Beschlussvorschlag:
Folgender Schiedsmann wird wieder gewählt:
Bezirk VI : Herr Klaus Peter Cornelius, Zum Mühlbach 20, 59174 Kamen
Folgender Stellvertreter wird wieder gewählt:
Bezirk VI : Herr Werner Krüger, Dresdener Str. 1, 59174 Kamen
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 3 des Schiedsamtsgesetzes NRW werden Schiedspersonen vom Rat der
Gemeinde für die Dauer von 5 Jahren gewählt und anschl. durch die Leitung des
Amtsgerichtes bestätigt (§ 4 SchG).
Die Bestätigung der Wahl des Schiedsmanns für den Bezirk VI, Herrn Klaus
Peter Cornelius, erfolgte durch die Leitung des Amtsgerichtes am 17.05.2004.
Die Bestätigung der Wahl des Schiedsmannstellvertreters für den Bezirk
VI, Herrn Werner Krüger, erfolgte durch die Leitung des Amtsgerichtes ebenfalls
am 17.05.2004.
Nach § 3 Abs. 3 Schiedsamtsgesetz NRW bleiben die bisherigen
Schiedspersonen bis zum Amtsantritt der neu- bzw. wiederzuwählenden
Schiedsperson in ihrem Amt.
Die Zeitpunkte der o.g. Bestätigungen entsprechen jeweils dem Beginn der
Amtsperiode.
Die o.g. Schiedspersonen stellen sich nunmehr für den Bezirk VI zur
Wiederwahl.
Gemäß der Verwaltungsvorschrift zu § 3 des Schiedsamtsgesetzes soll die
Gemeinde vor der Wahl bzw. Wiederwahl der Schiedsleute die regionale
Organisation, die sich der Wahrnehmung der Interessen der Schiedspersonen
satzungsgemäß zum Ziel gesetzt hat, hören.
Dies ist für den Bereich der Stadt Kamen der Bund Deutscher
Schiedsmänner und Schiedsfrauen, Bezirksvertretung für den Landgerichtsbezirk
Dortmund. Nach positiver Bewertung der Bewerbung zur Wiederwahl durch den Bund
Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen werden die o.g. Schiedsmänner zur
Wiederwahl vorgeschlagen.