Beschlussvorschlag:
- Die
Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Haushaltskonsolidierung über die
bereits mit einem „k.w.-Vermerk“ versehenen Stellen hinaus jede
freiwerdende Stelle vor einer evtl. Wiederbesetzung auf ihre Notwendigkeit
hin zu überprüfen.
- Dem vorgelegten Stellenplan 2009 wird zugestimmt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Stellenplan bildet die Grundlage für die Personalwirtschaft der Kommune. Mit der Ressource „Personal“ wird ein nicht unerheblicher Teil der Haushaltsmittel gebunden, so dass der Stellenplan in den Haushaltsplanberatungen naturgemäß eine zentrale Position einnimmt. Insbesondere unter dem Aspekt, mögliche Einsparungspotentiale aufzuzeigen, erhält der Stellenplan besondere Aufmerksamkeit.
Gleichzeitig muss aber berücksichtigt werden, dass die Personalausgaben im Rahmen des Dienstleistungsanspruchs der Verwaltung eine unerlässliche Voraussetzung für das Funktionieren der Verwaltung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger darstellen.
Mit der Einsparung von mehr als 100 Planstellen seit 1995 wird ein erheblicher Konsolidierungsbeitrag geleistet. Die seit 1995 erzielten Einsparungen summieren sich mittlerweile auf etwa 44 Mio. €.
Diese Zahlen belegen, dass gerade die Personalkosten immense Konsolidierungsmöglichkeiten für den kommunalen Haushalt beinhalten. Bislang konnten diese genutzt werden, ohne das funktionierende System „Verwaltung“ zu gefährden. Diesem Grundsatz soll auch in den kommenden Jahren gefolgt werden, wenn auch die Haushaltssituation weiterhin konsequente Maßnahmen erfordert.
Planstellenvergleich zum Vorjahr:
|
2008 |
2009 |
Beamte |
133 |
135 |
Tariflich
Beschäftigte |
302 |
307 |
|
|
|
Gesamt |
435 |
442 |
Die Personalaufwendungen sind in 2009 mit 21,9 Mio. €. um etwa 1 Million € höher veranschlagt als in 2008.
Differenzierte Erläuterungen zum Stellenplan, zu organisatorischen Entwicklungen sowie den Personalaufwendungen sind im Vorbericht zum Stellenplan enthalten.
Der Personalrat wurde im Rahmen des LPVG angehört, die Gleichstellungsbeauftragte im Rahmen des LGG beteiligt.