Betreff
Umbaumaßnahmen Rathaus - Erneuerung der Fenster und Fassaden
Vorlage
074/2008
Art
Mitteilungsvorlage

Das Rathaus der Stadt Kamen wurde 1975 errichtet. Die Fenster und die Sonnenschutzanlagen stammen noch aus dieser Zeit, wie auch die vorgehängte Natursteinfassade. Bei der Natursteinfassade treten vermehrt Schäden auf, d. h., die Platten sind verzogen und drohen aus der Verankerung zu brechen und herabzustürzen. Die Sonnenschutzanlagen sind sehr reparaturanfällig und aufgrund ihres Alters nicht mehr bzw. nur sehr aufwändig zu reparieren. Außerdem entsprechen sie nicht den Anforderungen des Arbeitsschutzes in Bezug auf Bildschirmarbeitsplätze. Die Fenster sind ebenfalls reparaturanfällig, kaum wärmegedämmt und teilweise undicht.

 

Die Verwaltung hat daher bereits für die Jahre 2007 und 2008 Mittel für die Erneuerung der Fenster und Sonnenschutzanlagen sowie die Erneuerung der Fassade beantragt und der Rat der Stadt Kamen hat diese Mittel bereitgestellt.

 

Für die Planung ist ein Wärmeschutznachweis und nach der Energiesparverordnung (EnEV) ist die Ausstellung eines Energiepasses für das Rathaus erforderlich.

 

Mit der Ausstellung des Wärmeschutznachweises und des Energieausweises wurde ein Fachingenieur beauftragt. Dieser hat ein umfangreiches Gutachten erstellt und hält fest, dass der Ist-Zustand der Fassade des Rathauses den, gem. Energieeinsparverordnung – EnEV, maximal zulässigen Transmissionswärmeverlust H’T nicht einhält. Er hat verschiedene Sanierungsvorschläge untersucht und kommt zu dem Schluss, das der Grenzwert mit einer zusätzlichen Fassadendämmung allein nicht erreicht wird. Erst mit der zusätzlichen Maßnahme der Fenstersanierung wird der Wert unterschritten. Berücksichtigt wurde zunächst eine normale Doppelverglasung (s. die weiteren Ausführungen).

 

Die derzeitigen Fenster verfügen über sehr große Fensterflügel. Üblicher weise sind die Büros in 2-Achsen eingeteilt und mit 2 Personen besetzt. Die Fenster können nur schwer bedient werden, da die Mitarbeiter die Handhabe nur schwer erreichen können. Aus diesem Grunde ist geplant, die Fenster zu verkleinern (s. beigefügte Ansichten). Die Sandwichpaneele zwischen den Fenstern werden vergrößert. Da Sandwichpaneele eine bessere Wärmedämmung haben als Fensterflächen, verbessert sich der Transmissionswärmeverlust zusätzlich.

 

Gegenüber dem Ist-Zustand der Fenster und Fassade sind folgende Verbesserungen zu erreichen:

 

Jahresheizwärmebedarf                    47,17 %

Primärenergiebedarf                          44,08 %

Transmissionswärmeverlust             47,57 %

Energiekosteneinsparung                  43,93 %

 

Die Gesamtamortisationszeit beträgt 19,7 Jahre, bei einer angenommenen Steigerung der Energiekosten von 20 % (kann unter Umständen deutlich anders ausfallen).

 

Um auch einen den Anforderungen entsprechenden Sonnenschutz zu wählen, wurde ein auf Sonnenschutz spezialisierter Fachingenieur beauftragt. Die Berechnungen wurden zunächst unter der Annahme der Fenster und Verglasungen, die im Wärmeschutznachweis zugrundegelegt worden sind angestellt.

 

Das Fenster hat folgende Werte:

 

u-Wert Glas                                                                                1,1  W/m²K

Energiedurchlassgrad Glas                                                                 58  %

u-Wert thermisch getrennter Alu-Fensterrahmen                    3,89 W/m²K

 

Die Berechnungen haben gezeigt, dass mit einer normalen Doppelverglasung eine normgerechte Beschattung nur mit außenliegendem Sonnenschutz möglich ist. Ein innenliegender Sonnenschutz ist nicht ausreichend.

