Betreff
Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung der TECHNOPARK KAMEN GmbH
Vorlage
073/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Vertreter der Stadt Kamen wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nach­stehend aufgeführt abzustimmen:

 

Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der TECHNOPARK KAMEN GmbH werden gem. § 13 Abs. 2 a des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gem. § 13 Abs. 2 a des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung.

 

Der Vertreter des Rates der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung kann gem. § 11 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages nur nach den Weisungen des Rates in der Gesellschafter­versammlung abstimmen.

 

In seiner Sitzung am 29.05.2008 hat der Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung empfohlen, den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung zu entlasten. Dieser Empfehlung schließt sich die Verwaltung an.

 


Hinweis zur Beschlussvorlage:

 

Ratsmitglieder, die zugleich Mitglieder im Aufsichtsrat der TECHNOPARK KAMEN GmbH sind, dürfen gem. § 31 GO NRW an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tages­ordnungspunkt nicht mitwirken.

 

 

Mitglieder des Aufsichtsrates und Stellvertreter:

 

Hupe, Hermann

Dreher, Britta

Klanke, Heiko

Müller, Ursula

Rickwärtz-Naujokat, Heinrich

Middendorf, Susanne

Kissing, Heinrich