Betreff
Verteilung der stellvertretenden Ausschussvorsitze und Bestimmung der stellvertretenden Vorsitzenden
Vorlage
056/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Ausschussvorsitze werden wie folgt verteilt und besetzt:

 

-           Familien- und Sozialausschuss
-           Kulturausschuss
-           Partnerschaftsausschuss
-           Planungs- und Umweltausschuss
-           Rechnungsprüfungsausschuss
-           Schul- und Sportausschuss
-           Straßenverkehrsausschuss
-           Wahlprüfungsausschuss
-           Betriebsausschuss
-           Wirtschaftsausschuss


Sachverhalt und Begründung:

 

Zur Verteilung der stellvertretenden Ausschussvorsitze findet gemäß § 58 Abs. 5 Satz 6 GO NRW das Verfahren wie bei den Ausschussvorsitzenden entsprechende Anwendung. Das Gesetz schreibt somit zwingend vor, dass für stellvertretende Vorsitzende ein eigenständiges Verfahren durchzuführen ist. Eine Fortsetzung des Höchstzahlverfahrens scheidet somit aus.

 

Zu beachten ist, dass der oder die stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses aus seiner Mitte gewählt werden (§ 57 Abs. 3 GO NRW). Es erfolgt keine Anrechnung auf die stellvertretenden Ausschussvorsitze.

 

Das Zugreifverfahren und eine Anrechnung auf die den Fraktionen zustehenden Höchst­zahlen findet ebenfalls für die/den stellvertretende/n Vorsitzende/n des Jugendhilfeaus­schusses keine Anwendung. Die Wahl erfolgt von den stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses aus dem Kreis der dem Jugendhilfeausschuss angehörenden Ratmitglieder.