Betreff
Betreuungssituation im Schulverbund Heeren-Werve
hier: Antrag der CDU-Fraktion
Vorlage
063/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Eine erneute Bedarfsabfrage über den Betreuungsbedarf der Eltern am Teilstandort des Schulverbundes Heeren-Werve wird im Hinblick auf die bereits vorhandene Information über das bestehende Angebot als nicht erforderlich erachtet. Die Information erfolgt ohnehin über die Schule und Verwaltung.

2.    Eine Beschlussfassung, Kindern, die den Teilstandort besuchen, grundsätzlich die Möglichkeit zu geben, den offenen Ganztag an der Stammschule zu besuchen, ist angesichts der ohnehin bereits bestehenden Möglichkeit obsolet.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

In den vergangenen Monaten und Wochen hat es intensive Bemühungen aller Beteiligten gegeben, die Bildung einer Eingangsklasse am Teilstandort im Grundschulverbund Heeren-Werve zu ermöglichen. Die vielfältigen Gespräche, Aktionen und Veranstaltungen des Schulverbundes und die Dialoge der Eltern miteinander haben dazu geführt, dass mit dem Schuljahr 2008/09 erneut eine Eingangsklasse am Teilstandort gebildet werden kann – letztlich durch Zuweisungen von zwei Kindern, was nach aktuellem Stand von den betroffenen Eltern toleriert zu werden scheint.

 

Längst haben sich Schulträger, Aktionskreis der Elternschaft und die Leitung des Schulverbundes selbst unter Einbeziehung der Schulmitwirkungsgremien darauf verständigt, durch eine engagierte (Öffentlichkeits-)Arbeit für den Teilstandort zu werben, um in der Zukunft allein durch den Elternwillen getragen ausreichende Anmeldezahlen zu erreichen mit dem Ziel, eine Eingangsklasse auch an dem Teilstandort bilden zu können.

 

Längst sind auch sämtliche Fragen beantwortet und durch den Schulträger Wege beschrieben worden, die eine Teilhabe der SchülerInnen an der an der Stammschule angebotenen Betreuung im offenen Ganztag ermöglichen: Der Rechtsanspruch auf Teilnahme ist ohnehin bestätigt.

Überdies sind konkrete Maßnahmen zur Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule von 8 bis 1 zwischen Schulträger, Schule und Schulaufsicht abgestimmt.

 

Das alles ist umfänglich kommuniziert worden und es ist von vielen Beteiligten mit wachsender Sensibilität vermieden worden, (partei-)politische Initiativen fortzuführen; offensichtlich auch in der Erkenntnis, zwischen den Ortslagen Heeren und Werve in der Frage von Schulanmeldung und somit Bekundung des Elternwillens die Standortangebote nicht noch zusätzlich zu "belasten" dadurch, dass gewisse Aktivitäten die Interessen der Stammschule und des Teilstandortes in unangemessene Konfrontation bringen.
Wohl sind auch weitergehende (partei-)politische Initiativen unterblieben im Bewusstsein, dass die parlamentarischen Gremien der Stadt und in ihnen alle politischen Mitwirkenden sämtlicher Parteien übereinstimmend erklärt und beschlossen haben, den Teilstandort durch die Bildung des Schulverbundes auch weiterhin als Angebot vorzuhalten.

 

Gleichwohl legt die CDU-Fraktion nunmehr einen Antrag im Schul- und Sportausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

 

Die CDU-Fraktion geht in ihrem Antrag zunächst eingehend auf die formale Bewertung eines Grundschulverbundes auf der Grundlage des Schulgesetzes ein. Die formalrechtliche Situation wurde im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung über die Bildung der Grundschulverbünde in der Stadt Kamen seitens der Verwaltung eingehend dargelegt. Seit der Beschlussfassung des Rates der Stadt Kamen vom 26.04.2007 ist die Gesetzesgrundlage unverändert, so dass auf eine erneute Darlegung verzichtet wird.

