Betreff
Planung Bahnhofsumfeld,
Beschluss der vorgestellten Planung / Objektbeschluss / Grundsatzentscheidung Parkhaus
Vorlage
084/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgestellte Planung zum Bahnhofsumfeld mit dem Baustein „Netzschluss Innerer Ring“ einschließlich des notwendigen Ausbaus der Poststraße sowie den Bausteinen „Optimierung des ÖPNV“ und „Umbau der Bahnhofstraße“ umzusetzen. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt einer finanziellen Förderung durch das Land NRW.

 

  1. Im Rahmen der Umgestaltung soll das Angebot an P+R-Stellplätzen am Kamener Bahnhof deutlich erweitert werden. Hierfür soll u.a. das vorhandene Parkhaus rückgebaut und durch ein Parkhaus mit etwa doppelter Kapazität in Systembauweise ersetzt werden.

 

  1. Gestaltungsdetails, die die Grundzüge der Planung berühren, sind dem Planungs- und Umweltausschuss rechtzeitig zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Dies bezieht sich insbesondere auf die Bauweise bzw. das Konstruktionssystem eines neuen Parkhauses am Bahnhof.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel für die Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes sowie den Neubau eines Parkhauses in Systembauweise zu beantragen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Bereits seit über 10 Jahren wird der „Netzschluss Innerer Ring“ geplant und ist in weiten Teilen bereits umgesetzt. Zuletzt wurden die neue Partnerschaftsbrücke und der Kreisverkehr Sesekedamm/Poststraße sowie ein Teil der Poststraße ausgebaut.

 

Die vorliegende Planung zur Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes beinhaltet u.a. den letzten Baustein des „Netzschlusses Innerer Ring“ mit der Verkehrsführung vom Kreisverkehr Sesekedamm/Poststraße/Partnerschaftsbrücke aus über die Poststraße und den heutigen Busbahnhof zur Westicker Straße. Damit könnten die derzeitigen Verkehrsbeziehungen, die heute über die Poststraße und dann über die „alte“ Bahnhofstraße westlich des Rathauses sowie über einen Teil der Bahnhofstraße laufen, entzerrt werden.

 

Im Zusammenhang mit der Herstellung des Netzschlusses soll gleichzeitig der Busbahnhof umgestaltet und an die Anforderungen eines zeitgemäßen ÖPNV mit einer deutlich besseren Verknüpfung zwischen Bus und Bahn angepasst werden.

 

Die Umsetzung der Gesamtplanung soll einhergehen mit der Einrichtung von Minikreisverkehrsplätzen an den Knotenpunkten Sesekedamm/Bahnhofstraße, Koppelstraße/Bahnhofstraße/Westicker Straße sowie dem Bau eines Kreisverkehrsplatzes im Einmündungsbereich Westicker Straße/Busbahnhof/Parkhaus Bahnhof.

 

Des Weiteren ergibt sich aus der zukünftig geänderten Verkehrsführung über den „Netzschluss Innerer Ring“ die städtebaulich sinnvolle Möglichkeit der Umgestaltung der Bahnhofstraße zwischen Rathaus und Sesekedamm. Dieser Teil der Bahnhofstraße stellt perspektivisch eine wichtige Verbindungsachse zwischen dem neu gestalteten Bahnhofsumfeld und der neuen Innenstadt bzw. dem neu gestalteten Platzraum im Bereich der Maibrücke und der neuen Partnerschaftsbrücke dar. Bei diesem Abschnitt der Bahnhofstraße handelt es sich nicht zuletzt auch um einen Teil der Kreisstraße 40. Auf Grund ihrer Bedeutung und der anliegenden Infrastruktur (Rathaus, Stadthalle, Haus der Stadtgeschichte, Gewerbe etc.) wird sie auch zukünftig eine wichtige Erschließungs- und Verbindungsfunktion behalten und erfüllen. Der Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Kamen schlägt für diesen Teil der Bahnhofstraße ebenfalls eine Umgestaltung vor.

Gutachterliche Untersuchungen haben gezeigt, dass die hier in Rede stehenden Verkehrsflächen ganz überwiegend in einem nicht befriedigenden bis schlechten Zustand sind. Die derzeitigen Straßenaufbauten entsprechen in keinem Fall zeitgemäßen Anforderungen.

