Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt die vorgelegte "Fünfzehnte Satzung zur Änderung der Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Kamen und der Gemeinde Bönen" und billigt gleichzeitig die dieser Satzung zugrunde liegende Berechnung der Gebührensätze.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die Satzung in der
derzeitigen Fassung wurde in der Sitzung des Rates vom 13.12.2007 beschlossen
und gilt seit dem 01.01.2008. Eine Anpassung der Gebührensätze innerhalb des
§ 5 „Höhe der Gebühren“ ist notwendig. Würden die bisherigen Gebührensätze
beibehalten, so würden die geplanten Gesamterlöse den voraussichtlichen
Gebührenbedarf des Jahres 2009 nicht decken können. Es verbliebe eine
Unterdeckung in Höhe von 163.519 €. Dem stehen die allgemeinen Haushaltsgrundsätze (§ 75
Gemeindeordnung NRW, GO NRW) und die Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung
der Gemeinden (§ 77 GO NRW) entgegen. Danach ist der Haushalt
wirtschaftlich mit dem Ziel der stetigen Aufgabenerfüllung zu führen und die
Finanzmittel dafür sind soweit vertretbar und geboten aus speziellen Entgelten
(wie Benutzungsgebühren) zu beschaffen. Schließlich ist für die
Einrichtung Rettungsdienst eine Gebührenerhöhung in Höhe von ca. 4,5 %
vorzunehmen. Weitere inhaltliche Änderungen der Satzung sind nicht vorgesehen.
Die Sachkosten steigen im Vergleich zum Vorjahr um 132.680 € (19,7 %). Die größte Erhöhung bei den Sachkosten erfolgt mit zusätzlichen 130.000 € (72,2 %) für die Vergütung der Notarztbereitstellung an den Kreis Unna, der seinerseits Zahlungen in gleicher Höhe an die Hellmig-Krankenhaus Kamen gGmbH leistet. Diese Anpassung ist mit den Krankenversicherern abgestimmt. Ansonsten ergeben sich nur geringe Veränderungen, die sich per Saldo fast gegeneinander aufheben.
Die kalkulatorischen Kosten vermindern sich leicht um 10.800 € (4,2 %) gegenüber dem Vorjahr.
Die Kosten der Einrichtung Rettungsdienst, die im Bereich der Stadt Bergkamen und der Gemeinde Bönen verursacht werden, steigen um 10.990 € (12,9 %). Dies vornehmlich, weil die geplanten Bewirtschaftungsaufwendungen erhöht wurden.
Gewichtigen Einfluss auf den Gebührenbedarf hat des Weiteren der Vortrag der restlichen halben Überdeckung (148.211 €) der Betriebsabrechnung 2006. 148.212 € dieser Überdeckung wurden bereits in die Kalkulation des Jahres 2008 eingestellt. Der vorgenannte Ansatz erfolgt aufgrund des § 6 Abs. 2 Satz 3 ff. KAG NRW. Hiernach sind Kostenüberdeckungen als Ergebnis einer Betriebsabrechnung innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen; Kostenunterdekkungen sollen ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Betriebsabrechnung des Jahres 2006 und der sich daraus ergebende Überschuss wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.11.2007 in der Mitteilungsvorlage 87/2007 dargestellt. Als in die Kalkulation des Jahres 2010 vorzutragender, gebührenbedarfsmindernder Rest verbleibt somit das Ergebnis der Betriebsabrechnung 2007 in Höhe von 21.378 €. Dieses wurde dem Haupt- und Finanzausschusses in seiner Sitzung am 16.09.2008 in der Mitteilungsvorlage 083/2008 vorgestellt.
Der Gebührenbedarf beläuft sich schließlich auf 3.786.389 €.
Die Einsatzzahlen als Divisoren des Gebührenbedarfs zur Ermittlung der Gebührensätze wurden, entgegen den Schätzungen der Vorjahre, unter Berücksichtigung der sich verstetigenden Zeitreihenwerte taxiert. Bei den Krankentransporten wird von einer in etwa gleich hohen Einsatzzahl im Vergleich zur Hochrechnung des Jahres 2008 (1.820) mit 1.860 Einsätzen ausgegangen. Bei Rettungswagen- und Notarzteinsätzen liegen die Planzahlen gegenüber den Vorjahresprognosen zwar deutlich höher, werden aber aufgrund der Erfahrungswerte der vergangenen Jahre und der Hochrechnung des aktuellen Jahres als durchaus realistisch eingeschätzt.
