Betreff
Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2009,
Billigung der Gebührenkalkulation
Vorlage
112/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen billigt die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung für den Gebührenhaushalt „Abfallwirtschaft“ (Produkt 53.02.01) für das Jahr 2009 mit gleichbleibenden Gebührensätzen für die Restmüll- und Biomüllentsorgung.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2009 ergibt sich für die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung für den Bereich Restmüll ein Gesamtaufwand in Höhe von 3.721.698 € (Vorjahr 3.628.260 €). Nach Abzug der Erträge, der Veranschlagung eines geringfügigen Überschusses aus dem Jahr 2007 sowie 50 % des mindestens zu erwartenden Fehlbetrages des Jahres 2008 beträgt der durch Gebühren zu deckende Höchstbetrag (Gebührenbedarf) 3.333.302 €. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich ein Gebührenminderbedarf von rd. 40.000 €. Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden (leicht verringerten) Maßstabseinheiten (Gefäßvolumen) kann der Gebührenbedarf für die Restmüllentsorgung mit den zu erwartenden Gebühreneinnahmen gedeckt werden; eine Veränderung der Gebührensätze ist für das Jahr 2009 nicht erforderlich.

 

Für den Bereich Biomüllentsorgung ergibt sich nach der Gebührenbedarfsberechnung des Jahres 2009 ein Gesamtaufwand in Höhe von 598.123 € (Vorjahr 596.809 €). Nach Veranschlagung eines Fehlbetrages aus der Betriebsabrechnung des Jahres 2007 beträgt der durch Gebühren zu deckende Betrag (Gebührenbedarf) 616.668 €. Gegenüber dem Jahr 2008 ergibt sich in diesem Entsorgungsbereich keine nennenswerte Veränderung. Unter Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden Behältervolumens kann der Gebührenbedarf für die Biomüllentsorgung mit den zu erwartenden Gebühreneinnahmen gedeckt werden; eine Korrektur der Gebührensätze ist für das Jahr 2009 nicht erforderlich.

 

Begründung der wesentlichen Veränderungen:

 

 

Unterdeckungen des Jahres 2007 und 2008 (anteilig)

 

Nach der Betriebsabrechnung für das Produkt 53.02.01 (Abfallwirtschaft) – siehe auch Mitteilungsvorlage Nr. 083/2008 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.9.2008 – ergibt sich für den Abrechnungszeitraum 2007 eine Kostenunterdeckung in Höhe von 11.850 € (2006 = 83.544 €). Dieser Betrag wurde in die Kalkulation 2009 wie folgt veranschlagt:

 

Restmüllentsorgung                 6.696 € (Überdeckung)

Biomüllentsorgung                  18.545 € (Unterdeckung)

 

 

Durch die aktuell eingeführte Papiertonne mit Wirkung vom 1.7.2008 (zur Begründung siehe BV Nr. 88/2008 zur Ratssitzung am 18.9.2008) ergeben sich für das Jahr 2008 noch zusätzlich zu zahlende Einführungskosten (Verteilung der Papiertonnen im gesamten Stadtgebiet) und Abfuhrkosten für die monatliche Entleerung der Gefäße in Höhe von rd. 97.000 €. Mit deutlich höheren Mehrbeträgen aus den Erlösen aus der Altpapierverwertung (Tonnagen, Verwertungspreis) zur Kompensation vorgenannter Kosten ist erst ab dem Jahr 2009 zu rechnen.

 

Die zusätzlichen Abfuhrkosten fließen in die Betriebsabrechnung des Jahres 2008 ein. Das Betriebsergebnis 2008 wird voraussichtlich, da Einsparungen im übrigen Aufwandbereich und Mehrerträge nicht ersichtlich sind, mit einer Unterdeckung von mindestens 97.000 € abschließen. Es wurden 50 % der voraussichtlichen Unterdeckung des Jahres 2008 dem Gebührenbedarf des Jahres 2009 zugeschlagen; zu einer Gebührensatzanhebung führt dies jedoch nicht. Die nach Fertigstellung der Betriebsabrechnung noch verbleibende Unterdeckung des Jahres 2008 soll in die Gebührenkalkulation des Jahres 2010 eingestellt werden. Mit vorgenannter Verfahrensweise wird voraussichtlich erreicht, dass größere Gebührensprünge nach oben oder unten vermieden werden.

