Betreff
Änderung der Satzung über Kostenersatz für Einsätze und über Entgelte für freiwillige Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kamen
Vorlage
001/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt die vorgelegte "Erste Satzung zur Änderung der Satzung über Kostenersatz für Einsätze und über Entgelte für freiwillige Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kamen".


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Landtag des Landes NRW hat am 07.12.2007 in dritter Lesung die Änderungen des § 41 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) beschlossen. Den Gemeinden sind nunmehr die Kosten für den Feuerwehreinsatz vom Rechtsträger der anderen Behörde oder Einrichtung zu erstatten, sofern ein Kostenersatz nach § 41 Abs. 1 Satz 1 FSHG nicht möglich ist. Dadurch wird der verkehrssicherungspflichtige Straßenbaulastträger kosten­ersatzpflichtig. Da der Kostenersatz nach § 41 Abs. 2 FSHG durch Satzung zu regeln ist, ist eine entsprechende Anpassung der Satzung vorzunehmen.


Anlage:

 

Änderungssatzung