Mit der Beschlussfassung über die Bildung der Grundschulverbünde ist unabhängig von der Schülerzahl auch die Festlegung der jeweiligen Stammschule sowie der Teilstandorte erfolgt.

Durch die Aufhebung des § 39 Schulgesetz sind allerdings die durch Rechtsverordnung vom 12.12.2000 gebildeten Schulbezirke zum 31.07.2008 weggefallen. Hieraus ergab sich für den Schulträger die Verpflichtung, Schulgrößen festzulegen und sicherzustellen, dass in den Schulen Klassen nach den in der Rechtsverordnung zu § 93 Abs. 2 Nr. 3 Schulgesetz festgelegten Vorgaben des Ministeriums gebildet werden können. Dieser neuen Verpflichtung ist der Schulträger mit der Beschlussfassung des Rates der Stadt Kamen vom 26.04.2007 über die Festlegung der Zügigkeit der Kamener Grundschulen nachgekommen. Die maximale Zügigkeit des Schulverbundes Kamen-Heeren-Werve wurde ab dem Schuljahr 2008/09 auf ”3-zügig” festgelegt. Wesentlich ist hier die Aussage der Gesamtzügigkeit des Schulverbundes, da es sich beim Schulverbund in der rechtlichen Auslegung um eine Schule handelt. Die Festlegung der Zügigkeit einer Schule durch den Schulträger legt den Gesamtrahmen fest, an den sich Klassenbildung zu orientieren hat. Daran gespiegelt können Rahmenzügigkeiten bei der jahresbezogenen Klassenbildung unter- oder überschritten werden. Eine Präjudizierung der Klassenbildung als innere Schulangelegenheit durch eine Zügigkeitsfestlegung des Schulträgers ist unzulässig. Die Schulleitung ist frei in der Klassenbildung im Rahmen der Zahlen. Sie muss nur auf Sicht die Zügigkeitsfestlegung wahren.

Aufgrund der Anmeldezahlen der Schulanfänger zum 01.08.2008 stellte sich für den Grundschulverbund Heeren-Werve die Frage nach der Klassenbildung an den jeweiligen Standorten. Die Situation des Grundschulverbundes Kamen-Heeren-Werve / Klassenbildung Teilstandort In der Mark ab Schuljahr 2008/2009 ist in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.04.2008 ausführlich dargelegt worden. In der Sitzung wurde das intensive Bemühen aller Beteiligten – insbesondere der Schulleitung – um eine Klassenbildung am Teilstandort deutlich gemacht. Zu nennen sind u.a. Informationsveranstaltungen des Grundschulverbundes, Informationen im Zusammenhang mit dem Anmeldeverfahren, Vorstellung der Grundschulen, Gespräche mit Eltern sowie Schulaufsicht und Schulträger, Betreuungssituation, Informationen über die Presse, Beratung in den Schulgremien.

Da hinein hat die engagierte Arbeit des bewusst auf Überparteilichkeit setzenden Aktionskreises aus der Elternschaft Erfolg gebracht:

So ist es gelungen, weitere Eltern zu bewegen, ihre Kinder am Teilstandort anzumelden. Der Aktionskreis aus der Elternschaft hat zuletzt in einem Gespräch mit dem Bürgermeister und dem für das Schulwesen zuständigen Beigeordneten seinen klaren Willen formuliert, auch künftig werbend für den Teilstandort tätig zu bleiben.

 

Im Kern bleibt festzustellen, dass das Schulgesetz stärker als bisher auf den Willen der Eltern setzt. Dieser Elternwille, der insbesondere in der Wahl des Schulstandortes für die Schulanfänger zum Ausdruck kommt, muss in der perspektivischen Betrachtung einen besonderen Stellenwert finden. In Anerkennung des Elternwillens wird es allein schon mit Blick auf die demographische Entwicklung im Stadtteil Heeren-Werve auch für die kommenden Schuljahre Schwierigkeiten bereiten, eine gleichmäßige Klassenbildung an der Stammschule und am Teilstandort zu erreichen.