 

Gegenüber der Kalkulation des Jahres 2008 ergibt sich eine um insgesamt 11.000 € niedrigere Veranschlagung.

 

 

Aufwendungen für die Entsorgung/Kompostierung (Kreiseinheitsgebühr)

 

Die Aufwendungen für die Entsorgung/Verbrennung und Kompostierung der Restmüll- und Biomüllmengen sowie die Grünabfuhr sind in der Kreiseinheitsgebühr (KEG) enthalten. Darüber hinaus beinhaltet die KEG auch Aufwendungen für die Sperrmüllverwertung, Abfallberatung, Schadstoffsammlung, Papierverwertung, Verwaltungsgemeinkosten des Kreises u.a.

 

Für das Jahr 2009 ergibt sich nach der Kalkulation des Kreises Unna eine 2,7%-ige Anhebung der Sätze für die Restmüllentsorgung und eine 1,2%ige Ermäßigung der Sätze für die Biomüllentsorgung. Durch leicht veränderte Tonnagen ergeben sich insgesamt keine nennenswerten Abweichungen gegenüber dem Vorjahr.

 

Mehraufwand für den Kostenträger Restmüll 2009 insgesamt             5.000 €

Minderaufwand für den Kostenträger Biomüll 2009 insgesamt            2.300 €

 

 

Kosten der Abfallabfuhr durch Unternehmer (Rest-, Bio-, Sperrmüll, Altpapier)

 

Für die Einsammlung und Beförderung der Restmüll-, Sperrmüll- und Biomüllmengen wurden Preisanpassungen aufgrund der vertraglichen Regelungen berücksichtigt. Außerdem ergeben sich nach Einführung der Altpapiertonne zusätzliche Unternehmerkosten. Demgegenüber stehen jedoch zusätzliche Einnahmen aus der Altpapierverwertung (siehe unten).

 

 

 

2009

2008

Mehraufwand

 

 

 

 

Restmüllabfuhr

316.880 €

279.618 €

37.262 €

Sperrmüllabfuhr

  73.090 €

60.078 €

13.012 €

Biomüllabfuhr 

158.530 €

139.563 €

18.967 €

Altpapierabfuhr

136.040

19.340 €

   116.700 €

 

Mehraufwand für den Kostenträger Restmüll 2009 insgesamt                          166.974 €

Mehraufwand für den Kostenträger Biomüll 2009 insgesamt                              18.967 €

 

Projekt „Saubere Stadt Kamen“

 

Bezüglich der Weiterführung des Projektes „Saubere Stadt Kamen“ wird auf die Ratsvorlage Nr. 74/2005 verwiesen. Der Aufwand des Programms wurde zu 100 % dem Gebührenbedarf für die Restmüllentsorgung zugerechnet, da keine nennenswerten Bioabfallmengen eingesammelt werden. Eine Belastung des Biomüllbereiches mit Kosten im Rahmen des Projektes „Saubere Stadt Kamen“ wäre deshalb nicht gerechtfertigt.

 

Aufgrund einer Umstrukturierung der von den Mitarbeitern wahrzunehmenden Aufgaben, insbesondere auch durch Veränderungen nach Einführung der Papiertonne, ergeben sich gegenüber dem Vorjahr Minderkosten in Höhe von rd. 50.000 €.

 

Geschätzte Kosten lt. Kalkulation für das Jahr 2008                                     433.470 €

Tatsächliche Kosten nach Vorlage der Indexwerte für 2008                          448.000 €

Kosten des Jahres 2009                                                                                 398.000 €

 

 

Kosten der Wertstoffhöfe

 

Betreiberentgelt (Personal- und Sachaufwand)

 

Für den Wertstoffhof in Kamen-Heeren-Werve ist mit einem Mehraufwand von 1,65 % und für die Wertstoffannahmestelle im Hemsack von 3,60 % durch die in den Verträgen enthaltenen Preisgleitklauseln zu rechnen.

