Betreff
Ganztagsoffensive der Landesregierung
Vorlage
104/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Schul- und Sportausschuss nimmt die Beschlüsse der Schulkonferenzen des Städt. Gymnasiums und der Fridtjof Nansen Realschule zur Kenntnis, dass eine Einführung des gebundenen Ganztages im Rahmen der Ganztagsoffensive der Landesregierung abgelehnt wird.

2.       Der Schul- und Sportausschuss nimmt eine Beteiligung der Schulen der Sekundarstufe I an dem Landesprogramm „Geld oder Stelle“ zur Kenntnis.

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen Übermittagsbetreuung vorzubereiten und unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Produkthaushalt 2009 zeitnah umzu­setzen sowie hierfür die Fördermittel aus dem „1000-Schulen-Programm“ des Landes zu beantragen.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Zum Ausbau der Ganztagsbetreuung und zur Unterstützung der schulorganisatorischen Bedarfe, die sich für Schülerinnen und Schüler an Tagen mit verpflichtendem Nachmittags­unterricht ergeben, hat die Landesregierung eine Ganztagsoffensive für die Sekundarstufe I verabschiedet.

 

Kernpunkte der durch Erlasse vom 31.07.2008 geregelten Ganztagsoffensive sind eine päda­gogische Übermittagsbetreuung an allen Halbtagsschulen der Sekundarstufe I (Programm „Geld oder Stelle“), ein Investitionsprogramm zum Ausbau von Ganztagsangeboten und Übermittags­betreuung für Schulen der Sekundarstufe I („1.000 Schulen-Programm“) und die flächen­deckende, bedarfsgerechte Einführung von gebundenen Ganztagsgymnasien und Ganztags­realschulen.

 

Ergänzend wurde durch Erlass festgelegt, dass die Mittagspause zwischen dem Vormittags­unterricht und dem Nachmittagsunterricht 60 Minuten dauert. Geringfügige Unter- und Über­schreitungen sind aus schulorganisatorischen Gründen zulässig. Eine mehr als nur gering­fügige Verkürzung der Mittagspause über den 31. Januar 2009 hinaus ist nur noch solange übergangsweise möglich, bis die Infrastruktur für eine Mittagspause geschaffen worden ist, längstens jedoch bis zum 31. Januar 2011. Dies bedarf der Zustimmung der Schulpflegschaft.

 

 

Bisheriges Verfahren

 

Bei der Bezirksregierung Arnsberg hat auf Einladung des Ministeriums für Schule und Weiter­bildung am 26.05.2008 ein Verwaltungsgespräch zu den Kerninhalten stattgefunden. Da die Realschule und das Gymnasium mit Blick auf den gebundenen Ganztag insbesondere betroffen sind, wurden die Schulleitungen durch die Verwaltung noch Ende Mai über die zu erwartende Erlasslage informiert. Nach Vorliegen der endgültigen Erlasse wurden diese an alle betroffenen Schulen übersandt.

 

Über das Verwaltungsgespräch wurde in der Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 29.05.2008 berichtet.

 

Unmittelbar nach den Sommerferien hat die Verwaltung erste Gespräche mit den Schulleitungen des Gymnasiums, der Realschule, der Hauptschule und der Förderschule geführt. Die Entschei­dungen der Schulkonferenzen standen zu diesem Zeitpunkt noch aus.

 

In der Schul- und Sportausschusssitzung am 10.09.2008 wurde vorbehaltlich der Entschei­dungen in den Schulkonferenzen über die zu erwartende Tendenz berichtet.

 

 

Gebundene Ganztagsgymnasien und Ganztagsrealschulen

 

Durch das Programm zur flächendeckenden, bedarfsgerechten Einführung von gebundenen Ganztagsgymnasien und -realschulen soll in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt durch die Umwandlung jeweils einer Realschule und eines Gymnasium zu gebundenen Ganztagsschulen zum 01.08.2009 und zum 01.08.2010 der Ganztag bedarfsgerecht ausgebaut werden.

Insgesamt sollen jährlich 108 Schulen umgewandelt werden, je Schulform 54.

