Betreff
1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes
Vorlage
070/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die von der Arbeitsgruppe “Brandschutzbedarfsplan” der Feuerwehr Kamen im Februar 2008 aufgestellte 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Kamen wird beschlossen.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen bereitgestellter Haushaltsmittel die sich aus diesem Plan ergebenden notwendigen baulichen und technischen Maßnahmen zu organisieren.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach § 22 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) haben die Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben.

 

Eine zeitliche Vorgabe für die Fortschreibung enthält das Gesetz nicht. Die Stadt Kamen hat sich für einen Zeitraum von 5 Jahren festgelegt, nachdem der Brandschutzbedarfsplan fortzuschreiben ist.