Mit der Umsetzung der gesamten „Planung Bahnhofsumfeld“ können wichtige verkehrsplanerische Ziele erreicht werden. Einerseits kann der seit langem geplante Netzschluss des inneren Verkehrsringes umgesetzt werden. Durch die gleichzeitige Einrichtung der genannten Kreisverkehrsplätze können in diesem Zusammenhang die verkehrlichen Abläufe für alle Verkehrsteilnehmer optimiert werden. Der Wegfall der vorhandenen Lichtsignalanlagen führt im Ergebnis dazu, dass Wartezeiten entfallen und Rückstaus vermieden werden können. Derzeitig  bestehende Belastungen für Anlieger dieser Knotenpunktbereiche können reduziert werden. Damit einher ginge eine deutliche Beschleunigung des ÖPNV, da Wartenzeiten für Busse entfallen könnten. Die beiden wichtigsten ÖPNV-Haltestellen im Kamener Stadtgebiet, Markt und Bahnhof, könnten wesentlich besser miteinander verknüpft werden. Hinzu kommt, dass die Kamener Innenstadt besser an die westlichen Stadtgebiete bzw. an den Stadtteil Kamen-Methler angebunden werden könnte. Insgesamt werden mit der vorgelegten Planung die Grundzüge der Verkehrsplanung des VEP aufgegriffen. Zitat aus dem Kamener VEP: „Neben einer Optimierung des bestehenden Bahnhofes wäre auch eine Sanierung des gesamten Bahnhofumfeldes wünschenswert.“

 

Nicht zuletzt würde eine Umsetzung der vorliegenden Gesamtplanung insgesamt zu einer nachhaltigen städtebaulichen Verbesserung des Kamener Bahnhofes und seines Umfeldes und damit zu einer städtebaulichen Aufwertung eines wichtigen Teiles der Kamener Innenstadt führen.

 

Die Planungen zur Umgestaltung des Bahnhofumfeldes wurde bereits in mehreren Sitzungen des Planungs- und Umweltausschusses sowie in einer gemeinsamen mit dem Straßenverkehrsauschuss und auch im Behindertenbeirat vorgestellt und beraten, u.a.:

 

  • 20.03.2006, 1. Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses, Vorstellung der Rahmenplanung

 

  • 02.05.2006, 2. Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses; Beschluss über die Rahmenplanung (BV 027/2006)

 

  • 13.06.2006, 3. Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses; Anmeldung der Maßnahmen und Beschluss über die Rahmenplanung (BV 044/2006)
  • 06.11.2006, 5. Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses; Sachstandsbericht der Verwaltung

 

  • 08.11.2007, 5. Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses; Beschluss über das Projekt „Planung Bahnhofsumfeld“ als Beitrag der Stadt Kamen zur nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung Metropole Ruhr (BV 098/2007)

 

  • 05.02.2008, 1. Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses; Bericht der Verwaltung und des zum aktuellen Sachstand

 

  • 17.04.2008, 2. Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses; Bericht der Verwaltung zum aktuellen Planungsstand

 

  • 05.05.2008, 1. Sitzung des Behindertenbeirat; Vorstellung des aktuellen Planungsstandes und Anhörung des Beirates

 

  • 05.06.2008, gemeinsame Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses und des Straßenverkehrsausschusses mit anschließender Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses; Vorstellung der aktuellen Planung durch das Ing.-Büro Kühnert und die Verwaltung

 

Der aktuelle Stand der Planung entspricht im Wesentlichen der in der gemeinsamen Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses und des Straßenverkehrsauschusses am 5.6.2008 detailliert vorgestellten Planung. Sie wurde vor allem in Detailfragen wie Schleppkurven etc. ergänzt. Zentrale Punkte der Planung sind:

 

Ø      Ausbau der Poststraße im Bereich entlang der Bahn um ca. 0,5 – 1,0 m. Dies ist erforderlich, um einen entsprechend der zukünftigen Verkehrsbedeutung erforderlichen Querschnitt zu erhalten (LKW/Bus Begegnungsverkehr).

 

Ø      Anschluss der Poststraße an die Westicker Straße im Bereich der heutigen Zufahrt des Busbahnhofes. Dies ist möglich, da bei einer Optimierung der Bushaltestellen am Bahnhof große Teile der derzeit als Busbahnhof genutzten Fläche nicht mehr benötigt werden. Dieser Anschluss ist das letzte Teilstück des Netzschlusses Innerer Ring und dient neben einem verbesserten MIV-Verkehrsfluss insbesondere auch der ÖPNV-Beschleunigung.

 

Ø      Städtebaulicher Umbau der Bahnhofstraße im Abschnitt zwischen Rathaus und Sesekedamm. Aufgrund der zukünftigen Verkehrsbedeutung dieses Abschnittes ist dies erforderlich und – wie bereits erläutert – auch städtebaulich sinnvoll. Die Bahnhofstraße dient weiterhin als Verbindung zwischen Sesekedamm und Westicker Straße/Koppelstraße. Der Durchgangsverkehr würde sich hier hinsichtlich seiner strukturellen Zusammensetzung ändern und er würde entzerrt, da eine optimierte Verkehrsführung über die Poststraße möglich wird. Durch die Umgestaltung dieses Teils der Bahnhofsstraße soll neben der Aufwertung des Wohn-/Geschäftsbereiches Bahnhofstraße vor allem eine qualitativ bessere Verbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen Bahnhof/Rathaus und der Innenstadt geschaffen werden. Dies entspricht den Zielen des VEP.

 

Ø      Umbau des Astes der Bahnhofstraße zwischen Poststraße und Westicker Straße. Dieses Teilstück spielt nach Umsetzung der Planung zum Netzschluss Innerer Ring nur noch eine untergeordnete Rolle. Durch den geplanten Umbau sollen weitere P+R Stellplätze in diesem Bereich errichtet werden sowie die Einmündung zur Westicker Straße umgestaltet werden. Gleichzeitig wird mit der Planung auf die Belange der weiteren Anlieger Rücksicht genommen. Diese Planungen entsprechen ebenfalls den Zielen des VEP.

 

Ø      Optimierung des Busbahnhofes. Durch die Verschiebung eines Bussteiges in den Bereich zwischen Empfangsgebäude und Parkhaus soll die Verknüpfung zwischen Bus und Bahn deutlich verbessert werden. Dazu werden die Haltestellen mit dem erforderlichen Mobiliar (Wetterschutz, Sitzbänke) und einem dynamischen Fahrgastinformationssystem ausgestattet.

 

Ø      Erweiterung des Angebotes von P+R-Stellplätze im Bahnhofsumfeld. Neben der Einrichtung einiger P+R Stellplätze in einem Teilabschnitt der Bahnhofstraße besteht weiterer Bedarf für P+R Stellplätze. Aufgrund fehlender Flächen im direktem Bahnhofsbereich soll das vorhandene Parkhaus mit derzeit 215 Stellplätzen abgerissen und auf der gleichen Fläche ein neues Parkhaus in Systembauweise mit in etwa der doppelte Stellplatzkapazität errichtet werden.

Im Rahmen einer gutachterlichen Untersuchung zur Trag- und Baukonstruktion ist einerseits der bauliche Zustand des bestehenden Parkhauses untersucht und bewertet worden. Andererseits sind Varianten hinsichtlich eines Erhaltes des Parkhauses in Verbindung mit einer Erweiterung geprüft worden. Die Ergebnisse sind in einer Kostengegenüberstellung in der letzten Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses vorgestellt worden. Nach Aussage des NWL sind die darin enthaltenen Varianten und die damit jeweils verbundenen Kosten nachvollziehbar. Im Ergebnis ist eine Sanierung des bestehenden Parkhauses aufgrund der relativ hohen Aufwendungen für eine Sanierung unwirtschaftlich. Dies gilt insbesondere auch für eine Sanierung in Verbindung mit einer Erweiterung des Parkhauses. Der Fördergeber hat mitgeteilt, dass ohnehin ausschließlich die wirtschaftlichste Variante gefördert werden kann. Die wirtschaftlichste Variante ist im Ergebnis ein Rückbau des vorhandenen Parkhauses sowie der anschließende Neubau eines Systemparkhauses.

 

Für die dargestellten Planungen kann die Stadt Kamen Fördermittel aus unterschiedlichen Förderbereichen beantragen. Der Straßenbau ist nach dem GVFG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzt) förderfähig. Für den Umbau des Busbahnhofes sowie die Schaffung von weiteren P+R Stellplätzen – einschließlich Neubau eines System-Parkhauses - kann die Stadt Kamen über die ÖPNV-Förderung finanzielle Zuwendungen erhalten.

