Betreff
Änderung der Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Kamen und der Gemeinde Bönen
Vorlage
128/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt die vorgelegte "Fünfzehnte Satzung zur Änderung der Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Kamen und der Gemeinde Bönen" und billigt gleichzeitig die dieser Satzung zugrunde liegende Berechnung der Gebührensätze.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Satzung in der derzeitigen Fassung wurde in der Sitzung des Rates vom 13.12.2007 be­schlossen und gilt seit dem 01.01.2008. Eine Anpassung der Gebührensätze innerhalb des § 5 „Höhe der Gebühren“ ist notwendig. Würden die bisherigen Gebührensätze beibehalten, so würden die geplanten Gesamterlöse den voraussichtlichen Gebührenbedarf des Jahres 2009 nicht decken können. Es verbliebe eine Unterdeckung in Höhe von 163.519 €. Dem stehen die allgemeinen Haushaltsgrundsätze (§ 75 Gemeindeordnung NRW, GO NRW) und die Grund­sätze der Finanzmittelbeschaffung der Gemeinden (§ 77 GO NRW) entgegen. Danach ist der Haushalt wirtschaftlich mit dem Ziel der stetigen Aufgabenerfüllung zu führen und die Finanz­mittel dafür sind soweit vertretbar und geboten aus speziellen Entgelten (wie Benutzungs­gebühren) zu beschaffen. Schließlich ist für die Einrichtung Rettungsdienst eine Gebühren­erhöhung in Höhe von ca. 4,5 % vorzunehmen. Weitere inhaltliche Änderungen der Satzung sind nicht vorgesehen.

 

Einen wesentlichen Anteil an dem insgesamt gegenüber der Kalkulation des Vorjahres um ca. 13,6 % gestiegenen Gebührenbedarf haben die um 320.000 € (12,9 %) höheren Personal­kosten. Ca. 76.000 € davon ergeben sich aus der Berücksichtigung von zwei zusätzlichen Stellen für angestellte Rettungsassistenten. Eine dieser Stellen wurde wegen des BAG-Entscheides vom 24. September 2008 - 10 AZR 669/07 - zusätzlich eingeplant, wonach auch die im Rettungsdienst üblichen Bereitschaftszeiten in Wechselschicht geleistet werden können und eine Zulage von monatlich 105,00 Euro und Zusatzurlaub auslösen, was bislang nicht geplant wurde. Neben der Zulage sind dies unter hiesigen Bedingungen im Ergebnis 3 Tage zusätzlicher Urlaub je Jahr und Mitarbeiter. Eine 2. Stelle wurde zusätzlich berücksichtigt wegen der bislang zu geringen krankheitsbedingten Ausfallquote und der Rundung auf ganze Stellen. Weitere 203.000 € werden gegenüber der letzten Planung für die Zuführung zu Pensions- und Beihilferückstellungen für aktive Beamte aufgewandt. Dies ergibt sich aus dem Vergleich der Gutachten für die Jahre 2009 und 2008 wegen der nun berücksichtigten Versorgungsanpas­sung. Die restliche Differenz ist mit Tarifveränderungen zu begründen.

 

Die Sachkosten steigen im Vergleich zum Vorjahr um 132.680 € (19,7 %). Die größte Erhöhung bei den Sachkosten erfolgt mit zusätzlichen 130.000 € (72,2 %) für die Vergütung der Notarzt­bereitstellung an den Kreis Unna, der seinerseits Zahlungen in gleicher Höhe an die Hellmig-Krankenhaus Kamen gGmbH leistet. Diese Anpassung ist mit den Krankenversicherern abge­stimmt. Ansonsten ergeben sich nur geringe Veränderungen, die sich per Saldo fast gegen­einander aufheben.

 

Die kalkulatorischen Kosten vermindern sich leicht um 10.800 € (4,2 %) gegenüber dem Vorjahr.

 

Die Kosten der Einrichtung Rettungsdienst, die im Bereich der Stadt Bergkamen und der Gemeinde Bönen verursacht werden, steigen um 10.990 € (12,9 %). Dies vornehmlich, weil die geplanten Bewirtschaftungsaufwendungen erhöht wurden.

 

Gewichtigen Einfluss auf den Gebührenbedarf hat des Weiteren der Vortrag der restlichen halben Überdeckung (148.211 €) der Betriebsabrechnung 2006. 148.212 € dieser Überdeckung wurden bereits in die Kalkulation des Jahres 2008 eingestellt. Der vorgenannte Ansatz erfolgt aufgrund des § 6 Abs. 2 Satz 3 ff. KAG NRW. Hiernach sind Kostenüberdeckungen als Ergebnis einer Betriebsabrechnung innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen; Kostenunterdek­kungen sollen ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Betriebsab­rechnung des Jahres 2006 und der sich daraus ergebende Überschuss wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.11.2007 in der Mitteilungsvorlage 87/2007 darge­stellt. Als in die Kalkulation des Jahres 2010 vorzutragender, gebührenbedarfsmindernder Rest verbleibt somit das Ergebnis der Betriebsabrechnung 2007 in Höhe von 21.378 €. Dieses wurde dem Haupt- und Finanzausschusses in seiner Sitzung am 16.09.2008 in der Mitteilungsvorlage 083/2008 vorgestellt.

