hier: Zwischenbericht zur Bestandsaufnahme
In der Sitzung des Straßenverkehrsausschusses am 20.01.2009 wurde die
Verwaltung beauftragt, die Situation der Fußgänger und der Fahrradfahrer an
den Kreisverkehrsplätzen unter Berücksichtigung festgelegter Prüfparameter zu
analysieren und das Ergebnis dem Straßenverkehrsausschuss vorzustellen.
Voranzustellen ist zunächst eine Bestandsaufnahme aller Kamener
Kreisverkehrsplätze.
Der „Ist-Zustand“ aller 13 Kreisverkehrsplätze wird hiermit dem
Straßenverkehrsausschuss zur Kenntnisnahme gebracht.
Sobald die Witterungsverhältnisse aussagekräftige Schlussfolgerungen für
Zählungen der verschiedenen Verkehrsströme zulassen, wird die Verwaltung diese
veranlassen bzw. durchführen und insofern die Bestandsaufnahme ergänzen.
Über die Ergebnisse wird der Straßenverkehrsausschuss fortlaufend
informiert.
- Kreisverkehr Westicker Straße (K 40) /
Königstraße
- Kreisverkehr Westicker Straße (K 40) /
Germaniastraße
- Kreisverkehr Westicker Straße (K 40) / Am
Langen Kamp (K 9)
- Kreisverkehr
Robert-Koch-Straße (L821) Wasserkurler Straße (L 821) / Germaniastraße/
Händelstraße
- Kreisverkehr Poststraße /
Sesekedamm
- Minikreisverkehr Koppelstraße
/ Lünener Straße / Westenmauer / Weststraße
- Kreisverkehr Nordstraße /
Nordenmauer
- Kreisverkehr Derner Straße /
Hammer Straße / Ostenmauer / Oststraße
- Kreisverkehr
Herbert-Wehner-Straße / Gertrud-Bäumer-Straße / Zufahrt zum Einkaufzentrum
- Kreisverkehr Heerener Straße
(L 663) / Bergstraße
- Heerener Straße (L 663) /
Lenningser Straße (L 663) / Werver Mark (L 665)
- Kreisverkehr Mühlhauser
Straße (K 37) / Südfeld / Werver Mark (L 665)
- Kreisverkehr Kamen-Karree
Die fett dargestellten Kreisverkehre befinden sich in städtischer
Baulast,
die kursiv dargestellten in Trägerschaft des Landes,
die restlichen in Trägerschaft des Kreises Unna.
Kamen-Methler:
1.
Kreisverkehr Westicker Str. (K 40) / Königstraße (3 Äste)
·
Alle 3 Äste sind mit Mittelinseln versehen, über
die der Radverkehr als auch die Fußgänger geführt werden.
·
Fußgängerverkehr ist augenscheinlich nur sporadisch
vorhanden.
·
Zählungen sind noch nicht erfolgt.
2.
Kreisverkehr Westicker Straße (K 40) / Germaniastraße (4 Äste)
·
Alle 4 Äste sind mit Mittelinseln versehen.
·
An der östlichen Seite, an der vermehrt
Fußgängerquerungen stattfinden, ist ein Fußgängerüberweg mit Blinklicht für
beide Fahrtrichtungen vorhanden.
·
Der Radverkehr kann in diesem Abschnitt den
Fußgängerüberweg nutzen (schieben) oder die Fahrbahn befahren.
·
Der Radverkehr wird an drei sonstigen Ästen mit
über die Mittelinseln geführt.
3.
Kreisverkehr Westicker Straße (K 40) / Am Langen Kamp (K 9), (4 Äste)
·
Alle 4 Äste sind mit Mittelinseln versehen.
·
Der Rad- sowie der Fußgängerverkehr wird über die
Mittelinseln geführt.
·
Fußgängerverkehr findet an Wochentagen nur
sporadisch statt. An Wochenenden - bei schönem Wetter - findet
Freizeitverkehr fußläufig wie auch per Rad statt.
4.
Kreisverkehr Robert-Koch-Straße (L 821) / Wasserkurler Str. (L 821) /
Germaniastraße / Händelstraße (4 Äste)
·
Alle 4 Äste sind mit Mittelinseln versehen.
·
Der Fußgängerverkehr wird über die Mittelinseln
geführt.
·
Der Radverkehr wird über die Fahrbahn geführt.
·
Der Kreisverkehr wurde als Provisorium Ende 1995
errichtet.
Zur Schulwegsicherung bzw. zur Verbesserung der Sichtbeziehung wurden
kürzlich als Sofortmaßnahme auf der nördlichen als auch der südlichen
Gehwegseite der Händelstraße auf ca. 20 m drei Poller in Richtung
Dortmund-Husen aufgestellt.
Damit wird das Parken von Fahrzeugen im
Einmündungsbereich des Kreisverkehrs verhindert und die Sicht in die
Händelstraße sowohl für die querenden Kinder als auch für die Fahrzeugführer
aus Fahrtrichtung Dortmund-Husen kommend mit Blick auf Querungsabsichten von
Fußgängern verbessert.
Kamen-Mitte:
5.
Poststraße / Sesekedamm (4 Äste)
·
3 der 4 Äste sind mit Mittelinseln ausgestattet.
Bei jenem Ast, der an der neuen Brücke über die Bahnhofstraße ins Zentrums
führt, ist aus Platzgründen in der Fahrbahnmitte (geringere Fahrbahnbreite als
die anderen Äste) lediglich eine aufgepflasterte Verkehrsinsel vorhanden.
·
Der Fußgänger- als auch der Radverkehr wird über
die Mittelinseln geführt.
6.
Minikreisverkehr Koppelstraße / Lünener Straße / Westenmauer /
Weststraße(4 Äste)
·
3 der 4 Äste sind mit Mittelinseln ausgestattet.
Der 4. Ast, der in die Weststraße führt (Einbahnstraße zum Zentrum), hat nur
eine geringe Fahrbahnbreite, so dass Fußgänger nur eine geringe Distanz
überwinden müssen.
Auch die weiteren Fahrbahnbreiten sind verhältnismäßig gering, so dass auch
hier Fußgänger schnell die Mittelinseln und von dort die andere Straßenseite
erreichen.
·
Der Radverkehr wird über die Fahrbahn geführt (geht
in Minikreisverkehren auch nicht anders).
7.
Nordstraße / Nordenmauer (4 Äste)
·
Alle 4 Äste sind mit Mittelinseln ausgestattet.
·
Der Rad- als auch der Fußgängerverkehr wird über
die Mittelinseln geführt.
8.
Derner Straße / Hammer Straße / Ostenmauer / Oststraße (4 Äste)
·
Alle 4 Äste sind mit Mittelinseln ausgestattet.
·
Der Fußgängerverkehr wird über die Mittelinseln geführt.
·
Der Radverkehr wird in der Fahrbahn und in drei
Quadranten separat über einen Radweg geführt.
9.
Herbert-Wehner-Straße / Gertrud-Bäumer-Straße / Zufahrt Einkaufszentrum
(4 Äste)
·
Lediglich der Ast der Herbert-Wehner-Straße, der
von der Lünener Straße auf den Kreisverkehr geführt wird, ist mit einer
Mittelinsel ausgestattet.
In den anderen Ästen sind aufgrund der geringen Fahrbahnbreiten keine
Mittelinseln vorhanden.
·
Fußgänger werden zur Herbert-Wehner-Straße über die
Mittelinsel geführt.
·
Ansonsten müssen Fußgänger über die Gehwege gehen
und die Fahrbahnen queren.
·
Der Radverkehr wird über die Fahrbahn geführt.
Kamen-Heeren-Werve:
10.
Heerener Straße (L 663) / Bergstraße (3 Äste)
·
Alle 3 Äste sind mit Mittelinseln versehen.
·
Der Fußgänger- als auch der Radverkehr wird über
die Mittelinseln geführt.
11.
Heerener Straße (L 663) / Lenningser Straße (L 663) / Werver Mark (L
665), (4 Äste)
·
Alle 4 Äste sind mit Mittelinseln und darin
integrierten Fußgängerüberwegen ausgestattet.
Die Anlegung von Fußgängerüberwegen war aufgrund des Wegfalls der
Lichtzeichenanlage aus Gründen der Schulwegsicherung notwendig.
·
Gefahrenpunkte wurden und werden nicht gesehen, da
die Fußgängerführung bereits in der Bauphase - seit Ende 2004 - mittels Fußgängerüberwegen
erfolgte und der Kfz-Verkehr sich seit Beginn auf die Situation eingestellt
hat.
·
Bisher erfolgten keine Unfälle mit Fußgängern.
·
Der Radverkehr wird ebenfalls über die Mittelinseln
auf separaten Radwegen geführt.
Im Jahr 2007 ereignete sich ein Unfall mit Radfahrerbeteiligung. Nachdem die
Hinweisschilder im Kreisverkehr höher angebracht wurden, ereignete sich kein
weiterer Unfall mit Radfahrerbeteiligung.
12.
Mühlhauser Straße (K 37) / Südfeld / Werver Mark (L 665), (4 Äste)
Siehe Ausführungen zu 11.
·
Bisher ist der Kreisverkehrsplatz bezüglich
etwaiger Unfälle nicht hervorgetreten.
13.
Kreisverkehr Kamen-Karree (3 Äste)
- Alle 3 Äste
sind mit Mittelinseln versehen.
- Zusätzlich
befinden sich im Kreisverkehr eine Zu- und Ausfahrt zu einem
Fast-Food-Restaurant und eine Zu- und Ausfahrt zu einem Gewerbegebäude.
- Der
Kfz-Verkehr wird innerhalb des Kreisverkehrs 2spurig geführt.
- Die beiden
Hauptäste (Zu- und Ausfahrt in das bzw. aus dem Industriegebiet und die
Zu- und Ausfahrt zum bzw. vom IKEA-Einrichtungshaus) sind 4spurig
ausgelegt, so dass ein 2spuriges Einfahren in den Kreisverkehr möglich
ist.
- Der
Radverkehr wird über die Fahrbahn geführt
- Der
Fußgängerverkehr wird über die Mittelinseln geführt
Besondere Anmerkung zu den Kreisverkehrsplätzen 10, 11 und 12:
Wie in der Beschlussvorlage 002/2009 in der Sitzung des
Straßenverkehrsausschusses näher dargestellt, unterscheiden sich die
Merkblätter für die Anlage von Kreisverkehren in den Ausgaben von 1998 zu 2006
darin, dass in der neueren Fassung innerhalb bebauter Gebiete generell
die Überquerungsstellen für Fußgänger als Fußgängerüberwege (Zeichen 293 StVO,
„Zebrastreifen“) ausgebildet werden sollen.
Nach dem alten Merkblatt von 1998 blieben die Überquerungsstellen für
Fußgänger in der Regel ohne Markierung und nur bei starkem Fußgänger-
und Kraftfahrzeugverkehr konnten Überquerungsstellen als
Fußgängerüberwege (Zeichen 293 StVO, „Zebrastreifen“) ausgebildet werden.
Von dieser „Kannbestimmung“ des Merkblattes von 1998 hat der
Landesbetrieb Straßenbau NRW bei der Anlegung der Kreisverkehre Nummern 11
und 12 Gebrauch gemacht.
Angeraten hatten dies die örtliche Polizei und weitere externe
Verkehrssachverständige aufgrund des starken Kraftfahrzeug- und
Fußgängerverkehrs, insbesondere auch deshalb, da Schulwege über die
Kreisverkehrsplätze führen.
Bereits während der Bauphase wurde der Fußgängerverkehr über vorläufige
Fußgängerüberwege geleitet.
Inzwischen hat sich über mehrere Jahre der Kraftfahrzeugverkehr auf die
neue Situation eingestellt. Unfälle mit Fußgängern sind der Polizei nicht
gemeldet bzw. bekannt geworden.
Insofern haben sich die „Zebrastreifen“ bewährt.
Der Kreisverkehrsplatz lfd. Nummer 10 entstand als Pilotprojekt
des Landes NRW Ende der 80er Jahre.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass alle anderen
Kreisverkehrsplätze nach älteren Empfehlungen gebaut wurden.
Hier greifen insbesondere die jetzigen Überprüfungen.
Anlage:
Lagepläne, aus denen die Standorte der Kreisverkehrsplätze hervorgehen