Betreff
Situation der Kindertageseinrichtungen zum 01.08.2009
- Belegungssituation zum 01.08.2009
- Investitionen zum Ausbau von u3-Plätzen
- Kostensituation im Haushaltsjahr 2009
- Übernahme des Trägeranteils für die Betriebskosten der vierten Gruppe der Ev. Kindertageseinrichtungen in Kamen-Methler
- Ausblick auf die Entwicklung 2010/2011
Vorlage
013/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1) Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Situation im Bereich der Kindertageseinrichtungen zur Belegung, zu den Investitionen im Rahmen des Ausbaus von u3-Plätzen und zur Kostensituation im laufenden Haushaltsjahr zustimmend zur Kenntnis.

 

2) Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Übernahme des Trägeranteils für die Betriebskosten der vierten Gruppe der Ev. Kindertageseinrichtung in Kamen-Methler und beauftragt die Verwaltung mit der Ev. Kirchengemeinde jährlich kündbare Vertragslaufzeiten zu verhandeln.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Belegungssituation zum 01.08.2009

Nach der durchgeführten Anmelderunde für das Kindergartenjahr 2009/2010 ergab sich folgende Belegungsstruktur (Anlage 1).

Von insgesamt 1.222 angemeldeten Kindern nehmen 7% eine 25 Stunden-Betreuung, 62% eine 35 Stunden-Betreuung und 31% eine 45 Stunden-Betreuung in Anspruch. Diese Verteilung deckt sich ungefähr mit der aus dem jetzigen Kindergartenjahr (s. Anlage 2 und 3).

 

Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen wies dem Fachbereich Jugend im November 2008 zusätzlich 27 Plätze für den Ausbau von Plätzen für unter dreijährige Kinder in Tageseinrichtungen zu.

 

Die eigene Planung – zusätzlich 30 u3-Plätze bereitzustellen – wurde damit fast erreicht.

 

Damit ergab sich für das Kindergartenjahr 2009/2010 ein u3-Kontingent in Höhe von 115 Plätzen. Dieses wurde in Absprache mit den Einrichtungsleiterinnen und den Trägern auf die einzelnen Kindertageseinrichtungen verteilt (s. Anlage 4).

 

Da das Land kurzfristig weitere u3-Plätze bereitstellt, hat die Verwaltung ein weiteres Kontingent von rd. 10 Plätzen beantragt.

 

 

Investitionen zum Ausbau von u3-Plätzen

Um den vorgesehenen Ausbau von unterdreijährigen Plätzen (siehe auch Ausführungen im Jugendhilfeausschuss vom 02.09.2008) realisieren zu können, war es in einigen Kindertageseinrichtungen notwendig, neue Ruhe- oder Gruppenräume zu schaffen, vorhandene Räume umzubauen bzw. altersgerechtes Spielzeug anzuschaffen. Da mit der Umwandlung von einer „normalen“ Kindergartengruppe in eine Gruppe, in der auch unter dreijährige betreut werden können, ein Wegfall der Regelplätze verbunden war (Bsp. bislang: 25 Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren; neu: 14 Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren und 6 Kinder im Alter von 2 bis drei Jahren) – war es ebenfalls erforderlich neue Gruppen einzurichten.

 

Aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ des Bundes und der Länder wurden dazu folgende Investitionsmittel beantragt:

Für die AWO Kindertageseinrichtung „Villa Lach und Krach“ wurden für Neubaumaßnahmen 240.000 € für die Schaffung von 12 u3-Plätzen beantragt. Gleiches gilt für die Ev. Kindertageseinrichtung Otto-Prein-Straße und die Ev. Kindertageseinrichtung Kämerstraße. Für Neubaumaßnahmen wurden somit 720.000 € beantragt.

 

Für acht weitere Kindertageseinrichtungen wurden Umbau- und Ausstattungsmaßnahmen in Höhe von insgesamt 203.000 € beantragt.

 

Von der Gesamtinvestitionssumme in Höhe von 923.000 € gewährt das Land eine 90%ige Zuwendung. Der 10%ige Eigenanteil wird, wie bereits im Jugendhilfeausschuss vorgetragen, je zur Hälfte von dem Träger und der Stadt Kamen finanziert.

Für die Stadt Kamen ergibt sich ein einmaliger Investitionskostenzuschuss von rund 46.150 €.

 

Kostensituation im Haushaltsjahr 2009

Im Haushaltsjahr 2009 stehen für das Produkt „Sonstige soziale Leistungen“ 6.895.000 € zur Verfügung (Produkt 36.01.01 = 7.445.000 €; davon 6.895.000 € Kindertageseinrichtungen/ 550.000 € Tagespflege). Davon sind rd. 6.250.000 € für Betriebskostenzahlungen und 25.000 € für den freiwilligen Investitionskostenanteil eingeplant. Weitere Beträge in Höhe von rd. 600.000 € sind für freiwillige Zuschüsse (u.a. Übernahme der Trägeranteile und Kosten für die Wichtelgruppen) und Betriebskostenverrechnungen der Vorjahre etatisiert.

 

Nach der durchgeführten Anmelderunde ergeben sich Höhe und Anzahl der Kindpauschalen für das jeweilige Kindergartenjahr (Anlage 5). Unter Hinzuziehung des derzeitigen Kindergartenjahres und der Planung für das neue Kindergartenjahr wird für das Haushaltsjahr 2009 mit folgenden Betriebskostenzahlungen gerechnet:

 

 

 

Kindergartenjahr

2008/2009

Kindergartenjahr

2009/2010

Gesamtbetriebskosten

6.612.000 €

6.885.000 €

 

Die Erhöhung der Betriebskosten im Kindergartenjahr ist begründet durch die Erhöhung der Kindpauschalen ( + 1,5%), den Wechsel in den Betreuungszeiten und durch die Aufnahme weiterer u3-Kinder.

 

Für das Haushaltsjahr 2009 (Hinweis: nicht identisch mit dem Kindergartenjahr) wird mit 6.046.000 € Betriebskostenzahlungen gerechnet.

 

Ob der Ansatz an sich ausreichend ist, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Entscheidend hierfür ist u. a. die bevorstehende Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum Januar 2007 bis Juli 2008.

 

Der oben erwähnte freiwillige Investitionskostenanteil der Stadt (25.000 €, vorgetragen in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 02.09.2008) wurde nicht in der Höhe in der Mittelanmeldung für 2009 berücksichtigt. Durch die wahrscheinlich geringeren Zahlungsverpflichtungen im Bereich der Betriebskosten kann dies aber ausgeglichen werden (etatisiert 6.250.000 €, siehe vorlaufend Absatz 1, und der aktuellen Neuberechnung, siehe vorlaufend Absatz 4, in Höhe von 6.046.000 €).

 

 

Übernahme des Trägeranteils für die Betriebskosten der vierten Gruppe der Ev. Kindertageseinrichtungen in Kamen-Methler

In Absprache mit der Kirchengemeinde und der Jugendhilfeplanung wurde festgelegt in der Ev. Kindertageseinrichtung in Kamen-Methler eine zusätzliche Gruppe (Gruppenform I = 20 Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren, davon 6 u3-Kinder) einzurichten.

 

Die Schaffung dieser zusätzlichen Gruppe ist für den Träger mit Mehrkosten verbunden. Der 12%ige Trägeranteil beträgt rd. 13.000 €. Gemäß des bestehenden Vertrages über freiwillige Leistungen übernimmt die Stadt Kamen 2%, so dass von der Kirchengemeinde ein 10%iger Eigenanteil in Höhe von rd. 11.000 € aufzubringen ist.

 

Mit Schreiben vom 03.02.2009 belegte die Ev. Kirchengemeinde hinreichend, dass sie sich aufgrund gestiegener Kosten im Bereich der Unterhaltung der Gebäude und Anlagen, der Sachmittel und vor allem im Bereich des Personals nicht in der Lage sieht, den 10%igen Eigenanteil dauerhaft zu schultern. Gestützt wurde diese Aussage mit Schreiben des Kreiskirchenamtes, welches den Rückgang des Kirchensteueraufkommens und die generell steigenden Betriebskosten der Kindertageseinrichtung darstellte.

 

Die Kirchengemeinde bat darum, dass die Stadt Kamen den Trägeranteil für die zusätzliche Gruppe in voller Höhe übernimmt.

 

Da aufgrund der Sicherstellung des Rechtsanspruches für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren und des nachgefragten Ausbaues des u3-Angebotes, die zusätzliche Gruppe in der Ev. Kindertageseinrichtung dringend für erforderlich angesehen wird, schlägt die Verwaltung die Übernahme des Trägeranteils in Höhe von rd. 11.000 € vor.

 

Allerdings ist vertraglich sicherzustellen, dass

a) die Stadt im Rahmen einer Revisionsklausel das Kirchensteueraufkommen mit der Kirche abgleicht. Bei deutlicher Steigerung des Kirchensteueraufkommens (ca. 10%) sind die Verträge neu zu verhandeln. Das ist jährlich zu belegen, insofern ist die Laufzeit zunächst auf 1 Jahr auszurichten mit der Option einer kindergartenjährlichen Laufzeitverlängerung nach erfolgter gemeinsamer Bewertung mit dem Träger.

 

b) bei Bedarf gemäß § 18 Abs. 4 KiBiz eine Überschreitung der in der Anlage zu § 19 Abs. 1 KiBiz genannten Zahl der Kinder pro Gruppe um maximal zwei Kinder ermöglicht wird. Der Fachbereich Jugend, Schule und Sport ist bei dieser Belegung zu beteiligen.

 

c) allen Kindern, denen im Rahmen des § 36 Abs. 2 Schulgesetz zusätzlicher Sprachförderbedarf bescheinigt worden ist, Sprachfördermaßnahmen ermöglicht werden (dies gilt auch für Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen).

 

d) das der Personaleinsatz entsprechend des § 19 Abs. 1 KiBiz erfolgt,

 

e) keine Quotenregelungen für Kinder unterschiedlicher Konfessionen angewandt wird.

 

 

Ausblick auf die Entwicklung 2010/2011

Schon jetzt werden in Gesprächen zwischen Trägern und dem Fachbereich Jugend Überlegungen angestellt, inwieweit die Einrichtungen erweitert werden können oder müssen, um die Betreuung der unterdreijährigen in Zukunft zu sichern. Die Planungsgrobstruktur ist dem Jugendhilfeausschuss in der Sitzung am 25.11.2008 vorgestellt worden (Anlage 6).

 

Die Jugendhilfeplanung wertet aufgrund sozialräumlicher Strukturen die Bedarfe aus. Die Verwaltung wird zur gegebenen Zeit den Jugendhilfeausschuss informieren und die Entwicklung darstellen.

 

Wechsel des Standortes der Kindertageseinrichtung Pusteblume

Seit längerer Zeit werden für die Elterninitiative „Pusteblume“ neue Räumlichkeiten gesucht, da die vorhandenen Räume nicht ausreichend sind und nicht für eine u3-Betreuung sinnvoll genutzt werden können. Die Stadt Kamen hat das Haus an der Hammerstraße 15 erworben (Wohnhaus direkt am Gymnasium/ Diesterwegschule). Der „Pusteblume“ soll dieses Gebäude für die Betreuung einer Gruppe überlassen werden.