den Aufsichtsrat bestellt werden.

 

Das Erfordernis des § 113 Abs. 2 GO NRW, wonach bei der Bestellung von mehr als einem Vertreter der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde dazuzählen muss, ist durch die Mitgliedschaft des Bürgermeisters und des

1. Beigeordneten erfüllt.

 

Nach § 14 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages können die Aufsichtsratsmitglieder vertreten werden. Der Bürgermeister und der 1. Beigeordnete werden jeweils durch den Leiter des Fachbereiches Innerer Service vertreten.

 

Der/Die jeweilige Betriebsobmann/Betriebsobfrau ist kraft Amtes als Vertreter des Betriebs­rates der GmbH Mitglied des Aufsichtsrates.

 

Die Amtsdauer der Aufsichtsratsmitglieder beträgt gemäß § 14 Ziff. 5 des Gesellschafts­vertrages 5 Jahre, wobei sich Beginn und Ende nach der Wahlperiode des Rates richten.