Betreff
Wahl der ordentlichen und stellvertretenden Aufsichtsratsmitglieder der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen
Vorlage
063/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

a)  Der Rat wählt für die Dauer seiner Wahlzeit nachstehende Mitglieder in den Aufsichtsrat der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen

       ordentliche Mitglieder:             stellvertretende Mitglieder:
1.
2.
3.
4.
5.
6.


b)  Der Bürgermeister benennt als Vertreter der Verwaltung gem. § 113 Abs. 2 GO NRW:

       ordentliches Mitglied:              stellvertretendes Mitglied:
7.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Aufsichtsrat der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen besteht gem. § 9 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages aus 21 Mitgliedern, von denen 7 Mitglieder vom Rat der Stadt Kamen für die Dauer seiner Wahlzeit bestellt werden.

 

Für jedes Aufsichtsratsmitglied ist ein Stellvertreter zu bestellen.

 

Da mehr als 1 Vertreter zu benennen ist, muss nach § 113 Abs. 2 GO NRW der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter dazuzählen. Vom Rat sind daher 6 ordentliche und 6 stellvertretende Mitglieder für den Aufsichtsrat zu bestellen.

 

Gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW ist für das Wahlverfahren § 50 Abs. 3 entsprechend anzuwenden. Danach ist ein einstimmiger Beschluss ausreichend, wenn sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt.