Betreff
Bildungsnetzwerk in der Bildungsregion Kreis Unna
hier: Kooperationsvertrag und Besetzung der Gremien
Vorlage
077/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Die Stadt Kamen tritt dem Projekt „Entwicklung eines Bildungsnetzwerkes in der Bildungsregion Kreis Unna“ auf der Grundlage des zwischen dem Land und dem Kreis Unna geschlossenen Kooperationsvertrages bei.

  2. Die Stadt wird in der Bildungskonferenz durch die/den Vorsitzenden des Schul- und Sportausschusses, im Vertretungsfall durch die/den stv. Vorsitzenden, und durch den zuständigen Beigeordneten/Dezernenten vertreten.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Abschluss des Modellprojektes „Selbständige Schule“ zum 31.07.2008, die Neufassung des Schulgesetzes NRW in den vergangenen Jahren, die gestärkte „Eigenverantwortlichkeit“ von Schulen und Schulleitungen und der sich für die Kommunen immer weiter öffnende Begriff der Schulträgerschaft haben in den letzten Jahren die Bildungspolitik vielfältig begleitet.

 

Dabei hat sich die Notwendigkeit unterstützender und beratender Strukturen für die einzelne Schule immer deutlicher herausgestellt. Die auch von den kommunalen Spitzenverbänden geförderte Eigenständigkeit von Schulen braucht im Gegenzug ein sicheres und stabiles Umfeld für die Arbeit in der Schule. Nur so kann der notwendige und erwartete Bildungserfolg auch gelingen.

 

Dazu muss das Land NRW mit der Schulaufsicht und den personellen Ressourcen in den Schulen und dazu müssen die Schulträger vor Ort beitragen.

 

Eine Unterstützungsstruktur muss nahe bei der Schule sein, also wird hier in erster Linie eine Aufgabe der örtlichen Schulträger liegen. Daneben ist es aber unbestritten, dass es Unterstützungsstrukturen gibt, die effektiver und kostengünstiger regional zu erbringen sind und ferner für die eigene Aufgabenwahrnehmung ein regionales Netzwerk mit dem Land (Schulaufsicht), dem Kreis und den Städten und Gemeinden und weiteren Bildungspartnern erforderlich ist, um als Schulstandort mit ausgewiesener Qualität auch neben dem kreisfreien Raum bestehen zu können.

 

Das Land bietet derzeit den 19 Bildungsregionen, die am Modellprojekt „Selbständige Schule“ teilgenommen haben, ein Folgeprojekt mit anderen Schwerpunkten an. Dazu hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden einen „Diskussionsentwurf für die Entwicklung regionaler Bildungsnetzwerke“ erstellt.

 

Dieser Entwurf nimmt viele Erkenntnisse auf, die sich im Modellprojekt ergeben haben, aber auch in vielen Gesprächen zwischen den Schulträgern im Kreis Unna sowie den übrigen Bildungspartnern thematisiert worden sind und den Entschluss nahe legen, auch im Kreis Unna ein Bildungsnetzwerk zu konzipieren.

 

Da im Kreis Unna und in den Städten und Gemeinden im Kreis Unna bereits vielfältige, einem Bildungsnetzwerk durchaus ähnliche und qualifizierte Strukturen bestehen, kann neben der Schaffung einer neuen Organisationsform mit dem verbundenen Neuaufbau auch auf dieses vorhandene Potenzial zurückgegriffen werden. Dies wird gerade in der Anfangs- und Aufbauphase sehr hilfreich sein.

 

Der Entwurf des Kooperationsvertrages lässt landesseitig die Entwicklung eigener Organisationsformen mit Rücksichtnahme auf kommunale Gegebenheiten zu. So hat der Kreis Unna von vornherein deutlich gemacht, dass er ein regionales Netzwerk nur gemeinsam mit möglichst allen 10 Städten und Gemeinden im Kreis Unna schaffen kann. Dies wird auch im Kooperationsvertrag sichtbar und ist in den Vorberatungen auch sehr deutlich dargestellt worden.

 

Herr Dr. Timpe hat in der Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 29.05.2008 das Bildungsnetzwerk vorgestellt und insbesondere das Dienstleistungszentrum mit seinen Unterstützungsleistungen für die Schule und Schulträger beschrieben. Das Dienstleistungszentrum Schulen auf Kreisebene ist eine wachsende Organisationseinheit, die so aufgestellt wird, dass neue Aufgaben im Konsens hinzu kommen können. Zunächst sollen neben der Geschäftsstelle (Land stellt hierfür eine Lehrerstelle zur Verfügung) folgende Aufgaben eingebunden werden:

 

  • schulpsychologischer Dienst
  • Kompetenzteam Lehrerfortbildung
  • Medienarbeit

 

 

Diese Unterstützungen werden zurzeit keine zusätzlichen Kosten für die Kommunen bedeuten, die vorhandenen Ressourcen, z.B. des schulpsychologischen Dienstes des Kreises und des Medienzentrums, werden hier genutzt.

 

Der Kreistag hat am 03.06.2008 den Kooperationsvertrag beschlossen und den Städten und Gemeinden empfohlen, diesem beizutreten.

 

Der Kooperationsvertrag ist vom Land und Landrat zwischenzeitlich unterschrieben und zum 01.08.2008 in Kraft getreten, danach soll jetzt der Aufbau der Bildungsnetzwerke beginnen.

 

Zur Abstimmung sind mit allen Städten und Gemeinden auf Verwaltungsebene vorbereitende Gespräche geführt worden. Danach wurde der Sachverhalt in einer „Schuldezernentenkonferenz“ am 29.04.2008 mit den Städten und Gemeinden gemeinsam beraten. Derzeit ist durchgängig eine positive Einschätzung der Städte und Gemeinden zu erkennen, so dass der Beitritt jetzt sukzessive erfolgen wird.

 

Zur Organisation der regionalen Kooperation sieht der Vertrag Vertreter auch der Schulträger in der regionalen Bildungskonferenz vor – siehe beigefügten Kooperationsvertrag.

Neben Vertretern der Schulen, Schulaufsicht, Jugendhilfe, Schulpflegschaften, Religionsgesellschaften, Ausländer und Migranten sind je zwei Vertreter des Schulträgers zu benennen. Es wird vorgeschlagen, die/den Vorsitzenden des Schul- und Sportausschusses oder Vertreter und den zuständigen Beigeordneten/Dezernenten zu benennen.

 

 

Zum weiteren Inhalt des Kooperationsvertrages wird auf die Anlage verwiesen.