 

Eine Entscheidung über die Art der Systembauweise für ein neues Parkhaus ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich, weil sie nach Aussage des NWL fördertechnisch nicht relevant ist. Es wurde eine Förderung unabhängig davon in Aussicht gestellt, ob ein Systemparkhaus in Betonbauweise oder aber in Stahlbauweise errichtet werden soll. Eine solche Entscheidung kann zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden. Die für eine solche Entscheidung erforderlichen Informationen und Grundlagen werden dem Planungs- und Umweltausschuss zu gegebener Zeit vorgelegt.

 

Die Planung zur Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes wurde bereits für alle Förderbereiche mit zuständigen Abteilungen der Bezirksregierung Arnsberg sowie dem Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) abgestimmt. Die gesamte „Planung Bahnhofsumfeld“ ist in die Förderprogramme des Landes NRW eingestellt worden. Mitteilungen über die finanzielle Einplanung der Maßnahmen liegen der Stadt Kamen bereits vor.

Für den Bereich der ÖPNV-Förderung, der den gesamten Umbau des Busbahnhofes und den Bau eines neuen P+R-Parkhauses beinhaltet, wurde in den letzten Abstimmungsgesprächen eine Bewilligung von Fördermitteln bereits für das Jahr 2009 in Aussicht gestellt. Entsprechende Mittel können bereits für das Jahr 2009 vorgesehen bzw. bewilligt werden.

Somit zeichnet sich aktuell ab, dass mit dem Bau eines neuen Parkhauses ggf. bereits im Jahre 2009 begonnen bzw. ein neues Systemparkhaus im Jahre 2009 errichtet werden könnte. Alle Stellplätze in einem neu errichteten P+R-Parkhaus werden nach Mitteilung des NWL gefördert. D. h., es werden nicht nur die „neuen“ rd. 200 Stellplätze gefördert, sondern auch die „ersten“ bzw. der Ersatz der heute bereits vorhanden 215 Stellplätze.

 

Fördertechnisch ist derzeit für alle Förderbereiche eine Absicherung der Umsetzung der Gesamtplanung für das kommende Jahr absehbar.

 

Die Gesamtkosten der Maßnahmen, einschließlich der Erneuerung und Erweiterung des Parkhauses belaufen sich entsprechend einer aktuellen Kostenschätzungen auf ca. 7,8 Mio. €. Die Kostenschätzung basiert auf den aktuellen Planungsentwürfen. Aufgeteilt nach Förderbereichen ergeben sich folgende Kosten:

 

1. ÖPNV
            - ÖPNV Beschleunigung, Umgestaltung Busbahnhof
              und P+R (ohne Parkhaus)                                                    1,3 Mio. €
            - P + R - Parkhaus in Systembauweise, +/- 400 Stellpl.        3,5 Mio. €

 

2. Straßenbau (GVFG)
            - Netzschluss Innerer Ring                                                     1,7 Mio. €

 

3. Städtebauförderung
            - Umgestaltung der Bahnhofsstraße                                      1,3 Mio. €

 

Detailliertere Kosten werden in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses erläutert.

Die tatsächliche Höhe der möglichen Förderung kann derzeit nicht abschließend beziffert werden, da diese abhängig von der Prüfung der Förderanträge durch die Bewilligungsbehörden ist. Grundsätzlich sind nach den derzeit geltenden Förderrichtlinien folgende Förderquoten zu erwarten:

 

1. ÖPNV Infrastruktur 75% der zuwendungsfähigen Kosten

2. Straßenverkehr (GVFG)      75% der zuwendungsfähigen Kosten

3. Städtebauförderung            70% der zuwendungsfähigen Kosten

 

Nicht alle Kosten sind förderfähig, so dass die Verwaltung derzeit von einer durchschnittlichen Förderquote von 60 bis 65 % für das Gesamtprojekt ausgeht.

 

Zwingende Voraussetzung für die dargestellte fördertechnische Abwicklung und für die davon abhängige Umsetzung der Gesamtplanung ist eine fristgerechte Stellung entsprechender Förderanträge. Diese müssen insbesondere für den Bereich der ÖPNV-Förderung bis Ende September 2008 vorgelegt werden. Dann erscheint ein Baubeginn, und damit u.a. in einem 1. Bauabschnitt der Neubau eines P+R-Parkhauses, bereits im Jahre 2009 möglich. Die Verwaltung hat alle notwendigen Vorbereitungen zur Umsetzung der von ihr vorgeschlagenen Beschlüsse getroffen.