 

In der Beschlussvorlage 011/2007 wurden die Schulanfängerzahlen, gerechnet auch auf der Basis des vorgezogenen Einschulungsalters, für die Einschulungen 2008 bis 2012 vorgestellt. Diese Zahlen wurden mit dem Datenbestand der Einwohnermeldedatei (Stand 29.04.2008) für den Stadtteil Heeren-Werve aktualisiert.


 


2008


2009


2010


2011


2012

max. erforderl. Klassen pro Jahrgang

Stand Jan. 2007

75

79

62

69

51

3/2

Stand
29.04.2008

74

80

70

77

57

3/2

 

Die aktualisierten Zahlen lassen einen leichten Zuwachs ab 2009 erkennen. Die Zahlen für 2008 spiegeln aber auch wider, dass die Zahl der Schulanfänger nicht gleichgesetzt werden kann mit der Zahl der im Stadtteil auch tatsächlich angemeldeten Kinder. Für das Schuljahr 2008/09 wurden von 74 Kindern lediglich insgesamt 66 Kinder in Heeren-Werve angemeldet, zunächst 53 an der Stammschule und 13 am Teilstandort. Durch den intensiven Einsatz von Schulleitung sowie Aktionen aus der Elternschaft konnte die Zahl für den Teilstandort auf 17 erhöht werden. Seitens der Schulleitung erfolgte die Zuweisung von 2 Kindern aus dem Bereich des ehemaligen Überschneidungsgebietes, so dass die erforderliche Mindestzahl von 18 für die Bildung einer Eingangsklasse letztlich erreicht werden konnte. Die Beschlussfassung über den Grundschulverbund ist mit dem erklärten Ziel erfolgt, den Teilstandort In der Mark zu sichern und hat insofern mit Erfolg die Grundlage dafür geboten, sich für die Bildung eines 1. Schuljahres am Teilstandort überhaupt engagieren zu können.

 

Für das Schuljahr 2009/10 wurde eine detaillierte Analyse mit Blick auf die Entfernung zum Schulstandort und Geschwisterkinder durchgeführt. Im Ergebnis darf erwartet werden, dass es zum Schuljahr 2009/10 leichter als zum Schuljahr 2008/09 gelingen kann, Eingangsklassen an beiden Schulstandorten zu bilden und somit dem Elternwillen gerecht zu werden. Der Rückgang der Schülerzahlen ab 2010 und insbesondere der erhebliche Rückgang im Jahre 2012 verdeutlichen aber die Problematik, dem Elternwillen auch in der Zukunft Rechnung tragen zu können.

 

Der gesamte Verfahrensablauf im Rahmen der Anmeldung für das Schuljahr 2008/09 hat gezeigt, dass die Betreuungssituation am Teilstandort nicht das ausschlaggebende Kriterium für eine Anmeldung an der Stammschule war. Im Bewusstsein der Eltern war vielmehr – wie auch in Gesprächen mit der Verwaltung vorgetragen wurde -, dass durch eine Anmeldung für den offenen Ganztag, eine Zuweisung zum Teilstandort verhindert werden kann. Aus dem unmittelbaren Bereich des Teilstandortes wurde nur 1 Kind für den offenen Ganztag angemeldet. Diese Anmeldung war somit für die Problematik der geringen Anmeldezahl nicht ausschlaggebend.

 

