Betreff
Bürgeranregung zur Befahrung des Radweges an der Bahnhofstraße in beide Richtungen
Vorlage
046/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgeranregung zur Befahrung des Radweges an der Bahnhofstraße in beide Richtungen wird zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an den Straßenverkehrsausschuss verwiesen.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Ein Kamener Bürger, beantragt, den parallel zur Bahnhofstraße verlaufenden Radweg in beide Richtungen befahren zu können.

 

Nach Maßgabe des § 24 GO NRW i.V.m. § 6 der Hauptsatzung der Stadt Kamen ist der Haupt- und Finanzausschuss das für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden maßgebliche Gremium. Er kann nach inhaltlicher Prüfung andere Fachausschüsse, die sachlich zuständig sind, mit der weiteren inhaltlichen Behandlung und Erledigung beauftragen.

Aus diesem Grund wird die Anregung des Kamener Bürgers an den Straßenverkehrsausschuss verwiesen.