 

Forderung für Sonnenschutz gem. maßgebender Richtlinien u. ArbStR:

 

einstellbarer Blendschutz in Verbindung mit gleichzeitig möglicher Sichtverbindung nach draußen.

 

Der Fachingenieur für Sonnenschutz hat auch untersucht, in welcher Form bei einer geänderten Verglasung – Wärmeschutzglas (3-fach-Verglasung ohne Verspiegelung) – ein normgerechter Sonnenschutz hergestellt werden kann.

 

Bei einem Wärmedämmglas mit einem U-g Wert Glas nach DIN EN 673 von 0,6 W/m²K (z. B. Interpane IPlus 3E oder Consafis neutral 0,6) als 3-fach Verglasung kann ein außenliegender Sonnenschutz komplett entfallen, zur Verschattung würde ein innenliegender Sonnenschutz reichen. Empfehlung: herkömmliche 25 mm Jalousie mit Lichtlenkfunktion.

 

Gegenüber dem Ist-Zustand der Fenster und Fassade sind folgende Verbesserungen zu erreichen:

 

Jahresheizwärmebedarf                    49,40 %

Primärenergiebedarf                          46,17 %

Transmissionswärmeverlust             52,63 %

Energiekosteneinsparung                  46,01 %

 

Die Gesamtamortisationszeit beträgt 18,9 Jahre (auch hier: Steigerung der Energiekosten von 20 %).

 

 

Im Hinblick auf die vermutlich weiterhin steigenden Energiepreise beabsichtigt die Verwaltung, die dem heutigen Stand der Technik entsprechende Verglasung mit einem besonders hohem Wärmedämmwert einzubauen. Dieses führt darüber hinaus dazu, dass auf einen außenliegenden Sonnenschutz verzichtet werden kann und die Folgekosten für die notwendige aufwändige Reinigung und Wartung entfällt. Auch dieses entspricht dem heutigen Stand der Technik und der aktuellen Bauausführung vergleichbarer Objekte. Um für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen den Arbeitsschutzrichtlinien entsprechenden Blendschutz am Arbeitsplatz zu erreichen, werden die vom Fachingenieur empfohlenen Jalousien mit Lichtlenkfunktion eingebaut.

 

Die Fassade wird mit einem Wärmedämmputz (Wärmedämmung 14 cm mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,35 W/mK) versehen.

 

Die Fensterrahmen und die Paneele werden in Verkehrsgrau (RAL 7042 – ähnlich des Neubaues der Hauptschule) und die Fassade in einem dazu abgestimmten, hellem Farbton gehalten.

 

Kosten

 

Beabsichtigt ist in diesem Jahr mit der Ostfassade und einem Teil der Südfassade (oberhalb der Zufahrt zur Tiefgarage) zu beginnen, da hier die vorgehängten Fassadenplatten schadhaft sind. Fortgesetzt wird der Bereich des Hintereinganges, da hier durch die Entfernung der Glasbausteinwände energetisch eine deutliche Verbesserung zu erreichen ist. Hinzu kommt ein Teil der Westfassade, da die Westfassade besonders durch die Sonneneinwirkung betroffen ist. In den beliegenden Ansichten sind die geplanten Bereiche grau hinterlegt.

 

Die höheren Kosten der 3-fach Verglasung und die wegfallenden Kosten für den außenliegenden Sonnenschutz heben sich auf. Nach einer aktualisierten Kostenschätzung liegt der Investitionsbedarf für die beiden Bereiche bei rd. 760.000 €. Letztendlich ist jedoch das Ausschreibungsergebnis abzuwarten.

 

Haushaltsmittel stehen unter dem Produkt 11.06.03 - Maßnahme 5 - ausreichend zur Verfügung (Haushaltsansatz 2008 = 447.000 €; Ermächtigungsübertragung = 458.500 €).

 

Das gesamte Volumen wird ca. 1,8 Mio. € betragen. In der Finanzplanung sind diese Mittel bereits eingestellt.

 

 

Anlagen