Betreff
Vorschlagliste für die Wahl der Jugendschöffen/innen für die Amtsperiode 01.01.2009 bis 31.12.2013
Vorlage
056/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeauschuss benennt die auf der beiliegenden Vorschlagsliste genannten Personen für die Wahl der Jugendschöffen/innen für das Jugendschöffengericht Unna und die Jugendkammer des Landgerichts Dortmund:

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Seitens des Präsidenten des Landgerichtes Dortmund wurde mit Schreiben vom 08.02.2008 mitgeteilt, dass die Amtsdauer der bisher gewählten Jugendschöffen/innen bei den Jugendkammern des Landgerichtes Dortmund sowie beim Jugendschöffengericht Unna  am 31.12.2008 endet.

 

§ 35 Jugendgerichtsgesetz (JGG) sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss eine Vorschlagsliste von geeigneten Personen erstellt, die dann zur Wahl der Jugendschöffen/innen dem hiesigen Amtsgericht weitergeleitet wird.

Durch den Präsidenten des Landgerichts Dortmund wurde festgesetzt, dass durch den Jugendhilfeausschuss der Stadt Kamen mindestens 12 Personen zu benennen sind. Es handelt sich hierbei um die doppelte Anzahl der benötigten Jugendschöffen/innen.

Von den benannten Personen werden später ein/e Hauptschöffe/in für die Jugendkammer des Landgerichts Dortmund und 5 Hauptschöffen/innen für das Jugendschöffengericht in Unna gewählt. Bei der Benennung von Personen ist darauf zu achten, dass die gleiche Anzahl von Männern und Frauen vorgeschlagen wird.

 

Das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) führt aus, welche persönlichen Kriterien gegeben sein müssen, um zum/zur Jugendschöffen/in gewählt werden zu können.

 

 

Demzufolge sind lt. §§ 33, 34 GVG in die Vorschlaglisten nicht aufzunehmen:

 

-          Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen der vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt sind,

-          Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,

-          Personen, die in Folge richterlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind,

-          Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden,

-          Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Wahlperiode vollendet haben würden,

 

Das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) führt aus, welche persönlichen Kriterien gegeben sein müssen, um zum/zur Jugendschöffen/in gewählt werden zu können.

 

-          Personen, die z. Zt. der Aufstellung der Vorschlaglisten noch nicht ein Jahr in der Gemeinde wohnen,

-          Personen, die wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amt nicht geeignet sind,

-          der  Bundespräsident,

-          die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung,

-          Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können,

-          Richter und Beamte die Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte,

-          Gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzuges und Mitglieder solcher religiöser Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind,

-          Personen, die 8 Jahre lang als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege tätig gewesen sind und deren letzte Dienstleistung zu Beginn der Amtsperiode weniger als 8 Jahre zurückliegt.

 

Die vorgeschlagenen Personen sollen außerdem nach § 35 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG) erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

 

Folgende Personen dürfen die Berufung zum Amt eines/r Schöffen/in ablehnen:

 

-          Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Bundestages, des Bundesrates, eine Landtages oder einer zweiten Kammer,

-          Personen, die in der vorhergehenden Amtsperiode die Verpflichtung eines ehrenamtlichen Richters in der Strafrechtspflege an vierzig Tagen erfüllt haben, sowie Personen, die bereits als ehrenamtliche Richter tätig sind,

-          Ärzte, Zahnärzte, Krankenschwestern, Kinderkrankenschwestern, Krankenpfleger und Hebammen,

-          Apothekenleiter, die keinen Apotheker beschäftigen,

-          Personen, die glaubhaft machen, dass Ihnen unmittelbare persönliche Fürsorge für die Familie in Ausübung des Amtes in besonderem Maße erschwert,

-          Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Ende der Amtsperiode vollendet haben würden,

-          Personen, die glaubhaft machen, dass die Ausübung des Amtes für sie oder einen Dritten wegen Gefährdung oder erheblicher Beeinträchtigung einer ausreichenden wirtschaftlichen Lebensgrundlage eine besondere Härte bedeutet.

 

Das Schöffenamt kann nach § 31 GVG nur von deutschen Staatsbürgern versehen werden. Bei der Benennung von entsprechenden Personen sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden.

 

Interessierte Personen konnten sich für die Vorschlagslisten bewerben.

 

Die Fraktionen wurden angeschrieben mit der Bitte, geeignete Personen zu benennen. Ferner erfolgte eine Information über die örtliche Presse.

 

Die erstellte Vorschlagsliste ist nach Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss (2/3 Mehrheit erforderlich) im Fachbereich Jugend, Schule und Sport eine Woche lang öffentlich auszulegen. Der Zeitpunkt der Auslegung ist vorher öffentlich bekanntzumachen.

