Betreff
Jahresabschluss der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2007
Vorlage
120/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:

 

  1. Der Jahresabschluss der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2007 wird in der vorgelegten Form festgestellt.

 

  1. Der Lagebericht wird genehmigt.

 

  1. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 424.862,89 € wird von der Stadt Kamen ausgeglichen.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 12 Nr. 3a des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung nach Vorberatung im Aufsichtsrat über die Feststellung des Jahresabschlusses über die Ergebnisverwendung oder den Gewinnvortrag und über die Genehmigung des Lageberichts.

 

Der nach § 15 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages von der Geschäftsführung aufzustellende Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) und der Lagebericht wurden von der EversheimStuible Treuberater GmbH geprüft.

 

Die Prüfungsgesellschaft stellte im Ergebnis fest, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2007 ordnungsgemäß aus den Büchern entwickelt wurde und in seiner Form den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Dem Jahresabschluss wurde folgender uneingeschränkter Prüfungs­vermerk erteilt:

 

„Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gesellschaft und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“

 

Der geprüfte Jahresabschluss und der Lagebericht wurden dem Aufsichtsrat entsprechend § 15 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrages zur Prüfung vorgelegt.

 

Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung entsprechend dem Beschluss­vorschlag zu entscheiden.

 

Die Verwaltung schließt sich dieser Beschlussempfehlung an.

 

Da die Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung nur nach den Wei­sungen des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen können, wird der Rat um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.

 

 

Als Anlage sind beigefügt:

 

1.      Bilanz

2.      Gewinn- und Verlustrechnung

3.      Anhang zum Jahresabschluss

4.      Lagebericht

5.      Anlagenspiegel