Das Rathaus der Stadt Kamen wurde 1975 errichtet. Die Fenster und die Sonnenschutzanlagen stammen noch aus dieser Zeit, wie auch die vorgehängte Natursteinfassade. Bei der Natursteinfassade treten vermehrt Schäden auf, d. h., die Platten sind verzogen und drohen aus der Verankerung zu brechen und herabzustürzen. Die Sonnenschutzanlagen sind sehr reparaturanfällig und aufgrund ihres Alters nicht mehr bzw. nur sehr aufwändig zu reparieren. Außerdem entsprechen sie nicht den Anforderungen des Arbeitsschutzes in Bezug auf Bildschirmarbeitsplätze. Die Fenster sind ebenfalls reparaturanfällig, kaum wärmegedämmt und teilweise undicht.
Die Verwaltung hat daher bereits für die Jahre 2007 und 2008 Mittel für die Erneuerung der Fenster und Sonnenschutzanlagen sowie die Erneuerung der Fassade beantragt und der Rat der Stadt Kamen hat diese Mittel bereitgestellt.
Für die Planung ist ein Wärmeschutznachweis und nach der Energiesparverordnung (EnEV) ist die Ausstellung eines Energiepasses für das Rathaus erforderlich.
Mit der Ausstellung des Wärmeschutznachweises und des Energieausweises wurde ein Fachingenieur beauftragt. Dieser hat ein umfangreiches Gutachten erstellt und hält fest, dass der Ist-Zustand der Fassade des Rathauses den, gem. Energieeinsparverordnung – EnEV, maximal zulässigen Transmissionswärmeverlust H’T nicht einhält. Er hat verschiedene Sanierungsvorschläge untersucht und kommt zu dem Schluss, das der Grenzwert mit einer zusätzlichen Fassadendämmung allein nicht erreicht wird. Erst mit der zusätzlichen Maßnahme der Fenstersanierung wird der Wert unterschritten. Berücksichtigt wurde zunächst eine normale Doppelverglasung (s. die weiteren Ausführungen).
Die derzeitigen Fenster verfügen über sehr große Fensterflügel. Üblicher weise sind die Büros in 2-Achsen eingeteilt und mit 2 Personen besetzt. Die Fenster können nur schwer bedient werden, da die Mitarbeiter die Handhabe nur schwer erreichen können. Aus diesem Grunde ist geplant, die Fenster zu verkleinern (s. beigefügte Ansichten). Die Sandwichpaneele zwischen den Fenstern werden vergrößert. Da Sandwichpaneele eine bessere Wärmedämmung haben als Fensterflächen, verbessert sich der Transmissionswärmeverlust zusätzlich.
Gegenüber dem Ist-Zustand der Fenster und Fassade sind folgende Verbesserungen zu erreichen:
Jahresheizwärmebedarf 47,17 %
Primärenergiebedarf 44,08 %
Transmissionswärmeverlust 47,57 %
Energiekosteneinsparung 43,93 %
Die Gesamtamortisationszeit beträgt 19,7 Jahre, bei einer angenommenen Steigerung der Energiekosten von 20 % (kann unter Umständen deutlich anders ausfallen).
Um auch einen den
Anforderungen entsprechenden Sonnenschutz zu wählen, wurde ein auf Sonnenschutz
spezialisierter Fachingenieur beauftragt. Die Berechnungen wurden zunächst
unter der Annahme der Fenster und Verglasungen, die im Wärmeschutznachweis
zugrundegelegt worden sind angestellt.
Das Fenster hat folgende
Werte:
u-Wert Glas 1,1 W/m²K
Energiedurchlassgrad Glas 58 %
u-Wert thermisch getrennter Alu-Fensterrahmen 3,89 W/m²K
Die Berechnungen haben
gezeigt, dass mit einer normalen Doppelverglasung eine normgerechte Beschattung
nur mit außenliegendem Sonnenschutz möglich ist. Ein innenliegender
Sonnenschutz ist nicht ausreichend.
