Betreff
Beteiligung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH an der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Vorlage
020/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen stimmt dem Beschluss des Aufsichtsrates der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH vom 17.02.2009 zur Beteiligung an der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH zu.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) für den Kreis Unna mbH hat in seiner Sitzung am 17.02.2009 folgenden Beschluss gefasst:

 

  1. Die WFG beteiligt sich an der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH mit einem Anteil von 10% (= 10.000,00 Euro).

  2. Die WFG bringt eine Kapitalrücklage für die Planungsphase (2009 – 2011) in Höhe von maximal 45.900 Euro ein.

  3. Die WFG erbringt eine weitere Kapitalrücklage in der Erschließungsphase (2011 – 2016) in Höhe von maximal 140.000 Euro.

  4. Die WFG nimmt an dem Mehrwertausgleich bis maximal 2041 teil.

 

Zur Information sind Vorlagen und der Auszug aus der Niederschrift vom 17.02.2009 sowie die Vertragsentwürfe des Gesellschaftervertrags und des Vertrags zur Realisierung des Industrieareals beigefügt (Anlagen 1 - 4).

 

Die Bedeutung des Projektes newPark für Nordrhein-Westfalen und das nördliche Ruhrgebiet, die regionale Verankerung des Projektes über die geplante Gesellschaftsstruktur, Entscheidungsprozesse, Projektfinanzierung und Beteiligung am Projekterfolg werden dargelegt in der beigefügten Berichtsvorlage zur Aufsichtsratssitzung am 18.11.2008 (Anlage 1).

 

Die Beteiligung der WFG an der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft ist eine mittelbare Beteiligung der Stadt Kamen, die nach Maßgabe des § 108 Abs. 5 a) GO NRW der vorherigen Entscheidung des Rates bedarf.

Aufgrund der Beteiligung der Stadt Kamen an der WFG (5,56%) beteiligt ergibt sich eine mittelbare Beteiligungsquote in Höhe von 0,55 %.

Die Voraussetzungen für die Beteiligung nach § 107 GO NRW liegen vor.

 

Zuständige Aufsichtsbehörde gem. § 120 Abs. 5 GO NRW ist die Bezirksregierung Münster. Das Anzeigeverfahren nach § 115 GO NRW führt der Kreis Unna über die Bezirksregierung Arnsberg durch.

 

Die abschließende Entscheidung trifft die Gesellschafterversammlung der WFG am 05.05.2009.

 

Der Rat der Stadt Kamen wird um Zustimmung gebeten.