Betreff
Wiederwahl des Schiedsmannes für den Bezirk VI (Kamen-Heeren-Werve) sowie des Schiedsmannstellvertreters für den Bezirk VI
Vorlage
007/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Folgender Schiedsmann wird wieder gewählt:

 

Bezirk VI : Herr Klaus Peter Cornelius, Zum Mühlbach 20, 59174 Kamen

 

 

Folgender Stellvertreter wird wieder gewählt:

 

Bezirk VI : Herr Werner Krüger, Dresdener Str. 1, 59174 Kamen


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 3 des Schiedsamtsgesetzes NRW werden Schiedspersonen vom Rat der Gemeinde für die Dauer von 5 Jahren gewählt und anschl. durch die Leitung des Amtsgerichtes bestätigt (§ 4 SchG).

 

Die Bestätigung der Wahl des Schiedsmanns für den Bezirk VI, Herrn Klaus Peter Cornelius, erfolgte durch die Leitung des Amtsgerichtes am 17.05.2004.

 

Die Bestätigung der Wahl des Schiedsmannstellvertreters für den Bezirk VI, Herrn Werner Krüger, erfolgte durch die Leitung des Amtsgerichtes ebenfalls am 17.05.2004.

 

Nach § 3 Abs. 3 Schiedsamtsgesetz NRW bleiben die bisherigen Schiedspersonen bis zum Amtsantritt der neu- bzw. wiederzuwählenden Schiedsperson in ihrem Amt.

 

Die Zeitpunkte der o.g. Bestätigungen entsprechen jeweils dem Beginn der Amtsperiode.

 

Die o.g. Schiedspersonen stellen sich nunmehr für den Bezirk VI zur Wiederwahl.

 

Gemäß der Verwaltungsvorschrift zu § 3 des Schiedsamtsgesetzes soll die Gemeinde vor der Wahl bzw. Wiederwahl der Schiedsleute die regionale Organisation, die sich der Wahrnehmung der Interessen der Schiedspersonen satzungsgemäß zum Ziel gesetzt hat, hören.

 

Dies ist für den Bereich der Stadt Kamen der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schieds­frauen, Bezirksvertretung für den Landgerichtsbezirk Dortmund. Nach positiver Bewertung der Bewerbung zur Wiederwahl durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen werden die o.g. Schiedsmänner zur Wiederwahl vorgeschlagen.