 

Der Schulträger benennt hierbei der Bezirksregierung bis zum Antragstermin 30.11.2008 in einer Prioritätenliste die Gymnasien und Realschulen, die sie zum 01.08.2009 bzw. zum 01.08.2010 als gebundene Ganztagsschulen gem. § 9 Abs. 1 SchulG einrichten wollen. Beschlüsse des Schulträgers und der Schule sind vorzulegen und können bis zum 15.12.2008 nachgereicht werden.

 

Bedarfsgerecht bedeutet, dass ein Halbtagsangebot in erreichbarer Entfernung vorhanden sein muss, damit sich kein Kind, das für den Halbtag angemeldet wurde, plötzlich im Ganztag wieder­findet. Im Hinblick auf den bedarfsgerechten Ausbau stellt sich für den kreisangehörigen Raum die Frage nach der Erreichbarkeit einer Halbtagsschule, wenn nur eine Schule der betreffenden Schulform vor Ort vorhanden ist.

 

Der Ausbau beginnt mit der Klasse 5 und soll nach 2010 bedarfsgerecht fortgesetzt werden.

 

 

Sachstand

 

Die Schulkonferenzen des Gymnasiums und der Realschule haben sich, wie nachfolgend zitiert, gegen eine Einführung des gebundenen Ganztages ausgesprochen:

 

Gymnasium:   „Am Städtischen Gymnasium Kamen ist zurzeit nach Absprache zwischen            Schulleitung, Schulträger und Mitwirkungsgremien die Einführung des      gebundenen Ganztags nicht geplant.“

 

Realschule:     „Die Einführung des gebundenen Ganztags wurde wie auch schon in der    Schulpflegschaft abgelehnt.“

Mit diesen ablehnenden Entscheidungen nehmen die Kamener Schulen keine isolierte Position ein. Wie in der Schulträgerkonferenz am 29.10.2008 deutlich wurde, haben sich die Realschulen und Gymnasien aller 11 kommunalen Schulträger im Kreis Unna zum jetzigen Zeitpunkt gegen eine Umwandlung in den gebundenen Ganztag entschieden.

 

 

Programm „Geld oder Stelle“

 

Mit dem Programm „Geld oder Stelle“ werden ab dem 01.02.2009 den Schulen, die sich nicht für den gebundenen Ganztag entschieden haben, Lehrerstellenanteile und / oder Barmittel zur pädagogischen Betreuung und Aufsicht in der Mittagspause aller Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I mit Nachmittagsunterricht sowie auch für ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Bewegungs- Kultur- und Förderangebote im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten zur Verfügung gestellt. Jede Schule ist verpflichtet, an den Tagen mit verpflichtendem Nach­mittagsunterricht eine Mittagsbetreuung zu gewährleisten.

 

Die enge Zusammenarbeit von Schule, Kinder- und Jugendhilfe, Kultur, Sport und weiteren Partnern soll hierbei weiter intensiviert werden.

 

Über die inhaltliche Einrichtung und Durchführung der Maßnahmen ist ein Beschluss der Schul­konferenz gem. § 65 Abs. 2 Nr. 6 SchulG zu treffen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter ent­scheidet über die Inanspruchnahme von Stellenanteilen und / oder Barmittel unter Berücksich­tigung der inhaltlichen Beschlüsse der Schulkonferenz.

 

Die Förderung ist nach der Schülerzahl in der Sekundarstufe I gestaffelt:

 

·         unter 300 Schülerinnen und Schüler:       15.000 € oder 0,3 Lehrerstellenanteile

·         300 bis 500 Schülerinnen und Schüler:    20.000 € oder 0,4 Lehrerstellenanteile

·         500 bis 700 Schülerinnen und Schüler:    25.000 € oder 0,5 Lehrerstellenanteile

·         über 700 Schülerinnen und Schüler:        30.000 € oder 0,6 Lehrerstellenanteile

 

Stellenanteile bzw. Barmittel können auch anteilig in Anspruch genommen werden.

