Betreff
Bebauungsplan Nr. 18 Ka-HW "Hans-Böckler-Straße / THS-Siedlung"
hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
006/2009
Art
Beschlussvorlage

Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NW (in der derzeit gültigen Fassung)

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 2 (1) sowie § 10 (1) BauGB i.V.m. §233 (1) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.September 2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 G vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316):

 

 

1.      über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB geäußerten Anregungen entsprechend der beigefügten Stellungnahmen der Verwaltung;

 

2.      den Bebauungsplan Nr. 18 Ka-HW „Hans-Böckler-Straße / THS-Siedlung“ gem. § 2 (1) sowie § 10 (1) BauGB (in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 G vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316)) als Satzung.

 

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind in dem beiliegenden Lageplan ersichtlich.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen hat am 08.12.2005 beschlossen, den o.a. Bebauungsplan aufzustellen. Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt 25/2008 der Stadt Kamen am 25.09.2008 öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Öffentlichkeit ist gem. § 3 (1) BauGB am 25.10.2007 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, Alternativen sowie der in diesem Zusammenhang zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen und Auswirkungen in Kenntnis gesetzt worden.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) erfolgte in der Zeit vom 30.09.2008 bis 31.10.2008 einschließlich.

 

Am 14.11.2008 wurde im Amtsblatt 30/2008 der Stadt Kamen die öffentliche Auslegung des Planentwurfs ortsüblich bekannt gemacht. Diese hat gem. § 3 (2) i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB in der Zeit vom 24.11.2008 bis 30.12.2008 einschließlich stattgefunden.

 

Im Zuge der Öffentlichen Auslegung nach dem BauGB sind insgesamt acht Stellungnahmen eingegangen. Im Rahmen dieser Stellungnahmen wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

 

Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg –Teilabschnitt Dortmund / Unna / Hamm – ist die Fläche des Bebauungsplanes als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ dargestellt.

 

Die geplanten Ausweisungen für das Plangebiet werden aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Stadt Kamen entwickelt.

 

Im rechtskräftigen Landschaftsplan Nr. 4 Raum Kamen-Bönen des Kreises Unna ist für die entsprechende Fläche keine Festsetzung getroffen.

 

Gem. § 17 (5) BauGB tritt die Veränderungssperre Nr. 12, im Geltungsbereich des Bebauungs-

planes Nr. 18 Ka-HW „Hans-Böckler-Straße / THS-Siedlung“, mit Rechtsverbindlichkeit des Planwerkes außer Kraft.