Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die vorgelegte „Zweite Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kamen“ und billigt gleichzeitig die dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Für die Kalkulation der Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagsabwasser des Jahres 2009 ergeben sich folgende grundsätzliche Anmerkungen:
1. Die
Steigerungsrate des Gebührenbedarfs insgesamt vom Geschäftsjahr 2008 zu 2009
beträgt rd. 4,07 %.
2. Die
prozentuale Verteilung der Kosten und Nebenerlöse auf die Hauptkostenstellen
„Schmutzwasser“ und „Niederschlagsabwasser“ erfolgt wie bei der Kalkulation für
das Jahr 2008.
3. Die
in 2002 erfolgte Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes von 7,00 % auf 6,75 %
hat auch Bestand für die Kalkulation des Jahres 2009.
4. In
der Kalkulation für das kommende Wirtschaftsjahr 2009 erfolgt eine Reduzierung
des Gebührenbedarfs durch eine Anrechnung von handelsrechtlichen Gewinnen aus
Vorjahren in Höhe von 630.000,-- €.
In den Kalkulationen der Wirtschaftsjahre 2000 – 2004 und 2006 – 2008 hat der
Eigenbetrieb bereits durch Anrechnung handelsrechtlicher Gewinne aus Vorjahren
auf Erlöse in Höhe von ca. 2,7 Mio. € verzichtet.
Der Eigenbetrieb hält damit auch in Zukunft an seiner Vorgehensweise fest,
erwirtschaftete Überschüsse aus Vorjahren zur Aufrechterhaltung der
Gebührenstabilität bzw. zur Abfederung des Gebührenbedarfs in den
kommenden Jahren einzusetzen, nach jeweiliger Abschätzung der aktuellen
betriebswirtschaftlichen Verträglichkeit zum Zeitpunkt der Kalkulation.
Dabei ist in Zukunft darauf zu achten, dass bei der Steuerung des
Gebührenbedarfs über die Anrechnung von handelsrechtlichen Gewinnen aus
Vorjahren auch dem betriebswirtschaftlichen Aspekt Rechnung getragen werden
sollte, dass der freiwillige Verzicht auf Liquidität effektiv die Aufnahme von
Krediten bewirken kann.
5. Der Verlust des Jahres 2006 laut Betriebsabrechnung in Höhe von ca. 330.000,-- € wurde in den Gebührenbedarf 2009 eingerechnet (Unterdeckung laut Betriebsabrechnung rd. 630.000,-- € abzüglich Anrechnung eines Überschusses in Höhe von 300.000,-- € in der Kalkulation 2006).
6. Bei
der Lippeverbandsumlage wird von 2008 nach 2009 mit einer Erhöhung von rd.
95.000,-- € gerechnet.
Die detaillierte Berechnung des Gebührenbedarfs und der Gebührensätze des Jahres 2009 für Schmutz- und Niederschlagsabwasser ist der dieser Beschlussvorlage beigefügten Kalkulation zu entnehmen. Ein Vergleich mit den Werten der Kalkulation des Jahres 2008 ist erkennbar. Die in der Spalte „Kalkulation 2009“ ausgewiesenen Werte werden in jeder einzelnen Zeile den einzelnen Kostenstellen zugeordnet.
Die Division des Gebührenbedarfs durch die ausgewiesenen Veranlagungsmengen ergibt den Gebührensatz für die Leistungseinheiten der Kostenstellen „Schmutzwasser“ und Niederschlagsabwasser“.
Nach der Gebührenbedarfsberechnung errechnet sich für das Jahr 2009, nach Abzug des Gemeindeanteils und weiterer Nebenerlöse von den Gesamtkosten, ein durch Gebühren zu deckender Gesamtbedarf in Höhe von 9.783.400,-- €.
Der Mehrbedarf gegenüber der Kalkulation 2008 in Höhe von
ca. 382.000,-- € resultiert in erster Linie aus folgenden Veränderungen der
Kosten und Nebenerlöse:
Veränderung der Kosten:
Lippeverbandsumlage |
+ |
95 T€ |
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Fortschreibung des Kanalschadenkatasters |
./. |
50 T€ |
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Abschreibungen |
+ |
148 T€ |
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Kalkulatorische Zinsen |
+ |
268 T€ |
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Sonstige |
./. |
33 T€ |
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Summe Mehrkosten: |
+ |
428 T€ |
Veränderung der Nebenerlöse:
Gemeindeanteil für Straßenoberflächenentwässerung |
+ |
48 T€ |
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Sonstige |
./. |
2 T€ |
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Summe Mehr - Nebenerlöse: |
+ |
46 T€ |
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Gebührenmehrbedarf
2009 gegenüber 2008 |
= |
382 T€ |
Unter Berücksichtigung der Veranlagungsmengen errechnen sich folgende Gebührensätze für das Wirtschaftsjahr 2009:
Schmutzwasser:
Gebührenbedarf |
= |
6.396.977 € |
Frischwassermenge |
= |
2.360.000 cbm |
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Gebührensatz ab
01.01.2009 = 2,71 €/cbm
Schmutzwasser
Gebührensatz bisher |
= |
2,59 €/cbm Schmutzwasser |
Abweichung |
= |
+ 4,63 % |
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Niederschlagsabwasser:
Gebührenbedarf |
= |
3.386.423 € |
Private befestigte Flächen |
= |
2.982.000 qm |
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Gebührensatz ab
01.01.2009 = 1,14 €/qm private
befestigte Fläche
Gebührensatz bisher |
= |
1,11 €/qm private befestigte Fläche |
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Abweichung |
= |
+ 2,70 % |
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Beim Schmutzwasser wird erneut von niedrigeren Maßstabseinheiten ausgegangen (2009 2.360.000 cbm; 2008 2.367.800 cbm). Beim Niederschlagswasser wird für 2009 mit einer Fläche von 2.982.000 qm kalkuliert (2008 2.940.000 qm).
Der Gemeindeanteil verringert sich in der Kalkulation 2009 geringfügig auf 32,24 %
(2008 32,42 %).
Auf die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung wird verwiesen.
Anlagen:
Gebührenbedarfsberechnung (Kalkulation)
Satzungsentwurf