 

Beim Wertstoffhof ergibt sich ein Aufwand i. H. v.                                                     74.126 €

und bei der Wertstoffannahmestelle i.H.v.                                                                 27.791 €

 

Systemkostenentgelt (Abfuhr- und Entsorgungsaufwand)

 

Auch im Systemkostenbereich (Containergestellung, Abfuhr bzw. Entsorgung von Holz, Styropor, Eisen, Rest- und Sperrmüll, Garten- und Parkabfälle) wird mit 3,30 % bzw. 3,60 % höheren Preisen zu rechnen sein.

 

Beim Wertstoffhof ergibt sich ein Aufwand i. H. v.                                         236.128 €

und bei der Wertstoffannahmestelle i.H.v.                                                        19.860 €

 

Minderaufwand für den Kostenträger „Wertstoffhöfe“ 2009 insgesamt            12.736 €

(Minderaufwand bedingt durch geringere Tonnagen)

 

 

Personalaufwendungen/Sachkosten der Querschnittsbereiche

 

Nach § 6 Abs. 2 KAG und § 9 Landesabfallgesetz (LAbfG) ist es zulässig, die betriebsbedingten Personalaufwen­dungen einer kostenrechnenden Einrichtung anzusetzen. Die Personalaufwendungen für die für das Produkt Abfallwirtschaft tätigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (FB 10 - Innerer Service -, Stadtkasse, Steuern und Gebühren, FB 30.2 - Bürgerbüro -, FB 14 - Rechnungsprüfung und FB 70 - Servicebetriebe) wurden auf die Kostenträger Restmüll- und Biomüll verteilt. Die Berechnung der Sachkosten der Arbeitsplätze erfolgte auf der Grundlage eines Gutachtens der KGSt.

 

Minderaufwand gegenüber dem Vorjahr                                                         rd. 20.000 €

 

 

Erträge (Gebühreneinnahmen Altpapier, Sperrmüll und Wertstoffhöfe, Restmüllsäcke)

 

Der Gebührenbedarf wird gemindert durch Gebühreneinnahmen, die sich aus der Inanspruchnahme des Wertstoffhofes Kamen-Heeren und der Wertstoffannahmestelle Hemsack und aus der Abfuhr von Sperrmüll (anteilige Service-Pauschalen) sowie durch die Erlöse aus der Altpapierverwertung (nur kommunales Altpapier) durch den Kreis Unna ergeben.

 

Für das Jahr 2009 werden folgende Gebührenerlöse erwartet:

 

Gebühren Wertstoffhof, annahmestelle

159.000 €

Sperrmüllgebühren, Verkauf von Restmüllsäcken (Fachbereich 30.2)

   28.000 €

Verkauf von Restmüllsäcken durch übrige Verkaufsstellen

     2.500 €

Papiererlöse Kreis Unna

235.200 €

 

 

Mehrertrag für den Kostenträger Restmüll 2009

101.000 €

 

Zusammenfassung:

 

Die Anhebungen für die Abfuhr der Rest-, Biomüll- und Sperrmüllabfälle und des Altpapiers werden durch Einsparungen in anderen Bereichen (z. B. Personalaufwand, „Saubere Stadt Kamen“, Wertstoffhöfe, geringere Veranschlagung einer Unterdeckung) und höhere Erträge aus der Altpapierverwertung kompensiert, so dass eine Anhebung der Restmüllgebühren nicht erforderlich ist.

 

Die Gebührensätze für die Biomüllentsorgung können ebenfalls konstant bleiben, da sich gegenüber dem Vorjahr nur unwesentliche Veränderungen ergeben.

 

 

Anlagen:

·         Gebührenbedarfsberechnung

·         Erläuterungen