 

Der Gebührenbedarf beläuft sich schließlich auf 3.786.389 €.

 

Die Einsatzzahlen als Divisoren des Gebührenbedarfs zur Ermittlung der Gebührensätze wurden, entgegen den Schätzungen der Vorjahre, unter Berücksichtigung der sich versteti­genden Zeitreihenwerte taxiert. Bei den Krankentransporten wird von einer in etwa gleich hohen Einsatzzahl im Vergleich zur Hochrechnung des Jahres 2008 (1.820) mit 1.860 Einsätzen aus­gegangen. Bei Rettungswagen- und Notarzteinsätzen liegen die Planzahlen gegenüber den Vorjahresprognosen zwar deutlich höher, werden aber aufgrund der Erfahrungswerte der ver­gangenen Jahre und der Hochrechnung des aktuellen Jahres als durchaus realistisch einge­schätzt.

 

Auf der Grundlage geltender Gebührensätze würden dann 3.622.870 € als Erlöse erwartet. Damit könnte eine Unterdeckung des Gebührenbedarfs in Höhe von 163.519 € (4,3 %) erzielt werden.

 

Grundsätzliche Veränderungen in der Berechnungstechnik wurden im Vergleich zur Vorjahres­kalkulation nicht vorgenommen. Die gesamten Nebengebührenerlöse (km-Tarif, Wartezeiten, Reinigung und Desinfektion) liegen mit 248.448 € (2008 = 164.354 €) über Vorjahresniveau.

 

Um in etwa den Gebührenbedarf zu decken, ist eine Anpassung der Gebührensätze wie folgt notwendig:

 

 

Gebührensätze im Rettungsdienst

Gebühren-

Gebühren-

Abweich.

Abweich.

in Euro

satz, alt

satz, neu

 

in %

innerhalb des Gebietes des Rettungsdienstbereiches

- KTW-Einsatz

161,10

173,60

12,50

7,8

- RTW-Einsatz

435,80

441,40

5,60

1,3

- NEF-Einsatz

181,30

203,80

22,50

12,4

außerhalb des Rettungsdienstbereiches zusätzlich

- KTW pro gefahrene km

0,70

0,80

0,10

14,3

- RTW pro gefahrene km

2,60

2,60

0,00

0,0

- NEF pro gefahrene km

2,50

5,80

3,30

132,0

Wartezeiten; bis zu 30 Minuten ohne zusätzliche Berechnung

- KTW ab 31. Minute je angefangene Stunde

46,90

51,90

5,00

10,7

- RTW ab 31. Minute je angefangene Stunde

92,80

102,10

9,30

10,0

Reinigung/Desinfektion der Fahrzeuge

 

 

 

 

- besondere Reinigung nach Verunreinigung

70,00

77,00

7,00

10,0

- Desinfektion des Fahrzeugs

175,00

192,50

17,50

10,0

 

 

Bei einer Satzungsänderung mit den vorgenannten Gebührensätzen für das Jahr 2009 werden Gesamterlöse in Höhe von 3.786.470 € erwartet. Dies entspricht insgesamt einer Gebühren­erhöhung in Höhe von 4,5 %. Die Gebührensenkungen in den Jahren 2006 bis 2008 um insge­samt - 11,3 % (2008: - 3,4 %, 2007: - 2,8 %, 2006: - 5,5 %) relativieren die vorgenannte Erhö­hung. Der Gebührenbedarf wäre dann in Höhe von 81 € überdeckt, was sich durch Rundungs­differenzen bei der Multiplikation mit den Einsatzzahlen ergibt und wegen Geringfügigkeit hinzu­nehmen ist. Die Berechnungen, die obige Gebührensätze begründen, sind samt Erläuterungen als Anlage beigefügt.

 

Durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Aufgabenwahrnehmung im Rettungsdienst auf dem Gebiet der Städte Bergkamen und Kamen wie auch der Gemeinde Bönen ist die Stadt Kamen ermächtigt, die Gebührensätze für die Gemeinde Bönen festzusetzen. Die Stadt Berg­kamen erlässt nach vorheriger Abstimmung eigenverantwortlich eine gleichlautende Satzung.

 

Den in § 14 Abs. 2 S. 1 Rettungsgesetz NRW genannten Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften ist der Satzungsentwurf ein­schließlich der Berechnungen zu den Gebührensätzen fristgerecht zur Stellungnahme vorgelegt worden. Bislang liegt von Seiten der Krankenversicherer keine Äußerung hierzu vor. Der Kreis Unna als Träger des Rettungsdienstes und Aufsichtsbehörde wurde gleichermaßen informiert.


Anlagen:

 

Gebührensatzberechnung für das Jahr 2009 einschließlich Erläuterungen

Satzungsänderung ab 01.01.2009 zur gültigen Satzung für den Rettungsdienst