Beschlussvorschlag:
Der Rat wählt für die Dauer seiner Wahlzeit nachstehende Stellvertreter für die Vorsitzende/
den Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Städt. Sparkasse Kamen
1. Stellv. Vorsitzende/Vorsitzender Frau/Herrn
2. Stellv. Vorsitzende/Vorsitzender Frau/Herrn
Sachverhalt und Begründung:
Gemäß § 11 Abs. 2 des Sparkassengesetzes wählt der Rat für die Dauer seiner Wahlzeit aus den Mitgliedern des Verwaltungsrates eine erste Stellvertreterin oder einen ersten Stellvertreter und eine zweite Stellvertreterin oder einen zweiten Stellvertreter der/des Vorsitzenden.
Für den Wahlvorgang ist § 50 Abs. 2 GO NRW anzuwenden. Danach werden die Stellvertreter der/des Vorsitzenden nach dem Mehrheitswahlverfahren gewählt. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.