 

Das bisherige Programm „Dreizehn Plus in der Sekundarstufe I“ wird in diesem Zusammenhang unter Vermeidung von Schlechterstellungen aufgegeben. Die Kosten des Programms belaufen sich in den Jahren 2009 und 2010 auf insgesamt ca. 75 Millionen €.

 

Antragstermin für das zweite Halbjahr des Schuljahres 2008/2009 ist der 31.10.2008. Anträge für das jeweils nächste Schuljahr sind bis zum 30.12. eines Jahres einzureichen.

 

 

Sachstand

 

Im lfd. Schuljahr wird je 1 Gruppe „Dreizehn Plus in der Sekundarstufe I“ an der Hauptschule in Höhe von 7.500 € und an der Realschule in Höhe von 4.100 € bezuschusst. Da jeweils nur 1 Gruppe vorhanden ist, ergibt sich durch das neue Programm keine finanzielle Schlechter­stellung.

 

Alle Schulen haben sich für das Programm Geld oder Stelle entschieden, wobei die Entschei­dung jeweils pro „Geld“ getroffen wurde.

 

Zum 31.10.2008 wurden Anträge für die Realschule, die Hauptschule, das Gymnasium und die Förderschule gestellt; die wiederholte Antragstellung erfolgt zum 30.12.2008.

 

 

„1.000-Schulen-Programm“

 

Im Rahmen des „1.000-Schulen-Programms“ stellt das Land für die Jahre 2009 und 2010 zusätzliche Investitionsmittel in Höhe von insgesamt 100 Millionen € zur Verfügung. Gefördert werden Investitionsmaßnahmen für alle Schulen der Sekundarstufe I, die bis zum 01.05.2008 keine Ganztagsschule sind, zur Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des Programms „Geld oder Stelle“, insbesondere Umbau, Neubau und Erweiterung und Ersteinrichtung von geeigneten Räumlichkeiten für Aufenthalts- und Verpflegungszwecke von Schülerinnen und Schüler. Das Land gewährt eine Anteilsfinanzierung in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, höchstens bis zu 100.000 € pro Schule. Der Schulträger hat einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben zu erbringen. Der Eigen­anteil kann auch aus Mitteln der Bildungspauschale / Schulpauschale bestritten werden. Antragstermin ist der 30.11.2008.

 

 

Sachstand

 

Alle Schulen der Sekundarstufe I haben sich in ihren Schulkonferenzen für das 1.000-Schulen-Programm entschieden.

Mit den Schulen wurden Gespräche über den möglichen Bedarf und eine bedarfsgerechte Umsetzung geführt. Eine Umsetzung der Betreuungsangebote ist für alle Schulen in der bestehenden Gebäudesubstanz möglich. Die notwendigen Umbauarbeiten sollen zur Vermeidung einer Unterrichtsbeeinträchtigung mit Beginn der Osterferien 2009 erfolgen.

 

Für die Umsetzung wurden im Haushaltplan für das Jahr 2009 nachstehende Mittel beantragt:

 

Erträge (Zuwendung des Landes):                Aufwendungen (Investive Kosten)

 

Hauptschule:                9.650,00 €                                                    19.300,00 €

Realschule:                  3.500,00 €                                                      7.000,00 €

Gymnasium:               18.500,00 €                                                    37.000,00 €

Förderschule:               3.500,00 €                                                      7.000,00 €

 

Die Kosten entstehen für die Umsetzung von kleinen baulichen Maßnahmen, um die Voraus­setzungen für eine Essensausgabe zu schaffen sowie für die notwendige Einrichtung im Verpflegungs- und Aufenthaltsbereich.

 

Die Anträge müssen der Bezirksregierung bis zum 30.11.2008 vorliegen. Die Verwaltung wird nach Absprache mit den beteiligten Schulen die Unterlagen zusammenstellen und rechtzeitig die entsprechenden Anträge einreichen. Die Umsetzung der Maßnahmen steht jedoch unter dem Vorbehalt der entsprechenden Mittelbereitstellung im Produkthaushalt 2009.