Forderung für
Sonnenschutz gem. maßgebender Richtlinien u. ArbStR:
einstellbarer
Blendschutz in Verbindung mit gleichzeitig möglicher Sichtverbindung nach
draußen.
Der Fachingenieur für
Sonnenschutz hat auch untersucht, in welcher Form bei einer geänderten
Verglasung – Wärmeschutzglas (3-fach-Verglasung ohne Verspiegelung) – ein
normgerechter Sonnenschutz hergestellt werden kann.
Bei einem Wärmedämmglas
mit einem U-g Wert Glas nach DIN EN 673 von 0,6 W/m²K (z. B. Interpane IPlus 3E
oder Consafis neutral 0,6) als 3-fach Verglasung kann ein außenliegender
Sonnenschutz komplett entfallen, zur Verschattung würde ein innenliegender
Sonnenschutz reichen. Empfehlung: herkömmliche 25 mm Jalousie mit
Lichtlenkfunktion.
Gegenüber dem Ist-Zustand der Fenster und Fassade sind folgende Verbesserungen zu erreichen:
Jahresheizwärmebedarf 49,40 %
Primärenergiebedarf 46,17 %
Transmissionswärmeverlust 52,63 %
Energiekosteneinsparung 46,01 %
Die Gesamtamortisationszeit beträgt 18,9 Jahre (auch hier: Steigerung der Energiekosten von 20 %).
Im Hinblick auf die
vermutlich weiterhin steigenden Energiepreise beabsichtigt die Verwaltung, die
dem heutigen Stand der Technik entsprechende Verglasung mit einem besonders
hohem Wärmedämmwert einzubauen. Dieses führt darüber hinaus dazu, dass auf
einen außenliegenden Sonnenschutz verzichtet werden kann und die Folgekosten
für die notwendige aufwändige Reinigung und Wartung entfällt. Auch dieses
entspricht dem heutigen Stand der Technik und der aktuellen Bauausführung
vergleichbarer Objekte. Um für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen den
Arbeitsschutzrichtlinien entsprechenden Blendschutz am Arbeitsplatz zu
erreichen, werden die vom Fachingenieur empfohlenen Jalousien mit
Lichtlenkfunktion eingebaut.
Die Fassade wird mit
einem Wärmedämmputz (Wärmedämmung 14 cm mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,35
W/mK) versehen.
Die Fensterrahmen und
die Paneele werden in Verkehrsgrau (RAL 7042 – ähnlich des Neubaues der
Hauptschule) und die Fassade in einem dazu abgestimmten, hellem Farbton
gehalten.
Kosten
Beabsichtigt ist in
diesem Jahr mit der Ostfassade und einem Teil der Südfassade (oberhalb der
Zufahrt zur Tiefgarage) zu beginnen, da hier die vorgehängten Fassadenplatten
schadhaft sind. Fortgesetzt wird der Bereich des Hintereinganges, da hier durch
die Entfernung der Glasbausteinwände energetisch eine deutliche Verbesserung zu
erreichen ist. Hinzu kommt ein Teil der Westfassade, da die Westfassade
besonders durch die Sonneneinwirkung betroffen ist. In den beliegenden
Ansichten sind die geplanten Bereiche grau hinterlegt.
Die höheren Kosten der
3-fach Verglasung und die wegfallenden Kosten für den außenliegenden
Sonnenschutz heben sich auf. Nach einer aktualisierten Kostenschätzung liegt
der Investitionsbedarf für die beiden Bereiche bei rd. 760.000 €. Letztendlich
ist jedoch das Ausschreibungsergebnis abzuwarten.
Haushaltsmittel stehen
unter dem Produkt 11.06.03 - Maßnahme 5 - ausreichend zur Verfügung
(Haushaltsansatz 2008 = 447.000 €; Ermächtigungsübertragung = 458.500 €).
Das gesamte Volumen wird
ca. 1,8 Mio. € betragen. In der Finanzplanung sind diese Mittel bereits
eingestellt.
Anlagen