Betreff
Feststellung Jahresabschluss 2007
Vorlage
093/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.   Der Jahresabschluss 2007wird einschließlich des Lageberichtes festgestellt.

 

2.   Der Jahresfehlbetrag 2007 in Höhe von 8.686.598,26 Euro wird durch eine Entnahme in Höhe von 8.686.598,26 Euro aus der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen.

 

3.   Dem Bürgermeister wird für das Hauhaltsjahr 2007 uneingeschränkt Entlastung erteilt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 95 der Gemeindeordnung NW hat die Stadt zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Nach Maßgabe des Abs. 3 wird der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses dem Rat zur Feststellung zugeleitet.

 

Der Bürgermeister leitete dem Rat zum 24.04.2008 den Entwurf des Jahresabschlusses2007 zu.

 

Die Verwaltung legte gemäß § 95 Absatz 3 GO in Verbindung mit § 37 GemHVO zur Rechenschaftslegung über das abgelaufene Jahr 2007 dem Rat der Stadt Kamen die folgenden begründenden Unterlagen zur Kenntnisnahme und Beratung vor:

 

- Jahresabschluss 2007

            - Ergebnisrechnung

            - Finanzrechnung

            - Teilrechnungen

            - Schlussbilanz zum 31.12.2007

            - Anhang

 

- Lagebericht nach 48 GemHVO

 

- Abschluss Teilbereich Jugend und Soziales

 

 

Die Bilanz zum 31.12.2007 schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme in Höhe von 410.773.336,27 Euro ab und weist in Übereinstimmung mit der Gewinn- und Verlustrechnung für das Haushaltsjahr 2007 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 8.686.598,26 Euro aus.

 

Der Jahresfehlbetrag wird in voller Höhe durch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen.

 

Gemäß §§ 101 ff GO NRW hat der Rechnungsprüfungsausschuss den Entwurf des Jahresabschlusses 2007 geprüft, mit einem Bestätigungsvermerk versehen und dem Rat der Stadt Kamen zur Feststellung vorgelegt.

 

Nach Maßgabe des § 96 Absatz 1 der Gemeindeordnung NRW entscheidet der Rat nach Vorlage des Jahresabschlusses und des Lageberichtes über die Entlastung des Bürger­meisters. Eine Verweigerung oder Erteilung mit Einschränkungen ist vom Rat besonders zu begründen.

 

Nach der Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2007 wird empfohlen, dem Bürgermeister uneingeschränkt Entlastung zu erteilen.