Auf der Grundlage geltender Gebührensätze würden dann 3.622.870 € als Erlöse erwartet. Damit könnte eine Unterdeckung des Gebührenbedarfs in Höhe von 163.519 € (4,3 %) erzielt werden.
Grundsätzliche Veränderungen in der Berechnungstechnik
wurden im Vergleich zur Vorjahreskalkulation nicht vorgenommen. Die gesamten Nebengebührenerlöse (km-Tarif,
Wartezeiten, Reinigung und Desinfektion) liegen mit 248.448 € (2008 =
164.354 €) über Vorjahresniveau.
Um in etwa den Gebührenbedarf zu decken, ist eine Anpassung der Gebührensätze wie folgt notwendig:
Gebührensätze im Rettungsdienst |
Gebühren- |
Gebühren- |
Abweich. |
Abweich. |
in Euro |
satz, alt |
satz, neu |
|
in % |
innerhalb
des Gebietes des Rettungsdienstbereiches |
||||
- KTW-Einsatz |
161,10 |
173,60 |
12,50 |
7,8 |
- RTW-Einsatz |
435,80 |
441,40 |
5,60 |
1,3 |
- NEF-Einsatz |
181,30 |
203,80 |
22,50 |
12,4 |
außerhalb
des Rettungsdienstbereiches zusätzlich |
||||
- KTW pro gefahrene km |
0,70 |
0,80 |
0,10 |
14,3 |
- RTW pro gefahrene km |
2,60 |
2,60 |
0,00 |
0,0 |
- NEF pro gefahrene km |
2,50 |
5,80 |
3,30 |
132,0 |
Wartezeiten;
bis zu 30 Minuten ohne zusätzliche Berechnung |
||||
- KTW ab 31. Minute je angefangene Stunde |
46,90 |
51,90 |
5,00 |
10,7 |
- RTW ab 31. Minute je angefangene Stunde |
92,80 |
102,10 |
9,30 |
10,0 |
Reinigung/Desinfektion
der Fahrzeuge |
|
|
|
|
- besondere Reinigung nach Verunreinigung |
70,00 |
77,00 |
7,00 |
10,0 |
- Desinfektion des Fahrzeugs |
175,00 |
192,50 |
17,50 |
10,0 |
Bei einer Satzungsänderung mit den vorgenannten Gebührensätzen für das Jahr 2009 werden Gesamterlöse in Höhe von 3.786.470 € erwartet. Dies entspricht insgesamt einer Gebührenerhöhung in Höhe von 4,5 %. Die Gebührensenkungen in den Jahren 2006 bis 2008 um insgesamt - 11,3 % (2008: - 3,4 %, 2007: - 2,8 %, 2006: - 5,5 %) relativieren die vorgenannte Erhöhung. Der Gebührenbedarf wäre dann in Höhe von 81 € überdeckt, was sich durch Rundungsdifferenzen bei der Multiplikation mit den Einsatzzahlen ergibt und wegen Geringfügigkeit hinzunehmen ist. Die Berechnungen, die obige Gebührensätze begründen, sind samt Erläuterungen als Anlage beigefügt.
Durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Aufgabenwahrnehmung im Rettungsdienst auf dem Gebiet der Städte Bergkamen und Kamen wie auch der Gemeinde Bönen ist die Stadt Kamen ermächtigt, die Gebührensätze für die Gemeinde Bönen festzusetzen. Die Stadt Bergkamen erlässt nach vorheriger Abstimmung eigenverantwortlich eine gleichlautende Satzung.
Den in § 14 Abs. 2 S. 1 Rettungsgesetz NRW genannten Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften ist der Satzungsentwurf einschließlich der Berechnungen zu den Gebührensätzen fristgerecht zur Stellungnahme vorgelegt worden. Bislang liegt von Seiten der Krankenversicherer keine Äußerung hierzu vor. Der Kreis Unna als Träger des Rettungsdienstes und Aufsichtsbehörde wurde gleichermaßen informiert.
Anlagen:
Gebührensatzberechnung für das Jahr 2009 einschließlich Erläuterungen
Satzungsänderung ab 01.01.2009 zur gültigen Satzung für den Rettungsdienst