Betreff
Wahl eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitgliedes für die Verbandsversammlung des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes in Münster
Vorlage
061/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat wählt für die Dauer seiner Wahlzeit als Mitglied in die Verbandsversammlung des

Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes:

 

ordentliches Mitglied                                      stellvertretendes Mitglied

 


Sachverhalt und Begründung:

 

Nach §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat be­stellt.

 

Gem. § 5 Abs. 1 der Satzung des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes sind Mitglieder der Verbandsversammlung die von den Mitgliedssparkassen und ihren Gewährträgern entsandten Vertreter.

 

Nach § 5 Abs. 2 entsenden jede Sparkasse und ihr Gewährträger in die Verbands­versammlung:

a)      zwei Mitglieder des Verwaltungsrats oder des Kreditausschusses – darunter einen Hauptverwaltungsbeamten –, die von der Vertretung des Trägers für die Dauer ihrer Wahlzeit gewählt werden;

b)      das vorsitzende Mitglied des Vorstands

 

Für das Mitglied nach a) ist ein Stellvertreter zu wählen.

 

Die Wahl erfolgt gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW nach dem Mehrheitswahlsystem. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.