 


 

 

 

Vorschlagliste für die Wahl der Jugendschöffen                                                -männlich-

 



Von der SPD-Fraktion vorgeschlagen:



Ø      Rabe, Sascha, geb. 27.07.1976 in Unna
wohnhaft Westfälische Straße 22 a, 59174 Kamen
Beruf: Bauingenieur



Ø      Heidler, Daniel, geb. 01.08.1983 in Herdecke
wohnhaft An der Körne 74, 59174 Kamen
Beruf: Student


Ø      Flörke, Marian, geb. 08.08.1978 in Dortmund
wohnhaft Hilsingstraße  40, 59174 Kamen
Beruf: Medienberater


Ø      Kalthoff, Jan, geb. 26.03.1980 in Lippstadt
wohnhaft Heidestraße 48, 59174 Kamen
Beruf: Zeitsoldat


Ø      Marc, Ulrich, geb. 30.12.1960 in Lünen
wohnhaft Im Hagen 9, 59174 Kamen
Beruf: Elektriker


Ø      Müller, Jochen, geb. 17.03.1947 in Unna
wohnhaft Middelschulteweg 7, 59174 Kamen,
Beruf: Kirchenbeamter




Aus der Bürgerschaft vorgeschlagen:

 

Ø      Graichen, Dieter, geb. 10.06.1954 in Unna
wohnhaft Gantenbach 5 a , 59174 Kamen
Beruf: Prokurist


Ø      Meyer, Frank-Dieter, geb. 16.05.1959 in Quedlinburg
wohnhaft Massener Straße 20, 59174 Kamen
Beruf: Heil-/Erziehungspfleger


Ø      Schling, Wolfhard, geb. 11.07.1945 in Pivitsheide/Detmold
wohnhaft Heidestraße 32, 59174 Kamen
Beruf: Lehrer (Altersteilzeit)


Ø      Gräve, Hans-Dieter, geb. 29.01.1947 in Unna
wohnhaft Kottenpfad 18, 59194 Kamen
Beruf: EU-Rentner


Ø      Jauer, Jürgen, geb. 09.04.1956 in Holzwickede
wohnhaft Bahnhofstraße 46, 59174 Kamen
Beruf: Jugendreferent


Ø      Rogge, Gerhard, geb. 16.02.1944 in Kamen
wohnhaft Ostkamp 62, 59174 Kamen
Beruf: Kfz-Meister


Ø      Ehresmann, Heinrich, geb. 20.10.1949 in Kamen
wohnhaft Fliednerstraße 20, 59174 Kamen
Beruf: Polizeibeamter i. Vorruhestand


Ø      Tischler, Frank, geb. 30.08.1971 in Kamen
wohnhaft Märkische Straße 41, 59174 Kamen
Beruf: Busfahrer

 

 

Vorschlagliste für die Wahl der Jugendschöffen                                    - weiblich -

 

 

Von der Fraktion Grüne/Bündnis 90 vorgeschlagen:

 

 

Ø      Schneider, Anke, geb. 16.08.1963 in Kamen
wohnhaft Ostenmauer 30, 59174 Kamen
Beruf: Diplom Designerin

 

 

 

Aus der Bürgerschaft vorgeschlagen:


Ø      Hilgenstock, Susanne, geb. 22.07.1975 in Wickede/Ruhr
wohnhaft Massener Straße 20, 59174 Kamen
Beruf: Dipl. Sozialarbeiterin (ab 07/2008)

 

Ø      Arndt, Ulrike, geb. 14.03.1961 in Goslar
wohnhaft Klothmanns Kamp 24 b, 59174 Kamen
Beruf: Sonderschulkonrektorin


Ø      Andree, geb. Stippschild, Brigitte, geb. 25.03.1946 in Unna
wohnhaft Glückauf Str. 25, 59174 Kamen
Beruf: exam. Altenpflegerin


Ø      Schertel, Sandra, geb. 10.11.1972 in Unna
wohnhaft Auf dem Berge 9, 59174 Kamen
Beruf: Dipl. Verwaltungswirtin


Ø      Koppe, geb. Chrosnik, Roswitha, geb. 18.01.1950 in Unna
wohnhaft Droste-Hülshoff-Str. 11, 59174 Kamen
Beruf: Hausfrau


Ø      Koch, geb. Rohde, Marlies, geb. 21.07.1953 in Lünen
wohnhaft Luisenstraße 9, 59174 Kamen
Beruf: Bergvermessungstechnikerin


Ø      Behrendt, Silvia, geb. 20.02.1969 in Kamen
wohnhaft Mühlenstraße 52, 59174 Kamen
Beruf: Schwimmmeisterin


Ø      Bastian, Maria, geb. 18.02.1952 in Düsseldorf
wohnhaft Kämertorstraße 8, 59174 Kamen
Beruf: Lehrerin


Ø      Burgemeister, geb. Schröder, Angelika, geb. 06.09.1956 in Dortmund
wohnhaft Germaniastraße 9, 59174 Kamen
Beruf: Erzieherin/Motopädin