Die CDU-Fraktion trägt vor, dass die Kinder, die am Teilstandort beschult werden, “prinzipiell auch das Recht haben sollten, am OGGS-Angebot an der Stammschule teilnehmen zu können”. Der Rechtsanspruch besteht und steht somit nicht in Frage. Hier stellt sich als einzige die Organisationsfrage, die nicht Aufgabe des Schulträgers ist, aber auf Nachfrage der Eltern selbstverständlich auch in Abstimmung mit Eltern, Schule und Verwaltung gelöst werden kann. Die Teilnahme am außerunterrichtlichen Angebot der Offenen Ganztagsschule ist nicht gebunden an feste Unterrichtszeiten und somit flexibel regelbar. Denkbar sind die Beförderung durch den ÖPNV, Fahrgemeinschaften von Eltern oder auch die fußläufige Erreichbarkeit. Bei nachgefragtem Bedarf für den offenen Ganztag seitens der Eltern hat sich die Organisationsfrage im Anmeldeverfahren nicht gestellt und wird in der Zukunft für den Einzelfall regelbar sein. Hier sind – wie es derzeit bei der Erreichung  der Kindertageseinrichtungen, die ausschließlich im Bereich Heeren liegen, auch geschieht – vorrangig die Eltern in der Pflicht, die Bedarfe zu organisieren. Eine kostenpflichtige Regelung für den Schulträger scheidet angesichts des möglichen Besuchs der Stammschule mit dem dort vorgehaltenen Angebot aus. 

Aufgrund der Bedarfsformulierung im Rahmen des Anmeldeverfahrens ist der Bedarf für den offenen Ganztag für die Eingangsklasse bekannt. Für die kommenden Jahrgänge 2 – 4 wurden in der Vergangenheit keine Bedarfe angemeldet. Sollten sich aufgrund des vorgehaltenen Angebotes an der Stammschule hier Bedarfe ergeben, ist in Abstimmung mit der Schule die Möglichkeit auch für die Kinder dieser Jahrgänge gegeben, den offenen Ganztag an der Stammschule zu besuchen. Das Angebot für eine Teilnahme an der offenen Ganztagsgrundschule besteht selbstverständlich für alle Kinder des Schulverbundes.

 

Das Betreuungsangebot ”Schule von 8 – 1” wurde im Zuge der Überlegungen, wie der Besuch des Teilstandortes attraktiver gestaltet werden kann, mit der Schulleitung, der Schulaufsicht und dem Schulträger diskutiert. Seitens des Schulträgers wurde zugesagt, dieses Angebot auch bei einer kleinen Gruppe einzurichten. Die Schulleitung hat die Eltern über dieses Angebot informiert mit dem Ergebnis, dass keine weitere Anmeldung erfolgt ist. Das Angebot besteht dennoch weiterhin. Wie in allen anderen Grundschulen auch, erhalten die Eltern seitens der Verwaltung und der Schule Informationen über dieses Angebot mit den entsprechenden Anmeldeformularen. Die Finanzierung dieses Angebotes ist über den Eigenanteil der Eltern von mtl. 25,00 € und eine Zuschussfinanzierung durch die Betreuungspauschale im Rahmen der Landeszuwendung für den offenen Ganztag möglich.

Eine erneute Bedarfsabfrage bei den derzeitigen Eltern der Schülerinnen und Schüler am Teilstandort gibt keine verlässliche Antwort auf die Perspektive des Schulstandortes für die Zukunft. Die Betreuungssituation hatte im Anmeldeverfahren für das kommende Schuljahr keine Priorität. Ausschlaggebend für den Erhalt des Standortes wird gerade im Hinblick auf die rückläufigen Schülerzahlen auch in Zukunft der Elternwille sein. Die Sicherung des Teilstandortes ist gemeinsames Ziel von Schulträger, Schule und den parlamentarischen Gremien, wie auch des um- und weitsichtig agierenden Aktionskreises aus der Elternschaft. Dennoch ist bei jedem Bemühen aller Beteiligten der Elternwille das ausschlaggebende Kriterium. Unabhängig von der Beschlusslage und der rechtlichen Bewertung über den Grundschulverbund, mit dem die Möglichkeit zum Erhalt des Teilstandortes eröffnet wird, wird der Elternwille der Schülerinnen und Schüler der kommenden Einschulungsjahrgänge über die Frage des dauerhaften Erhaltes des Teilstandortes entscheidend sein. Dieser mehrheitliche Elternwille wird von allen in den Prozess eingebundenen Akteuren – betroffene Eltern, Schule, Schulträger und parlamentarische Gremien - zu respektieren sein.